fl0w85 Geschrieben 12. Mai 2009 Teilen Geschrieben 12. Mai 2009 Hi Leute, der Titel sagt eigentlich schon genau das aus, wodrum es mir geht Ich befinde mich in der Probezeit (Dauer 6 Monate) und möchte die Stelle kündigen. Nun kann ich ja keinen Urlaub während der Probezeit nehmen. Aber habe ich denn Anspruch auf den anteiligen Resturlaub? Habt ihr konkrete Erfahrungen / Quellen für mich? Google liefert leider widersprüchliche Aussagen Danke schonmal!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 12. Mai 2009 Teilen Geschrieben 12. Mai 2009 Paragraf 4 und Paragraf 5 des Bundesurlaubsgesetzes unter Berücksichtigung von §7(4)BUrlG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fl0w85 Geschrieben 12. Mai 2009 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2009 Danke für die Gesetzestexte. Verstehe ich das richtig: § 4 Wartezeit Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. -> trifft nicht zu, ABER: § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Habe ich das richtig verstanden: ich habe Anspruch auf anteiligen Urlaub! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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