dondy Geschrieben 8. Mai 2009 Teilen Geschrieben 8. Mai 2009 Guten Morgen, ich habe vor den Arbeitgeber zu wechseln und will dazu meine Kündigung schreiben. Ich muss dazu sagen, dass ich das zum ersten Mal mache, daher frage ich hier auch. Wir haben 4 Wochen Kündigungsfristen zum 30. eines Monats. Das bedeutet, wenn ich zum 01.07. frei sein will, dann muss ich bis zum 31.05. gekündigt haben, weil ab dann die 4 Wochen laufen. Ist es dann ok, wenn ich die Kündigung so formuliere?: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag zwischen der XXX und mir fristgerecht zum 30.06.2009. Ich danke ihnen für die erfolgreiche zusammenarbeit und wünsche der Firma XXX weiterhin alles Gute. Ich bitte sie meine Kündigung schriftlich zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen AAA YYY Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 8. Mai 2009 Teilen Geschrieben 8. Mai 2009 Ich denke, das passt. Je nachdem, wie das Verhältnis zum direkten Vorgesetzten ist, würde ich ihm vor Aushändigung des Schreibens persönlich erläutern, dass und warum ich gehe. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 8. Mai 2009 Teilen Geschrieben 8. Mai 2009 Je nachdem, wie das Verhältnis zum direkten Vorgesetzten ist, würde ich ihm vor Aushändigung des Schreibens persönlich erläutern, dass und warum ich gehe. Peter Definitiv! Zumindest bei uns wird sowas vorher gemacht, alles andere wäre meiner Meinung nach menschlich unschön und gehört sich mmN auch nicht. Außerdem bist du ja noch vier Wochen in der Firma und mit Erläuterung deiner Gründe sind diese vier Wochen sicher schöner, als ohne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 8. Mai 2009 Teilen Geschrieben 8. Mai 2009 Ich habs auch so gehalten. Das Kündigungsschreiben aufs Mindeste reduziert, so dass es nur noch formal passt und alles übriges mit dem Chef persönlich besprochen. Achso, wenn du die Dankesfloskel drin lassen willst ( ich würd mich eher persönlich in nem letzten Gespräch für die gute Zusammenarbeit bedanken), dann schreib "Ihnen" groß. Zusammenarbeit auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 8. Mai 2009 Teilen Geschrieben 8. Mai 2009 Die Dankesfloskel würde ich auch rausnehmen. Das Kündigungsschreiben ist rein formal. Meine Kündigung sah in etwa so aus: Sehr geehrter Herr XYZ, hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum XXX. Mit freundlichen Grüßen Karl Nickel ... und gut ist. Danksagungen, Tränen wegdrücken und Süßholzgeraspel kann man auch persönlich machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 8. Mai 2009 Teilen Geschrieben 8. Mai 2009 ... Ich würde irgendwo das Wort "fristgemäß" verwenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 9. Mai 2009 Teilen Geschrieben 9. Mai 2009 Und was bitte soll das "fristgemäß" bedeuten? Entweder erfolgt die Kündigung innerhalb der Frist, oder nicht. So ein Wort tut da exakt nichts dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. Mai 2009 Teilen Geschrieben 9. Mai 2009 Mag sein, dass ich auf juristische Feinheiten abstimme, aber die Nachweispflicht der Enhaltung der Frist liegt beim Arbeitnehmer. Und wenn es zum Streit kommen wird, dann macht dieses Wort es manchmal deinem Anwalt leichter.Also: "Ich würde ... ." Ich schreibe dieses übrigens bei allen Kündigungsschreiben mit rein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 9. Mai 2009 Teilen Geschrieben 9. Mai 2009 "fristgerecht" oder "fristgemäß" kann man mit "ordentlich" oder leicht verständlicher "pünktlich" gleichsetzen. Für die Kündigung selbst hat das Wort IMHO kein Belang. Für eine Kündigung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, außer dass sie schriftlich erfolgen muss. Letztendlich entscheidet das angegebene Kündigungsdatum sowie das Empfangsdatum des Briefes darüber, ob eine Kündigung gültig ist oder nicht. Alles andere sind Füllwörter BTW ein Kündigungsgrund muss nur angegeben werden, wenn man sich in einer Berufsausbildung befindet oder es durch Tarif- oder Arbeitsvertrag verlangt wird. Ansonsten nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 9. Mai 2009 Teilen Geschrieben 9. Mai 2009 Ich schließe mich da meinen Vorpostern ein. Sofern persönlicher Kontakt zum direkten Vorgesetzten besteht (du also nicht nur Nr. 1328 im Unternehmen bist) würde ich die Kündigung immer persönlich ankündigen und evtl. die Gründe detailiert darlegen. Dein Gegenüber verdient es zu wissen was Sache ist und auch eine Chance unter Umständen gemachte Fehler in Zukunft besser zu machen. Die schriftliche Kündigung beinhaltet dann nur noch einen kurzen Satz "Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum dd.MM.yyyy" um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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