TailZz Geschrieben 28. Mai 2009 Teilen Geschrieben 28. Mai 2009 (bearbeitet) Ich habe jetzt schon mitbekommen, dass ab dem 01.08.2009 der zusatz zum Ausbildungsgesetz für Fachinformatiker ja wieder aufgehoben wird und man einen Ausbilderschein benötigt um Auszubilden. Nun herrscht bei uns foglende Situation: Gmbh innerhalb der Ag Ag hat eine zuständige für Auszubildene und die kümmert sich quasi pädagogisch um sie Gmbh hat 2 Fisis, einer Festangestellt und einer als Freier Mitarbeiter Der Freie Mitarbeiter hat zwar einen Ausbilderschein, aber der Geschäftsführer würde es nicht unbedingt über den Freiern Mitarbeiter laufen lassen wollen, der Feste hat keine Schein. Könnte man die Ausbildung also am 01.07 anfangen lassen und damit den "Ausbilderscheinzwang" umgehen? Bearbeitet 28. Mai 2009 von TailZz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. Mai 2009 Teilen Geschrieben 28. Mai 2009 Hallo, wende dich bitte an den zuständigen Firmenbetreuer bei deiner IHK. Denn die IHK hat das letzte Wort. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d1no Geschrieben 28. Mai 2009 Teilen Geschrieben 28. Mai 2009 Darf man ganz vorsichtig einmal anfragen woher die info kommt? Wäre für mich vll auch interessant. Am besten mit offizieller url =) danke schonmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. Mai 2009 Teilen Geschrieben 28. Mai 2009 Das ist offiziell genug? BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d1no Geschrieben 28. Mai 2009 Teilen Geschrieben 28. Mai 2009 klasse vielen dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d1no Geschrieben 28. Mai 2009 Teilen Geschrieben 28. Mai 2009 ....nicht jedoch für die freien Berufe. Mag mir jemand erklären was "freie Berufe sind"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 29. Mai 2009 Teilen Geschrieben 29. Mai 2009 Freie Berufe (Katalogberufe) sind Berufe, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und z.B. Tätigkeiten nach EStG / PartGG ausüben. Das sind i.d.R. wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende, schöpferische usw. Berufe. Es gibt Berufe, die eindeutig darunter fallen, bei weniger eindeutigen entscheidet letztendlich das Finanzamt (platt gesagt). bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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