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Datenschutz - Chef liest mit


Soldiar

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Hallo,

ich habe ein Thema, was eigentlich eher im leisen passiert. Datenschutz. Ich wurde nun aus dem Bekanntenkreis gefragt wegen eines "Lecks", welches Beschäftigte bemerkt haben.

Der Problemfall ist eine deutsche Zweigstelle ohne eigene IT-Abteilung unter 50 Mitarbeitern, Gewerkschaft ist Verdi (Hessen). Soweit ich weiß auch kein Datenschutzbeauftragter aber ein Betriebsrat. Nun ist bekannt geworden, dass der Chef heimlich eMails mitliest, also wird im Backend irgendein System dafür existieren (genutzt werden Citrix sowie MS Outlook), ich gehe von aus, dass auch der Netzverkehr, also welche Websiten betrachtet werden, überwacht wird. Fakt ist, es wurden nie irgendwelche Erklärungen der Beschäftigten dafür unterschrieben, sprich es ist meiner Meinung nach illegal Hätte mich nun auf Artikel 1 GG ("Würde des Menschen ist unantastbar...") sowie Artikel 10 GG (Briefgeheimnis) berufen sowie auf diesen Artikel arbeitsrecht.de - Rechtslexikon: Datenverarbeitung .

Zudem wurden vor kurzem Cisco Telefone eingeführt. Im Cisco-Adressbuch gibt es die Möglichkeit, dass jeder der ins Adressbuch geht sieht, wer gerade was macht. In der Firma in der ich mich befinde, wurde mir von einem IT-Mitarbeiter, der im Betriebsrat ist, gesagt, dass diese Funktion ohne Einwilligung der Beschäftigten ebenfalls illegal ist, und daher in meiner Firma ausgeschaltet ist. Diese Funktion ist in der besagten Problemfirma jedoch auch aktiviert.

Das Problem hierbei ist, dass die deutsche Zweigstelle eine Akquisition ist, und gewollt schrumpft. Wollte nun fragen, was man hier am besten tun sollte, auf welche Rechte man sich berufen kann usw..

Wäre echt topp, wenn Ihr mir dabei ein wenig helfen könntet, vllt. habt ihr ja eigene Erfahrungen.

Mfg,

Christian, 20, K.

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Soweit ich weiß auch kein Datenschutzbeauftragter aber ein Betriebsrat. Nun ist bekannt geworden, dass der Chef heimlich eMails mitliest

Ohne Gewähr und mit (gefährlichem) Halbwissen ohne Quellen (aber http://www.gidf.de/):

Wenn Emails auf dem Firmenkonto eingehen und private Nutzung nicht erlaubt ist(/wurde), dann darf der Chef sehr wohl diese Emails lesen.

Zumindest so lange bis er fest stellt, dass es sich um private Emails handelt, dann muss er aufhören diese Email zu lesen.

>Aber ist natürlich ein Grund für eine Abmahnung für den Mitarbeiter.

Wenn die private Nutzung zugelassen wurde, dann darf er das nicht (aber ist ja in deinem Fall anscheinend nicht der Fall).

Bearbeitet von bigvic
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Hallo victorinox,

danke für deine Meinung. Fakt ist, es wurde auch nie unterschrieben, dass die private Nutzung nicht gestattet ist, aufgrund dieser Akquisition. Fakt ist, es waren unternehmensbetreffende eMails, also nichts privates. Jedoch sollte auch dies dem Chef nicht das Recht geben hinterrücks heimlich eMails zu lesen, oder? Ich dachte soetwas muss normalerweise mit Personalabteilung (die der Chef in dem Fall selbst ist) sowie Betriebsrat zur Aufklärung des Verdachts abgesprochen werden.

Ist eigentlich die Bundesnetzagentur dafür zuständig?

Mfg

Christian, 20, K.

Bearbeitet von Soldiar
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Fakt ist, es wurde auch nie unterschrieben, dass die private Nutzung nicht gestattet ist, aufgrund dieser Akquisition. Fakt ist, es waren unternehmensbetreffende eMails, also nichts privates.

Jedoch sollte auch dies dem Chef nicht das Recht geben hinterrücks heimlich eMails zu lesen, oder?

oder.

Du hast oben meinen Kenntnissstand zu dem Thema gelesen. Ich hab jetzt grad keine Lust für dich die Quellen dazu zu ergooglen, daher take it or leave it.

Ist eigentlich die Bundesnetzagentur dafür zuständig?

Für Datenschutz? :confused:

=> normaler Rechtsweg.

ciao

vic != chief_wiggum

Bearbeitet von bigvic
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Hallo,

sorry für den "Interpretationsfehler", dein Schreibstil hatte sehr an besagten User erinnert.

Sorry, so war das auch keineswegs gemeint, dass du für mich googlen sollst. ich wollte eventuell bestehende Kenntnisstände (und nicht nur deinen) erfragen.

Und wegen der Bundesnetzagentur, dachte Niedersachsen will jetzt Datenschützer in die Unternehmen zum prüfen schicken, und dachte die kommen von der Bundesnetzagentur. Selbstverständlich ist der normale Rechtsweg auch möglich.

Danke nochmal, der Link ist hilfreich!

Mfg

Christian, 20, K.

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hallo,

ich habe letztes Jahr auf einer Compliance Veranstaltung teilgenommen, und aufgrund eines EU-Gesetztes (welches genau kann ich Morgen nachliefern) gibt es keine privaten Emails mehr im Unternehmen. Alle Emails können durch IT-Mitarbeiter etc. jederzeit eingesehen werden wenn NICHTS unterschrieben wurde bezüglich Datenschutzregelungen mit bzw. ohne Betriebsrat.

Bezüglich der Telefonie kann ich leider keine zusätzlichen Infos geben.

mfg

andi

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Also in meinem Rechtsverständnis werden Domain, Internetverbindung, Server und PC's vom Arbeitgeber dem Anstellten für dienstliche Zwecke (und nur für diese) zur Verfügung gestellt.

Also warum sollte er nicht die Mails lesen dürfen ? Warum sollte er nicht wissen dürfen auf welchen Seiten sich seine Mitarbeiter (mit seinen Ressourcen) rumtreiben ?

Du verschickt doch auch keine Briefe auf Firmenkosten an deine Freundin :-)

Das würde ja bedeuten, dass private Nutzung betrieblicher Ressourcen extra auszuschließen wäre *g*

Dann werden ich gleich mal mit unserem Farblaser 1000 A3 Bilder von meinem Sohn ausdrucken *duck*

Bearbeitet von schattenmann
warum nicht :-)
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Ist ja schon krass was hier für Meinungen und merkwürde Rechtsverständnisse unterwegs sind bzw. wie bereitwillig sich manche Menschen zu Sklaven machen :eek

Solange die private Nutzung nicht untersagt wurde und darauf hingewiesen wurde (mit Unterschrift des Mitarbeiters damit man es beweisen kann) darf niemand diesen Mitarbeiter überwachen. Sei es mit einer Kamera, durch Lesen der EMails, Überwachung des Netzwerkverkehrs oder sonstigem.

Was man da tun sollte, sollte eigentlich ziemlich klar sein. Auf zum Anwalt welcher einem dann den genauen Sachverhalt schildert und beim weiteren Verlauf unterstützt.

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Solange die private Nutzung nicht untersagt wurde und darauf hingewiesen wurde (mit Unterschrift des Mitarbeiters damit man es beweisen kann) darf niemand diesen Mitarbeiter überwachen.

Quellen?

Für mich ist die private Nutzung von Betriebsmitteln so lange untersagt, bis es explizit erlaubt wird. Bei deiner These ist es genau anderst rum.

Wichtig: Hier geht es nicht um heimliche Kameraueberwachung der Pausenräume, sondern darum dass der Arbeitgeber jegliche Kommunikation im Namen der Firma Post/E-Mail in Augenschein nimmt.

Ich denke der Artikel bringt es auf den Punkt:

Private E-Mails im Büro-Alltag - all4finance

Bearbeitet von bigvic
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Für mich ist die private Nutzung von Betriebsmitteln so lange untersagt, bis es explizit erlaubt wird. Bei deiner These ist es genau anderst rum.

Das spielt keine Rolle wie rum, überwacht werden darf es erst sobald es ausdrücklich untersagt wurde. Steht ürbrigens auch in dem Artikel von dir.

Wichtig: Hier geht es nicht um heimliche Kameraueberwachung der Pausenräume, sondern darum dass der Arbeitgeber jegliche Kommunikation im Namen der Firma Post/E-Mail in Augenschein nimmt.

Das ist das selbe sobald letzteres heimlich passiert.

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Das spielt keine Rolle wie rum, überwacht werden darf es erst sobald es ausdrücklich untersagt wurde. Steht ürbrigens auch in dem Artikel von dir.

Im Artikel steht:

Gerne würden viele Chefs die Online-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter genauer überwachen. "Ohne eine betriebliche Regelung zur privaten Nutzung von E-Mail und Internet bewegen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in einer Grauzone", erläutert Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ist die private Nutzung im Betrieb verboten, so darf der Internet- und Mailverkehr vom Arbeitgeber überprüft werden und bei Zuwiderhandlung des Arbeitnehmers kann es zur Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung kommen.

Schwierig wird es jedoch, wenn ein Nutzungsverbot nicht existiert, der Arbeitnehmer die firmeneigenen Einrichtungen aber vor unnötigen Spams und elektronischen Viren schützen will. "Denn dies bedeutet einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Datenschutzrecht", erklärt die D.A.S. Juristin.

Daher sehe ich deine Aussage nicht bestätigt, sondern dass es eine Grauzone ist.

Wichtig zu wissen finde ich im obigen Falle eher das:

Kein Anspruch auf private Nutzung

Grundsätzlich gilt: Auch wenn keine Regelung zu E-Mail- und Internet während der Bürozeiten existiert, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine private Nutzung. ... Auch ohne explizites Verbot kann der Arbeitgeber bei übermäßigem privaten E-Mail-Verkehr oder dem Herunterladen rechtswidriger Inhalte mit Abmahnung oder sogar Kündigung reagieren.

Das ist das selbe sobald letzteres heimlich passiert.

1) geschieht es in dem Fall nicht heimlich

2) Der Arbeitgeber soll Post/E-Mails in seinem Namen, die rechtlich bindend sein können, nicht ohne das Wissen seiner Mitarbeiter lesen dürfen? Das Rechtsverständnis teile ich nicht.

Dienstliche Post/E-Mails darf vom Arbeitgeber immer und jederzeit gelesen werden - ob heimlich oder nicht, ob private Nutzung erlaubt ist oder nicht.

Bearbeitet von bigvic
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Du musst den Artikel schon bis zum Ende lesen.

Außerdem bedeutet das Überwachen der Online Aktivitäten nicht das der Chef persönliche EMails lesen darf, denn das geht ihn nichts an. Natürlich wird es schwierig das nachzuweisen das er das Lesen nicht abgebrochen hat als er festgestellt hat das es privat ist ;)

Was denn letzten Punkt angeht:

Nun ist bekannt geworden, dass der Chef heimlich eMails mitliest

Es passiert wohl doch heimlich ;)

Am im Prinzip ist es auch egal, wenn du das so handhabst wie du es für Richtig hälst machst du zumindest als Arbeitnehmer nichts verkehrt wenn du keine privaten Dinge an deinem Arbeitsplatz machst solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist obwohl es evtl. geduldet werden würde. Dem Threadersteller bringt sowieso nur der Gang zu Anwalt etwas egal wie sehr hier nachgewiesen wird das der Chef nicht Lesen darf (oder darf deiner Meinung nach ;)).

Nur wenn du in der Position des Chefs sein solltest würde ich dir in der Angelegenheit auch dringend den Gang zum Fachanwalt raten um dich da rückzuversichern.

Bearbeitet von Guybrush Threepwood
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Hallo,

vielen Dank für die ganzen Tipps/Meinungen (vorallem Dank an victorinox und Guybrush Threepwood). Fakt ist, das Thema wurde mit verdi besprochen. Ein Betriebsrat hat nach verdi anscheinend das Recht einen Datenschützer zu rufen. Heißt mit anderen Worten, es kommt nun ein "Datenschutzexperte" von verdi, nimmt das Unternehmen unter die Lupe und der Chef muss dafür zahlen.

Ich denke das ist erstmal ein ganz netter Weg, da der Chef erstmal weiß, dass seine Angestellen wissen, was er tut, belehrt wird und für den Verdacht zahlen muss. Wenn tatsächlich etwas heraus kommt wird höchstw. ein Anwalt folgen. Also für alle, die mal die Suche bemühen werden ERST Betriebsrat fragen, Betriebsrat fragt Gewerkschaft (denke mal nicht, dass das bei allen Gewerkschaften so ist), und dann schauen wir mal weiter ;)

Mfg

Christian, 20, K.

PS: Vielen Dank nochmal für den zweiten Link victorinox, der war sehr interressant.

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