marstro Geschrieben 30. April 2009 Geschrieben 30. April 2009 Tag zusammen, in der schrftl. Prüfung sind ja keine programmierbaren Taschenrechner zugelassen. Meiner kann Graphen zeichnen, gilt das schon als programmierbar? Und kurze Frage da ich mir eh ein neues Gerät anschaffen wollte: "Berechnungen zur Basis n (Dec/Bin/Hex/..." Bedeutet dies, dass das Gerät Zahlen zwischen den Zahlensystemen umwandeln kann?
Der Kleine Geschrieben 30. April 2009 Geschrieben 30. April 2009 nein und ja. (Reicht dir das?) Programmierbar ist ein Taschenrechner erst, wenn man damit auch Programmieren kann. Graphen sind keine Programmierung. Base - n bedeutet die Umrechnung zwischen den gängigsten Zahlensystemen.
marstro Geschrieben 30. April 2009 Autor Geschrieben 30. April 2009 Ja, reicht mir. Programmieren heisst das für mich eigentlich auch nicht aber ein Azubi-Kollege meinte, dass er bei seiner ersten Ausbildung genau einen solchen Taschenrechner (konnte nur Graphen zeichnen aus eingegebenen Funktionen) nicht nutzen durfte (hatte einen MATA gemacht). Deswegen meine Nachfrage Danke!
Der Kleine Geschrieben 30. April 2009 Geschrieben 30. April 2009 Das Graphen zeichnen wird dir bei der IT Prüfung nicht viel nützen. Speichern von Programmen, Bildern etc. hingegen vielleicht, weshalb ich bei diesen Funktionalitäten vorsichtig wäre.
h.frank Geschrieben 30. April 2009 Geschrieben 30. April 2009 @marstro: Deine IHK sollte dir mitteilen können, ob du den Taschenrechner verwenden darfst oder nicht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kauf dir einfach einen kleinen Taschenrechner, der auf jeden Fall zugelassen ist. Ich habe z.B. gute Erfahrungen mit dem Casio fx-991MS, aber da gibt es so einige (würde darauf achten, dass der Taschenrechner in verschiedene Zahlensysteme umrechnen kann, das spart Zeit bei der Prüfung).
marstro Geschrieben 1. Mai 2009 Autor Geschrieben 1. Mai 2009 Ich wollte wir den hier holen: FX-991ES - FX-ES-Serie - Wissenschaftliche Rechner - Schul- und Grafikrechner - Produkte - CASIO
krezzy Geschrieben 1. Mai 2009 Geschrieben 1. Mai 2009 @marstro kann denn nur empfehlen, hab diesen schon seit 4 Jahren.. bei meiner vorherigen schulischen Ausbildung (techn. Assisten f. info) hat mir auch keiner gesagt, dass ich diesen nicht benutzen darf.. werde den Taschenrechner auf jeden fall am 13. mai mitnehmen
flachzange Geschrieben 9. Mai 2009 Geschrieben 9. Mai 2009 Tag zusammen, in der schrftl. Prüfung sind ja keine programmierbaren Taschenrechner zugelassen. Meiner kann Graphen zeichnen, gilt das schon als programmierbar? ? Moin, also in meiner Einladung steht, dass der Taschenrechner nicht programmiert und netzunabhängig sein muss. Zwischeen "nicht programmiert" und "nicht programmierbar" ist ein großer Unterschied. Ich persönlich werde wohl meinen programmierbaren mitnehmen, weil ich am besten mit dem zurechtkomme und mich auf die Einladung beziehen, falls die den beanstalten, aber auch einen normalen, falls die sich querstellen.
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