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Pflichtenheft im Antrag, Ablaufbeschreibung war gemeint


MezzoMiks

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Ich habe in meinen Projektantrag geschrieben, dass ich ein Pflichtenheft erstelle, welches die Arbeitsschritte zur Konfiguration einer Software beschreibt. Dies ist aber nur ein kleiner Bestandteil meines Projektes.

So, der Projektantrag wurde angenommen aber ich habe jetzt gesehen, dass Pflichtenhefte eindeutig nach Din_Norm definierte Anforderungen sind (vom Lastenheft) mit Zielangabe, Qualitätsanforderungen, Produktbeschreibungen. Das hatte ich im Antrag aber nicht mit Pflichtenheft gemeint, sondern einfach eine Auflistung der Arbeitsschritte, halt was zu tun ist; so nach dem Motto:

1. öffnen der Software

2. Auswählen des Scanners

3. Konfigurieren des Scanners

3.1 Festlegen der Papiergröße

...

So, meint ihr dass würde als Pflichtenheft durchgehen ? Oder ziehen mir die dann Punkte ab, weil die Prüfer sich unter Pflichtenheft sowas vorstellen:

Pflichtenheft ? Wikipedia

Sollte ich meinen Antrag abändern und statt Pflichtenheft Ablaufbeschreibung wählen.

Danke erstmal für eure Antworten

Grüße

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Etwas Anderes einfach unterschieben geht nicht.

Die bloße Nennung/Beschreibung der Arbeitsschritte kann ja keine besonders nennenswerte Projektleistung darstellen. Ein Pflichtenheft dagegen schon.

Gruß

also mein Projekt hat schon genug andere Inhalte, die völlig ausreichen als Projektleistung.

Der Punkt Pflichtenheft (bzw. gemeint war ja Zusammenfassung der Konfiguration/Ablaufbeschreibung)

war nur noch als Gimmik gedacht, weil ich die Arbeitsschrittte ja auch ausarbeite und dann dachte, dann kann ich die auch gleich mit in die Dokuemntation reinnehmen.

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Ich würde mir da nicht so einen Kopf machen, und zwar aus 2 gründen:

1. Ein Pflichtenheft ist zwar generell genormt, allerdings mit der expliziten Angabe, dass die einzelnen Punkte innerhalb des Projektrahmen auch mehr oder weniger intensiv beschrieben werden müssen bzw. einzelne Punkte auch wegfallen können.

2. Eine Änderung des Projektablaufes oder Abweichung vom Antrag ist völlig legitim, solange Du schlüssig darlegen kannst, dass eine Abweichung gerechtfertigt ist. Es kann sich ja durchaus während einem Projekt herausstellen, dass etwas schlicht und einfach nicht funktioniert, zu teuere oder völlig unpraktikalbel ist. Da etwas Zeit zwischen Antrag und Projekt liegt, können sich ja auch Rahmenbedingungen ändern. In Deinem Fall könnte es in die Richtung gehen, dass die Erstellung eines vollständigen Pflichtenheftes nach DIN völlig überzogen für das Projekt wäre, dass die Projektspezifikation seitens des Kunden dies aus irgendeinem Grund nicht zuließ, oder sonstwas. Muss halt nur gerechtfertigt sein.

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Ich stelle mal die Gegenmeinung dar.

Es ist zwar unklar, um was für ein Projekt für welchen Berufsabschluss es sich handelt, aber in einem klassischen Projekt (und ihr sollt beweisen, dass ihr klassische Projektarbeit leísten könnt) gehört ein Pflichtenheft essentiell und zwingend dazu. In welcher Form das ausgeführt wird, kann variieren. Aber an welcher Stelle willst du sonst deine Lösungen für die Anforderungen des Auftraggebers (die im Lastenheft definiert sind) definieren?

Ein Pflichtenheft ist keine Installationsanweisung. Wäre ich Prüfer, käme ich mir schon etwas veralbert vor, wenn im Antrag ein Pflichtenheft versprochen wird, im Projekt aber nicht geliefert wird.

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Ja, da muss ich zustimmen. Aus Prüfersicht müsste das schon eine extrem gute Begründung sein, um einen typischen Projektteil aus zu lassen. Vor allem sollte es dann auf keinen Fall als Pflichtenheft deklariert sein.

Andererseits ist die Pflichtenhefterstellung eine 30-Minutensache, auch wenn die DIN-Struktur erstmal mächtig aussieht, aber in der Regel fallen viele Punkte weg oder sind mit 1-2 Worten/Sätzen erledigt. Das bißchen Zeit zur (eigentlich nicht nachträglich zulässigen) Pflichtenhefterstellung erspart Dir wahrscheinlich eine Menge Ärger. Unterschreiben lassen nicht vergessen!!

Hoffe ich bekomme jetzt keine auf den Deckel, weil ich eine nicht regelkonforme Vorgehensweise vorgeschlagen habe:)

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