0isiki Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 Hallo, werde am 01.09.2009 eine Ausbildung zum ITSK beginnen. Die Ausbildungsvergütung ist im 1. Lehrjahr 690€ Brutto 2. Lehrjahr 750€ Brutto 3. Lehrjahr 810€ Brutto Ich werde erst zu beginn des 2. Lehrjahres 18 und meine Eltern erhalten bis zum 2. Lehrjahr Kindergeld (150€), sicher. Nun meine Frage: Lohnt es sich meinem zukünftigen Arbeitgeber zu bitten die Ausbildungsvergütung an einen bestimmten Betrag anzupassen (senken) um nicht über die Einkommensgrenze zu kommen? Zur Berechnung könnte dafür folgende Formel helfen: Bruttolohn minus gesetzl. Sozialvers. minus Werbungskosten= 7680€ Was lohnt sich mehr: Weniger Lohn, dafür aber Kindergeld (was mir zugute kommt) oder Lohn behalten und kein Kindergeld bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unclebence Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 rechnes doch aus: aktueller Lohn - Betrag x = y (Du erhältst 150€ KG) ist betrag x aber höher als das KG das du bekommst, lohnt es sich natürlich nicht. ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
einfachgust Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 hast du denn überhaupt mal ausgerechnet, ob du kein Kindergeld mehr bekommen würdest? Dürfte bei deinen Beträgen recht Grenzwertig sein. Wenn ich das mit 810 Euro und den default werten bei nem brutto-netto-rechner (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html) durchrechne komme ich dann - 960€ werbungskosten unter 7000 euro... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fyrenum Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 (bearbeitet) Hallo und STOP! Bevor du Geld verschenkst, sprich mit deinem Chef über ein Bruttoentgeltumwandlung. Bei der Bruttoentgeltumwandlung wird von deinem Bruttoentgelt ein bestimmter Betrag abgezogen und in eine Altersvorsorgeform investiert. Da der Bruttobetrag deines Gehaltes für die Zusage von Kindergeld relevant ist, kommt man schnell und unkompliziert wieder in den Genuss der staatlichen Zulage und tut gleichzeitig noch etwas fürs Alter - heute unabdingbar. Genaueres kann dir sicher deine Personalabteilung erzählen (oder bei Bedarf auch Ich - ich wandle auch um, um das Kindergeld weiter beziehen zu können). Übrigens: Seit einer gewissen Zeit hat jeder Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf eine solche Umwandlung. Also komm bloß nicht auf die Idee, Geld aus dem Fenster zu schmeissen. Bei Fragen stehe ich - wie gesagt - gerne per PM zur Verfügung. Schönen Gruß. PS: Übrigens beträgt das Kindergeld inzwischen 164€/Monat. Bearbeitet 7. Mai 2009 von fyrenum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0isiki Geschrieben 7. Mai 2009 Autor Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 Ich unterhlate mich zur Zeit über PM mit ferynum. Das Ergebniss dieser Gespräche oll dann allen zu Gute kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 Für das Kindergeld beträgt die jährliche Grenze 7680 + 910 Euro Werbungskosten = 8590 Euro Diese dürftest du lange nicht überschreiten... Im dritten Jahr kriegst du rund 650 Euro netto ausgezahlt. Von daher kommst du nicht drüber, Solang du monatlich unter rund 715 Euro netto bleibst, erhälst du weiterhin Kindergeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.