Kopfleer Geschrieben 18. Juli 2000 Geschrieben 18. Juli 2000 Auf Wunsch von Ulli L. kopiere ich mein Beitrag hier ins Forum. Hallo zusammen. Ich wollte gerne Raat von euch holen. Ich bin AZUBI/FInf/AEW und mein Betrieb hat mich bis heute kaum was gelehrt. Angenommen ich wuerde diese Firma anklagen wollen. Welche Chancen sind hier zu sehen? - Ich habe nur noch ein Halbes Jahr bis zur Pruefung Für jede Antwort ein riesen Dank. Kopfleer Zitieren
nadine Geschrieben 18. Juli 2000 Geschrieben 18. Juli 2000 Das ist natürlich so eine Sache. Wie definiert man denn zu wenig gelehrt. Du sagst, Du hast kaum was gelehrt bekommen, aber wie viel ist denn zu wenig! Ich habe grade meine Lehre als FI-Anw. hinter mich gebracht. Erzähl doch bitte noch ein bischen mehr. Hast Du einen oder mehrere Ausbilder gehabt? Hast Du in einer kleinen Firma gelernt bzw. lernst noch? Hast Du Schulungen bekommen? Was bzw. wie viel kannst Du denn? Gruß Nadine! Zitieren
Xtra Geschrieben 18. Juli 2000 Geschrieben 18. Juli 2000 Den Ausschlag gibt dein Berichtsheft. Das wird von der IHK herangezogen wenn entsprechende Anschuldigungen im Raum stehen. Du bist ja verpflichtet es entsprechend deiner Ausbildung zu führen, dein Betrieb muss es abzeichnen. Sollte es also wirklich Probleme bei euch geben, musst du das mit dem BH nachweisen. Zitieren
Polli Geschrieben 18. Juli 2000 Geschrieben 18. Juli 2000 Ich hoffe Dein Berichtsheft ist so geführt, dass man erkennen kann wie wenig Fachbezogene Arbeiten Du gemacht hast. Mit vorher Klagen hast Du wohl kaum Aussicht auf Erfolg, könnte also frühestens dann Erfolg haben, wenn Du durch die Prüfung gerasselt bist und man Erkennen kann, das es da Ausbildungsdefizite gibt. Besorge Dir doch mal den Ausbildungsrahmenplan und vergleiche mal was Du davon schon alles gemacht hast. Zitieren
Kopfleer Geschrieben 19. Juli 2000 Autor Geschrieben 19. Juli 2000 Nun ja : - Mein Betrieb 5 Mann groß: - 1 Ausbilder - keine einzige Schulung - Ich kann mit VB 6.0 umgehen - Relationale Datenbanken - SQL-Kenntnisse - Hardwarebereich recht fit - Webdesign - Sehr gute Photoshop-Kenntnisse - Netzwerkkramm wie z.B. LAN - Vernetzung - Betriebsysteme: Win95,98,2000/serv Aber das alles eigener Hand. Die Firma ist immernoch damit beschäftigt, die Firma in AG umzukraempeln, und daher hat der Chef nie Zeit apropos Chef - er ist mein Ausbilder!! Die Pruefung wuerde ich denk ich mal schaffen, aber es geht hier um Rechtliche Dinge und eine gute Ausbildung. Ich persoenlich halte nichts von irgendwie durchkommen. Ich bedanke mich ganz Herzlich um Eure Betraege zu meinem Thema Da Ihr alle aus dieser Branche kommt ist eure Meinung mir WICHTIG. Danke! Kopfleer Zitieren
Ferris Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 Hallo kopfleer (schöner Name) Du bist nicht der Einzige mit solchen Bedingungen. Mein Betrieb: 8 Leute (1 Chef, 1 Programmierer, der Rest Azubis und Rentner!!!!) Chef (mein Ausbilder) nie da! Ich muss mir alles selber beibringen. Schulungen nur über Finanzbuchhaltung und Auftragsbearbeitung. (Wir entwickeln kaufmännische Software weiter) Kopf hoch! Ferris Zitieren
EGTEB Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 Wende dich an den Ausbildungsberater deiner zuständigen IHK, der ist für solche Fälle da. Im Ernstfall kann der Firma die Ausbildungsberechtigung für diese Firma aufheben oder Auflagen erteilen. Vor Gericht hast du null Chancen, wenn nicht vorher schriftlich andere Maßnahmen durchgegangen wurden. Mein Vorschlag: Rede zuerst mit Deinem Chef. Dann wende dich schriftlich an die IHK. Der letzte Schritt ist immer der vors Gericht. cu EGTEB Zitieren
nadine Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 Ich habe mir damals alles auch selbst beibringen müssen. Ich denke eigentlich nicht, daß man aufgrund dessen den Betrieb verklagen kann. Aber wirklich wichtig ist an dieser Stelle Dein unterschriebenes Berichtsheft. Du hast bestimmt schon mit Deinem Chef darüber geredet, deshalb würde ich mich jetzt, an Deiner Stelle, an die zuständige IHK wenden! Viel Glück Nadine! Zitieren
peterb Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 .... soweit ok. Aber: Es zählt nicht nur das Berichtsheft! Schau dir mal die Anlagen zum Ausbildungsvertrag an, da ist anzukreuzen un zu unterschreiben (vom Ausbilder und vom Auszubildenden), welche Lernfelder, welche Lerneinheiten wann abgeschlossen wurden. DAS ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und damit rechtsverbindlich (auch für Chefe!). Zusammen mit einem (deckungsgleichen) Berichtsheft kannst du dann bei dem zuständigen Ausbildungsberater der IHK nach Möglichekeiten der Abhilfe oder der Klage fragen. peterb Zitieren
T. Schiffler Geschrieben 22. Juli 2000 Geschrieben 22. Juli 2000 Das mit dem Anklagen können ist ja ganz gut und schön, was genau willst du damit bezwecken ? Zitieren
Kopfleer Geschrieben 24. Juli 2000 Autor Geschrieben 24. Juli 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Erbeere: Das mit dem Anklagen können ist ja ganz gut und schön, was genau willst du damit bezwecken ? Zitieren
Nachtwaechter Geschrieben 25. Juli 2000 Geschrieben 25. Juli 2000 Hi Kopfleer, wilkommen im Club. Ich mache auch eine Ausbildung zum FI, aber SI. Ich hab im großen und ganzen das selbe Problem wie du, nur dass auch noch einige Komponenten der "Obrigkeit" mit dazu beitragen. ("größerer" Betrieb) Ich bn nach den Vorfällen des heutigen Tages ("Umstrukturierung" der Ausbildung zum FISI) und den Tagen und Wochen davo, auch vollkommen leer im Kopf *g*. In letzter Zeit (etwa 3 Monate!) hab ich sehr viel nachgedacht über die ganze Sache... Ich hab ein Angebot, die Ausbildung bei einer anderen Firma fortzusetzten. Hätte aber nach dem heutigen Tag (Versprechungen und neues Konzept) tierisch Bock, den ganzen Kram in die Tonne zu treten und erst mal mein Abi zu machen. Ich beiß mir dafür noch in den Hintern ... hätten die mir davon was vor 4 Wochen gesagt...... Aber was solls, ich will hier ned Philosophieren sondern Dir nur sagen, Du bist nicht alleine mit dieser Sache. Ich bräucht im Moment echt ein Patentrezept für die Sch****. Grüße, Nachtwaechter Zitieren
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