achs0 Geschrieben 6. Mai 2009 Teilen Geschrieben 6. Mai 2009 Hallo Leute, hoffe ihr könnt mir helfen :-) Mein Arbeitgeber ist der Meinung dass einem Azubi kein Büroraum zusteht. Da wir uns gerade um ein paar Büroräumen bemühen und mit der Verwaltung streiten, suche ich eine Rechtsgrundlage(im BBIG hab ich schon gesucht...leider vergebens) in der steht wieviel Raum einem Fachinformatiker zusteht damit er seine Ausbildung machen kann. Ich meine für den normalen Menschenverstand ist es doch klar dass ein FI-Azubi einen Schreibtisch und einen PC braucht um seine Ausbildung auszuüben(egal wo diese stehen), und Fakt ist dass diese Sachen nun mal in ein Büroraum gehören. Also braucht ein FI irgendwo einen Platz wo er sich hinsetzen kann, die Frage ist wieviel wird vorrausgesetzt um die Ausbildung ausüben zu können. Ich danke schonmal für eure Hilfe! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seperator Geschrieben 6. Mai 2009 Teilen Geschrieben 6. Mai 2009 Also es gibt die Verordnung für Computerarbeitsplätze... was ein FI ja durchaus ist. BildscharbV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Das ist die Gesetzesgrundlage. Direkt für den Beruf Fachinformatiker wirst du da eher nix finden. Such wirklich lieber nach Bildschirmverordnung oder Computerarbeitsplatz usw. Die oben genannte Quelle aber ist schonmal eine gesetzliche Grundlage. Eine EU-Verordnung. Kann auch Strafgelder geben, wenn man wirklich kontrolliert wird ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shockSTAR Geschrieben 6. Mai 2009 Teilen Geschrieben 6. Mai 2009 Ich würde dir mal den Link zum Arbeitsstättenrecht anbieten. Laut den Informationen die ich gerade im Kopf habe, stehen jedem Mitarbeiter 8qm zu. Genauere Informationen kann ich dir leider gerade nicht geben. Falls der Link nicht weiterhilf könntest du auch mal nach Arbeitsstättenverordnung googeln. Da solltest du denk ich fündig werden. mfg Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 6. Mai 2009 Teilen Geschrieben 6. Mai 2009 Hallo, ja ist schon sehr schwammig, eventl. kannst du dich auf das hier berufen. BBIG § 27 Eignung der Ausbildungsstätte (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn 1. die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und oder hier BetrVG § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt. (2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern. § 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; 2.Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; 2a.die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern; § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz (3) Als betrieblicher Umweltschutz im Sinne dieses Gesetzes sind alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die dem Umweltschutz dienen. am ehesten aber dieses: BetrVG § 91 Mitbestimmungsrecht Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Aber am ehesten kann die da die Azubivertretung, Betriebsrat oder eben die IHK (notfalls auch die Gewerkschaft) helfen. Aber ist halt sehr schwammig, wie ich das sehe. Andererseits stellt sich die Frage, behält dein Arbeitgeber dann den Azubi, wenn er mehr Bürofläche braucht? Also doch sehr riskant, also versuchs innerbetrieblich mit Betriebsrat. oder sit der Betrieb zu klein? mfg Christian, 20, K. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 Mein Arbeitgeber ist der Meinung dass einem Azubi kein Büroraum zusteht. ... ist es doch klar dass ein FI-Azubi einen Schreibtisch und einen PC braucht Das sind zwei unterschiedliche Sachen. Wenn Du meinst, ob Dir ein fester Schreibtisch/Rechner zusteht, nein, nicht zwingend. Als Azubi oder AN kann man durchaus "auf Wanderschaft" sein. Unsere Azubis sitzen auch nicht immer am gleichen Platz. Wenn Du meinst, ob Dir flächenmässig im Gesamtbetrieb Bürorraum zusteht, klar. Das sind dann aber eben x-qm durch y-Arbeitnehmer, und wo genau "Deine" qm sind, muss nicht festgelegt sein. @Solidar Deine Zitate, schön und gut, aber wenn Du solche Ausschnitte aus Gesetzen zusammensuchst, dann musst Du auch gucken, auf wen das Gesetz überhaupt Anwendung findet. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 Hallo, @Solidar Deine Zitate, schön und gut, aber wenn Du solche Ausschnitte aus Gesetzen zusammensuchst, dann musst Du auch gucken, auf wen das Gesetz überhaupt Anwendung findet. Im BetrVG ist ein Auszubildender als Arbeitnehmer definiert (kannst du gerne nachprüfen, habe den § grad nicht im Kopf), wie es meiner Meinung nach auch richtig ist! Deine Vorrangegangene Argumentation in allen Ehren, aber ich denke um die selbstständig arbeiten zu können muss man dafür auch integriert werden in dem Betrieb und das heißt nun mal in meinen Augen, dass man die gleichen Rechte/Ausstattung wie seine Kollegen hat. Ansonsten bleibt man weiterhin "der Azubi", also eine ordentlich große Stufe unterhalb des "Angestellten". mfg Christian, 20, K. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 Deine Vorrangegangene Argumentation in allen Ehren, aber ich denke um die selbstständig arbeiten zu können muss man dafür auch integriert werden in dem Betrieb und das heißt nun mal in meinen Augen, dass man die gleichen Rechte/Ausstattung wie seine Kollegen hat. Ansonsten bleibt man weiterhin "der Azubi", also eine ordentlich große Stufe unterhalb des "Angestellten". Es wurde aber doch bisher garnicht geschrieben warum "achs0" überhaupt einen eigenen Büroplatz haben möchte. Und auch nicht ob jeder IT-Kollege einen eigenen Büroarbeitsplatz hat. Vielleicht ist das ja in dem Unternehmen in der Ausbildung einfach nicht vorgesehen weil man viele verschiedene Abteilungen der Firma durchläuft? Ich sehe es jedenfalls nicht in der Ausbildung als zwangsläufige Vorraussetzung an, einen Büroarbeitsplatz mit eigenem PC zu haben. Es kommt immer darauf an was genau denn überhaupt zu machen ist. Der IT-Job bietet schließlich ein extrem breites Aufgabengebiet. @achs0: Warum braucht ihr denn für eure Ausbildung eigentlich unbedingt einen Schreibtisch mit PC? Was genau wollt ihr denn dort dann machen? Wenn ihr wirklich Argumente habt solltet ihr die zusammenstellen und diese Liste dann weitergeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 Hallo, das mag immer auf den Arbeitsbereich abhängen, das stimmt schon. Bsp. im direkten Verkauf (Schrauberlädchen), oder wenn man als Berater von Kunden zu Kunden fährt braucht man dies gewiss nicht. Aber dies ist ja nicht der Großteil, außerdem haben auch im Verkauf sowie Berater in den meisten Firmen einen eigenen Schreibtisch. Also die Wahrscheinlichkeit, dass seine Kollegen während Ihrer Arbeitszeit keinen Arbeitsplatz haben ist recht gering, aber ich hoffe ja, dass er dies nochmal erläutern wird. Ich kenne das Problem aus Praktikas (welche die einige Monate lang gehen) selbst. Das erste was ich immer verlangt habe ist "Integration" und habe dann auch erläutert, dass dafür bei mir eine Ausstattung gehört, die in etwa der der Kollegen entspricht, sprich eMail, PC, Telefon, Tisch, Stuhl. Bei der einen Firma war das kein Problem sofort bekommen. Bei der anderen haben die sich eine Woche lang angestellt, als ich dann als meinte "Diese Aufgabe kann ich nicht erfüllen, da mir dazu die benötigten Mittel/Rechte fehlen" hat sich daran etwas geändert, aber diese besagte Firma ist sehr beamtenähnlich also bequem, auf das Telefon warte ich nämlich immernoch seit Monaten (trotz mehrmaliger Ansprache), kann ich halt diese Aufgaben den Kollegen nicht abnehmen, und der Support qualmt, denen ihr Problem ^^ Wer seine Azubis nicht integriert hat auch nichts von Ihnen. Daher würde ich so eine Firma als Azubi sofort wieder verlassen oder um eine Versetzung in eine andere Abteilung bitten. Denn ein Angestellten-/Kollegenverhältnis lebt auch von Vertrauen und Verantwortung. Mfg Christian, 20, K. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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