Mr.Vain Geschrieben 3. Mai 2009 Geschrieben 3. Mai 2009 Hallo, wie ist das mit dem WISO Teil der Abschlussprüfung. Fordern die Prüfer uns dann auf, die Tabellenbücher wegzulegen ?? Oder kann es evl vorkommen, dass wir die Bücher auch hier nutzen dürfen ? Zitieren
Matze666 Geschrieben 3. Mai 2009 Geschrieben 3. Mai 2009 Ich glaube das ist die dämlichste Frage seit langem -.- Ja bitte lass es bei dir dann wünsche ich es dir vor Dummheit die Prüfung abgenommen zu bekommen -.- Zitieren
Mr.Vain Geschrieben 3. Mai 2009 Autor Geschrieben 3. Mai 2009 Ich glaube das ist die dämlichste Frage seit langem -.- Ja bitte lass es bei dir dann wünsche ich es dir vor Dummheit die Prüfung abgenommen zu bekommen -.- Es ist eine Ehre für mich, die dämlichste Frage gestellt zu haben. ... und ebenso deine Antwort gelesen zu haben. Zitieren
h.frank Geschrieben 4. Mai 2009 Geschrieben 4. Mai 2009 Das Tabellenbuch ist zwar offiziell nicht zugelassen, erfahrungsgemäß sind darüber aber nicht immer alle IHKn / Prüfungsaufsichten informiert. Ich würde dir trotzdem empfehlen, das Buch nicht zu benutzen, um nicht zu riskieren, dafür eine schlechte Note zu kassieren. Zitieren
Koboldi Geschrieben 5. Mai 2009 Geschrieben 5. Mai 2009 Sö dämlich finde ich die Frage nicht, da ich die Tage auch von einigen Leuten schon gefragt wurde und mir selbst dann nicht mehr ganz sicher war. Zitieren
lila Geschrieben 6. Mai 2009 Geschrieben 6. Mai 2009 Auf dem Deckblatt der Prüfung unter Punkt 9 steht, dass ein "netzunabhängiger geräuscharmer Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen ist" ... aber "darüber hinaus keine weiteren Hilfsmittel zugelassen" sind. Also lieber Buch vom Tisch ... Vielleicht wird man ja sogar vom Prüfer dazu angewiesen. Zitieren
Koboldi Geschrieben 6. Mai 2009 Geschrieben 6. Mai 2009 IHK Hannover: Punkt 6 Das mit dem Taschenrechner ist bei uns identisch, nur wird dann weiter aufgeführt: "Über weitere, bei einzelnen Ausbildungsberufen zugelassene Hilfsmittel informiert Sie rechtzeitig die zuständige IHK...!" Also bei uns ist das Tabellenbuch erlaubt, nach einer Rückfrage bei der IHK Hannover teilte man mir mit das wir uns auch Merkzettel an die Bücher machen könnten. man darf nur keine Informationen daraufschreiben die nicht im Buch stehen. Zitieren
mmatze Geschrieben 6. Mai 2009 Geschrieben 6. Mai 2009 @Kobodil für die GA1 und GA2 ist es erlaubt, in der WISO Prüfung nicht. Wäre ja auch zu einfach, da in der WISO Prüfung ja nur sachen gefragt werden die auch ein 10 Jähriger mit Tabellenbuch lösen kann ohne grobe Fehler zu machen:p Zitieren
gast001 Geschrieben 6. Mai 2009 Geschrieben 6. Mai 2009 ich glaube sogar, dass bei der GHA2 das Tabellenbuch nicht zugelassen ist... zumindest in BaWü. Eine frage hätte ich aber auch: Was soll diese Formelsammlung sein? Kann ich mir z.B. alle mögliche BWL-Formeln aufschreiben und sie in der Prüfung benutzen? Zitieren
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