Ragdalfius Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Hallo zusammen, mir ist klar, dass ich hier keine adäquate Rechtsauskunft bekommen kann, aber vielleicht hat ja jemand schon mal ähnliches erlebt. Ich bin Ende Januar geblitzt worden. Meine Firma hat einen Schrieb bekommen wer der Fahrer ist und dann war es das bis jetzt. Solche Verstöße verjähren (heißt das so?!) ja nach 3 Monaten. Ab wann beginnen die drei Monate? Jan - April wären ja drei. Oder gilt das erst ab Zustellung des ersten Briefes? Vielen dank an alle Beteiligten schon mal im Vorraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 wann kam denn die erste post von der polizei? also der brief wo ihr den fahrer nennen solltet? die frist beginnt ab dem tag des blitzens und endet dann nach 3 monaten. (wie du schon gesagt hast ist das hier keine rechtsauskunft, sondern nur dass, was ich so im internet gelesen habe...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Die verjährungsfrist von 3 montaten gilt ab dem bitz. Sollte die polizei geschrieben haben, so ändert sich meines wissens nach die verjährung auf 1 jahr, ab erhalt des schreibens. Was möglich ist, das anfechten des blitzers, da angeblich 85% falsch sind. Allerdings sollte das dann ein anwalt übernehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 . Was möglich ist, das anfechten des blitzers Afaik hast dazu aber "nur" 14 Tage Zeit und somit ist das Thema eh durch. Edit: http://www.fahrschule24.net/bussgeldverfahren.php Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 29. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 29. April 2009 Nach drei Monaten verjährt die Mehrheit der verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten, solange wegen der Handlung gegen den Betroffenen weder ein Bußgeldbescheid erlassen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate (StVG § 26 Abs. 3). Naja ein Bußgeldbescheid habe ich noch nicht. Sieht also ganz gut aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Naja ein Bußgeldbescheid habe ich noch nicht. Sieht also ganz gut aus Hat deine Firma kein Bussgeldbescheid bekommen? Also ich bin mir nicht sicher, ob durch die Ermittlung bzw. den Brief an deine Firma nicht die Frist eingehalten worden ist. Ansonsten könnte eine Firma das ja immer aussitzen. Aber versuchen kannst es ja mal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Die 3 Monatsfrist betrifft das Anschreiben des Halters und zusenden des Anhörungsbogens Diese Frist hat die Polizei eingehalten. Mit Zusenden des Anhörungsbogens hat der Halter 14 Tage Zeit diesen zurückzusenden; oder ... wenn ein Zahlungsschein beiligt, diese Zahlung gleich zu veranlassen und Thema ist durch Kann es vielleicht sein, dass deine Firma einfach die Zahlung getätigt hat und somit gut ist? Der Anhörungsbogen ist ja nur in soweit wichtig, falls es um Punkte in Flensburg geht und ansonsten tritt, wie Darkeldar schon geschrieben hat, die 6-Monats-Frist in Kraft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.