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Geschrieben

Guten Morgen,

ich habe ein kleines Problem mit folgender Aufgabenstellung:

Ermitteln Sie den An-Anteil der Sozialversicherung.

Anne W. hat ein Kind und ist alleinerziehend. Sie erhält monatl. 3000 Euro Brutto.

Neben dem anteiligen Betrag zur Pflegeversicherung von 25,00 € gelten folgende Beitragssätze:

KV = 14,3 % + 0,9 % Zusatzbeitrag

RV = 19,5 %

AV = 6,5 %

Wenn ich alles ausrechne bekomme ich 656,50 € raus. Laut Lösung sind es aber 657,00€. Ist es ein Fehler in der Lösung oder gibts da noch was, was ich nicht beachtet habe?

Vielen Dank!

Geschrieben

in meiner Lösung von der HK steht auch 656,50.

Aber wie bist du auf + 0,9 % Zusatzbeitrag gekommen?

Wie ist dort der Rechenweg? Es bezieht sich ja bestimmt auf den anteiligen Betrag zur Pflegeversicherung von 25,00 € oder?

Geschrieben

Ich schätze das beide Ergebnisse richtig gewertet wurden.

Ich hätte aber noch 2 Fragen:

1.Ist es möglich das es im Jahre 2004 noch keine + 0,9 % KV Regelung gab, ist das zur jetzigen Zeit(2009) Rechtlich vorgegeben oder wird das nur von der IHK angegeben? Ich hatte eben ein Rechenbeispiel (Sommer 04) ohne den 0,9%.

2. Wenn die LST aus einer Tabelle abgelesen werden soll und die Kirchensteuer mit 9% angegeben wird, nehme ich den Wert für die Kirchensteuer aus der Tabelle oder berechne ich die Kirchensteuer (LST*9 / 100)?

Geschrieben

zu 1. Keine Ahnung wie das genau ist mit diesen 0,9% Zusatz. Normalerweise gibt die IHK aber alle Prozentsätze an, mit denen du arbeiten musst. Du musst lediglich wissen a.) von welchem Bruttobetrag du das rechnen musst und b.) ob dieser prozentsatz vom AN allein getragen wird oder der AG die hälfte davon bezahlt.

zu 2. Wenn du die Kirchensteuer aus der Tabelle mit raus nimmst bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, allerdings solltest du mit LST * 9% auf das gleiche Ergebnis kommen.

Geschrieben
1.Ist es möglich das es im Jahre 2004 noch keine + 0,9 % KV Regelung gab, ist das zur jetzigen Zeit(2009) Rechtlich vorgegeben oder wird das nur von der IHK angegeben? Ich hatte eben ein Rechenbeispiel (Sommer 04) ohne den 0,9%.

2. Wenn die LST aus einer Tabelle abgelesen werden soll und die Kirchensteuer mit 9% angegeben wird, nehme ich den Wert für die Kirchensteuer aus der Tabelle oder berechne ich die Kirchensteuer (LST*9 / 100)?

1.) Ja, die 0,9 % Regeleung wurde erst vor einigen Jahren eingeführt. Sie galt 2004 noch nicht. Die Änderungen werden in den Prüfungen aber immer aktuell abgefragt. Gegenfrage: Wie sieht es im Jahr 2009 aus?

2.) Die Werte aus der Lohnsteuertabelle sind Werte vom Finanzamt und somit verbindlich. Die Angabe des Prozentsatzes erfolgt nur, weil in einigen Bundesländern auch 8% Kirchensteuer üblich sind.

Geschrieben

Hallo, ich brauch eure Hilfe.

Ich habe auch gerade die WISO Prüfung durchgearbeitet komme aber nicht auf das selbe Ergebnis.

Das sind meine Prozente:

14,3/2 + 0,9/2 = 7,6 %

19,5/2 = 9,75 %

6,5/2 = 3,25 %

Zu letzt noch 25 € draufschlagen.

Da kommt dann aber 643 € raus.

Wie habt ihr gerechnet ?

PS: bei Aufgabe 7 mit den Kündigungsfristen, habe ich bei der zweien Lösung 31.06.07 und nicht 31.05.07 ? ist da die LÖsung vielleicht falsch ?

Danke!

Geschrieben

Hallo Mezzo,

die 0,9% Zuschlagssatz trägt der Arbeitnehmer allein und darf deshalb nicht durch 2 geteilt werden.

Welche Aufgabe 7 meinst du genau? Wiso Winter 2006 Aufg. 7 ist bei mir Kündigungsschutz.

Gruß

Seskahin

Geschrieben

Hi,

erst mal Danke für deine Antwort.

Sorry, ich meine AUfgabe 8.

Die IBEI GmbH will am 15.Nov. folgenden Mitarbeitern eine ordenliche Kündigung übergeben.

Da die zweite Person Anne Droller 44 Jahre, 21 Jahre in der IBEI gmbH.

Ab 20 Jahre, gelten 7 Monate Kündigungsfrist, am Ende des Monats.

Das wäre meiner Meinung nach der 31.06.2007, und nicht der 31.05.2007 (wie in der Lösung behauptet).

Geschrieben

na hey,

die gute Frau ist zwar schon 21 Jahre in der firma beschäftigt, es wird aber erst ab dem 25. Lebensjahr gezählt. D.h. sie ist zwar mit 23 Jahren in die Firma gekommen, gezählt wird aber erst 2 Jahre später. Also ist sie 19 Jahre in der Firma beschäftigt.

Gruß Hermann

Geschrieben

Da hast du recht, es müsste Juni sein. Da der aber blos 30 Tage hat eher der 30.06 :P

In der Lösung steht ja auch, dass der Typ mit den 4 Monaten am 31. März gehen muss, also müssen es ja von da an nochmal 3 Monate mehr sein für die mit 7 Monaten.

Geschrieben

Ah Hermann, danke für die Antwort. Das is ja fies gemacht mit den 25 Jahren :P wer lesen kann ist klar im vorteil. Sorry für Doppelpost btw. leider kann ich meinen vorherigen komischerweise nicht editieren.

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