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Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche


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Hallo,

kann mir einer sagen wie hoch die Kilometerpauschale für Vorstellungsgespräche ist? Ich weiß, dass es Firmen gibt die diese Kosten übernehmen. Erstatten die den tatsächlichen Fahrtpreis? Und wie ist es mit dem Arbeitsamt? Ich würde lieber mit dem Auto fahren, ist für mich komfortabler. Ich könnte natürlich auch direkt beim Arbeitsamt nachfragen, aber nur dannn wenn´s unbedingt sein muss:)

Danke

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  • 2 Wochen später...

Kommt ganz auf das Unternehmen drauf an, ob sie dir die Fahrtkosten erstatten oder nicht oder zumindest einen Teil.

Wenn du von berlin nach München willst, mit der bahn (ICE)werden dir die wenigsten 250euro bezahlen.

ich bin von heilbronn nach berlin und die Kosten wurden übernommen, obwohl ich eine Zusage hatte und es abgelehnt hatte. das nenn ich fair.

Kleine Unternhemen werden kaum die Kohle dazu haben, jeden seine fahrtkosten zu erstatten.

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mit der bahn (ICE) werden dir die wenigsten 250euro bezahlen. [...] Kleine Unternhemen werden kaum die Kohle dazu haben, jeden seine fahrtkosten zu erstatten.
Vollkommen irrelevant.

Sofern es nicht bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch explizit ausgeschlossen wird ist die einladende Firma in der Pflicht dir die tatsächlich entstandenen Kosten für die An- und Abfahrt zu einem Bewerbungsgespräch zu erstatten. Ob die Firma dabei groß oder klein, der Anreiseweg kurz oder lang ist spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Was die Eintreibung einer solchen Forderung angeht sieht es natürlich schon wieder ganz anders aus. Ich habe Firmen erlebt, die mit direkt am Ende des Gesprächs ein paar Unterlagen mitgegeben haben, wo ausser der Firmendarstellung auch direkt ein Abrechnungsbogen bei war, mit dem ich die Kosten belegen und einfordern konnte. Das ist die einfachste und schönste Methode.

Ansonsten hat jeder die Möglichkeit entweder direkt im Gespräch oder anschließend kurz per E-Mail anzufragen "Ich habe XX € für die Bahn ausgegeben oder bin YY km mit dem Auto gefahren, das bedeutet ich habe einen Abspruch auf ZZ €". Bei längeren Anfahrten (oder sogar Übernachtungen) würde ich das immer auch einfordern.

Zugegeben, gerade bei Kurzstrecken kann das auch einen faden Beigeschmack hinterlassen, weil der potentielle Arbeitgeber denken könnte "Der ist aber kleinlich und will von mit noch 5,50 € für die Straßenbahn haben". Da muss man dann überlegen ob man dieses "Risiko" eingehen möchte oder auf das einem zustehende Geld freiwillig verzichtet, weil man sich erhofft es durch ein gutes Gehalt eh wieder rauszuholen.

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im Artikel: "Das Unternehmen kann eine Kostenübernahme bereits in der Einladung ausschließen und muss dann nicht

zahlen."

das meine ich ja. kommt ganz aufs Unternehmen drauf an. kleine Firmen schließen es sofort aus und übernehmen nichts. etwas größere haben damit keine probleme.

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Es sei denn, die Firma weißt im Einstellungsgespräch darauf hin?

DANN ist es schon zu spaet.

Wenn du Geld vom arbeitsamt haben moechtest musst du dies vorher beantragen!

In manchen faellen zahlen sie es auch wenn du es erst danach machst - aber das sind wohl ehr die ausnahmen.

mach dir einfach noch fix nen termin bei deinem arbeitsberater, einfach im arbeitsamt anrufen, sagen du brauchst dringend einen termin weil du ein bewerbungsgespraech am xy hast.

die rufen dich auch meist ganz schnell zurueck, weil jeder "client" der sich vermitteln laesst is ein gute "client" :D

fuer die strecke ffm - berlin haste etwa 200 euro bahnkosten (100E / strecke). ich pendel die strecke jedes wocheende >.<

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kleine Firmen schließen es sofort aus und übernehmen nichts.
Sprichst du da aus Erfahrung oder vom Hörensagen?

In der freien Wildbahn ist mir das noch nie untergekommen. Kleine Unternehmen sind sich entweder nicht darüber bewusst, dass sie überhaupt zahlen müssen bzw. sind sich nicht bewusst darüber, dass sie diese Zahlung von vorneherein ausschließen können.

Als Bewerber hat eine Klausel wie "... können wir Fahrtkosten nicht erstatten" allerdings auch einen negativen Beigeschmack - wenn die Firma schon nicht gewillt ist in ihre (wenn auch potentiellen) Mitarbeiter zu investieren - warum soll ich dann meine Arbeitskraft dort einbringen? Einen Ausschluss kann ich daher bei reinen Vermittlungsfirmen durchaus akzeptieren, lädt mich allerdings die Firma selbst ein würde das bei mir schon ein wenig Misstrauen wecken.

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Beim Amt kannst du ja nicht nur die Erstattung der Fahrtkosten beantragen, sondern auch Bewerbungsgeld.

Wenn du das tust, bevor du dich überhaupt Bewirbst, kann du danach mit deinen Zu- oder Absagen zum Amt rennen und 5€ (war bei mir so) pro bewerbung kassieren. Das ganze ist alelrdings limitiert auf (ich glaube 250€ oder 300€) im Jahr.

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kleine Firmen schließen es sofort aus und übernehmen nichts. etwas größere haben damit keine probleme.

Habe ich selbst so erfahren wo ich mich für ein Praktikum beworben habe. Manche Firmen, setzes es voraus das aus eigener tasche zu bezahlen und wenn man fragt ob sie fahrkosten erstatten dann sagen sie nein. deshalb haben sie mir ab und an mal auch angeboten das vorstellungsgespräch am telefon durchzuführen. andere sagen ich kann ihnen doch keine 200euro für die bahn geben, wenn max 50euro. (heilbronn-berlin). bei anderen Unternehmen gab es keine weitere Diskussion. ja bringen sie einfach Tankrechnung mit oder das Zugticket, wir überweisen es Ihnen.

Bearbeitet von Chief Wiggum
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  • 5 Jahre später...
kann mir einer sagen wie hoch die Kilometerpauschale für Vorstellungsgespräche ist?

Wie hier schon gesagt wurde, du kannst mit 0,30€ pro KM im PKW oder den Kosten für ein Ticket in der 2. Klasse der DB rechnen. Hotelkosten müssen, wenn erforderlich auch übernommen werden (An- und Abreise am selben Tag nicht zumutbar, entweder weil Entfernung zu groß oder wenn Termin zeitlich so blöd liegt, dass es nicht möglich ist hin/heim zu kommen).

Es müssen übrigens beide Wege (hin und zurück) erstattet werden!

Ich weiß, dass es Firmen gibt die diese Kosten übernehmen. Erstatten die den tatsächlichen Fahrtpreis?

Jede Firma die eine Übernahme nicht in der Einladung ausschließt muss dir die Kosten erstatten, und zwar in voller Höhe (unter den o.g. Bedingungen, eine Fahrt 1. Klasse muss nur anteilig übernommen werden).

Viele Firmen schließen in der Einladung aber die Erstattung aus, bzw geben an, dass sie nur eine Strecke bezahlen.

Und wie ist es mit dem Arbeitsamt? Ich würde lieber mit dem Auto fahren, ist für mich komfortabler. Ich könnte natürlich auch direkt beim Arbeitsamt nachfragen, aber nur dannn wenn´s unbedingt sein muss:)

Wenn du Arbeitssuchen bist und die Firmen die Erstattung ausschließen (weißt du ja durch die Einladung auch vor dem Termin), übernimmt die Agentur die Kosten wenn du es vor dem Gespräch angibst.

Bist du aktuell noch in einer Anstellung, kannst du die Kosten nur über die nächste Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, dann zahlt die Agentur nichts.

Zugegeben, gerade bei Kurzstrecken kann das auch einen faden Beigeschmack hinterlassen, weil der potentielle Arbeitgeber denken könnte "Der ist aber kleinlich und will von mit noch 5,50 € für die Straßenbahn haben". Da muss man dann überlegen ob man dieses "Risiko" eingehen möchte oder auf das einem zustehende Geld freiwillig verzichtet, weil man sich erhofft es durch ein gutes Gehalt eh wieder rauszuholen.

Nach einer Absage ist das aber auch egal, da hole ich mir auch die zwofuffzig wieder wenn ich kann. Immerhin sind mir Kosten entstanden die ich weitergeben kann. Den halben Tag Urlaub muss ich ja schon unter PP verbuchen, dann müssen wenigstens die erstattungspflichtigen Kosten wieder rein.

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I.d.R. greift BRKG (Bundesreisekostengesetz),

lädt der Arbeitgeber ein und schließt es in der Einladung nicht explizit aus oder schränkt es z

B. auf Bahnfahrt (2.Klasse) ein, muss er die tatsächlichen Kosten erstatten, üblich sind 20ct/km(einfach) bei Auto. Bis zu 30ct/km(einfach) kann er es steuerfrei erstatten.

Ist es in der Einladung bereits ausgeschlossen, kannst du bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit die Fahrtkostenerstattung beantragen, sofern du arbeitslos gemeldet bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z.B. Zeitvertrag läuft aus). Die Arbeitsagentur erstattet meistens nur 20ct/km(einfach) oder Bahnfahrkarte.

Bei der Steuererklärung kannst du die Fahrt mit 30ct/km(einfach) als Werbungskosten geltend machen, oder die tatsächlichen Kosten der Fahrkarte. Je nach Entfernung können auch Übernachtungskosten erstattet werden.

Bearbeitet von tTt
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