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Urlaubsgeschichten


Saga

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Hi Leute,

mir wurde gerade angedroht, dass mein Urlaub flöten geht wenn mein Zeugnis (wird von der Schule zugeschickt) von diesem Schuljahr nicht bis kommenden Mittwoch vorliegt.

Frage: Gibt es dfür irgendeine rechtliche Grundlage?

Saga

:confused:

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Nö - geht nicht, es gibt:

1) einen Ausbildungsvertrag und daraus einen Anspruch (BGB)

2) das Bundesurlaubsgesetz, in dem der Mindesturlaub festgelegt ist

3) bei jugendlichen Azubi das Jugendarbeitsschutzgesetz, das zusätzliche Regelungen beinhaltet

das sind drei Bundesgesetze, da kann keiner (sogar bei euch in Bayern) dran rütteln...

peterb

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Was hast du damit zu tun, dass deine Schule unfähig ist ein Zeugnis zu verschicken???

Ausserdem seit ihr da im Kindergarten? Bei uns bekommen wir das Ding in die Hand gedrückt und sind selber dafür verantwortlich dass der Ausbilder dat Ding zu Gesicht bekommt.

Frag deinen Ausbilder mal ob er nix Besseres zu tun hat, als dich zu nerven??

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Bei mir ist das System abgestürzt, als es die Noten drucken sollte... (nicht weil meine Noten so schlecht sind :D sind eigentlich ganz gut...) Aber aus diesem Grund bekomme ich mein Zeugnis erst zum nächsten Berufsschulblock. Per Post wollen/dürfen sie es wohl nicht schicken :confused: Der Betrieb findet das zwar nicht so toll, aber was will man machen? Ich bin ja nicht Schuld daran...

net_worker

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Haegar:

<STRONG>Was hast du damit zu tun, dass deine Schule unfähig ist ein Zeugnis zu verschicken???

Ausserdem seit ihr da im Kindergarten?</STRONG>

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Siehste sag ich doch, als Deutsche hat man es schwer in Bayern......

Wenn dein Ausbilder wech ist, und keiner da ist, der dich ausbilden kann, solltest du mal deinen Chef kontaktieren und fragen was er daggen zu tun gedenkt, immerhin hast du einen vertraglichen Anspruch auf deine Ausbildung.

Ausserdem solltest du deiner Schule einen netten

:confused: Brief schrieben...

Schreib einfach rein, dass du einen Rechtsanspruch auf dein Zeugnis hast, und dass Du, falls das Zeugnis nicht binnen 14 Tagen auf dem Tisch liegen würde du dir weitere rechtliche, auch strafrechtliche Schritte ausdrücklich vorbehälst :D

Wirkt meistens.

Was deine Berufrechtschutzversicherung angeht, solltest du zuerst deine Eltern fragen ob du noch bei denen in der Rechutzversicherung mit versichert bist, ansonsten kostet dich der Spass um 200DM im Jahr, allerdings hast du i.R. eine 3 monatige Leistungssperrre zu Begin....

H.i.c.h.y.

:)

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Ja, geht heim nach Restdeutschland, wir erklaeren uns unabhaengig und ihr geht pleite.

@Haegar:

vorausgestzt deine Qualifikationen entsprechen dem bayerischen Standard kannst du ja dann Asyl beantragen *rotfl*

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 19. Juli 2001 15:21: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Dagegen ]</font>

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@dagegen

Asyl? In Bayern? Nie, eher würd ich nach Amiland gehen als nach Bayern.

Zudem würde Deutschland OHNE Bayern gewiss nicht pleite gehen, denn Geld verdienen können wir alleine, und Leute betrügen und Gefoglsleute verraten wie die Bayern, dass tun wir nicht, also tut uns den Gefallen und erklärt euch für UNABHÄNIG, denn Stoiber als Kanzler, dann WILL ich Gysi als Bürgermeister in Berlin :D

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... nu is aber gut!

@Saga:

Die Berufsrechtschutz macht da eigentlich nix - die ist eher dazu da, wenn Dir jemand....

Wer in solchen Bereichen (wenn es um die Rechte der Arbeitnehmer geht) ganz gut ist, ist die jeweilige Gewerkschaft - und da eben die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertetung). Die funktionieren auch, wenn dein Laden so klein ist, das keine Arbeitnehmervertretung existiert. Beitrag ist gering und kann von den Steuern abgesetzt werden... wenn sie denn dann mal fällig werden...

peterb

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Haegar:

<STRONG>Siehste sag ich doch, als Deutsche hat man es schwer in Bayern......

...

:confused: Brief schrieben...

Schreib einfach rein, dass du einen Rechtsanspruch auf dein Zeugnis hast, und dass Du, falls das Zeugnis nicht binnen 14 Tagen auf dem Tisch liegen würde du dir weitere rechtliche, auch strafrechtliche Schritte ausdrücklich vorbehälst :D

Wirkt meistens.

</STRONG>

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Normalerweise bist du bis zur Vollendung deines 25 Lebensjahres bei deinen Eltern im Rahmen der Familienrechtschutzversicherung mitversichert.

Dass kann dir aber nur deine Versicherungsgesellschaft sagen, alos ran ans Telefon (ringring) und anrufen, dann weisst du es genau!

Was deine, wenn ich dich richtig verstehe, mangelhafte Ausbildung betrifft, hast du die Möglichkeit

1) Ein kosntruktives Gespräch mit deinem Ausbilder zu

führen ( wenn es ein Bayer ist, wird das extrem schwer)

2) Deinem Ausbildungsbetrieb eine "Abmahnung" zu schicken,

so in der Form dass du bisher das un das gemacht hast,

und das dieses und jenes hätte gemacht werden muessen,

und dass sie das bitte ändern sollen...

3) Wenn dass nix bringt, musst du dich nach einem anderen

Ausbildungsplatz umsehen.....

Ansonsten kann ich dir nur raten, halt die Stellung, die Zeit geht vorbei, und wenn es extremm ist, versuch zu verkürzen..... :(

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Haegar:

<STRONG>Normalerweise bist du bis zur Vollendung deines 25 Lebensjahres bei deinen Eltern im Rahmen der Familienrechtschutzversicherung mitversichert.

Dass kann dir aber nur deine Versicherungsgesellschaft sagen, alos ran ans Telefon (ringring) und anrufen, dann weisst du es genau!</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saga:

<STRONG>

Zu 1) Wenn ich mal wieder eine(n) hab mach ich das. :)

Zu 2) Na ich weiss nicht, ob das fuer meine Gesundheit so gut waere *sieht schon die Messer fliegen*. Nee, mal im Ernst: das bringt mir ausser ne Menge Scherereien überhaupt nix. Für jeden anderen Betrieb ist das ne fabelhafte Idee, aber in dem Fall bringt´s leider nix.

Zu 3) Tja, das war auch schon meine Überlegung. Würde mich ja nur interessieren, ob die Streichung von genehmigtem Urlaub ein triftiger Kündigungsgrund wäre so ohne Beweise, die irgendwo schwarz auf weiss stehen. Und was die Verkuerzung betrifft: daran wird schon mit Hochdruck gearbeitet! ;)

Ich danke euch für die Hilfe und Tips. Da hat man wenigstens das Gefühl, dass man nicht ganz alleine und hilflos mit seinen Problemen dasteht!

Bye,

Saga</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Defender:

<STRONG>

..mach es anders herum, lass die die Urlausstreichung schriftlich geben und schriftlich begründen (aber immer höflich lächeln dabei)... :D:D

..und vorallem musst du dann ja einiges erledigen im Urlaub, z.B. Behördengänge wegen neuem Ausweis und Ausbildungshilfe, und das musst du dann eben während der Arbeitszeit machen (meines Wissens gibt es dafür nen halben Tag Sonderurlaub *eg*)...

...ausserdem war da der wichtige Zahnarzttermin (is zwar nur ne Routineuntersuchung, aber das muss ja keiner wissen... ;)

...nur um so wichtige Dinge zu erledigen wolltest du ja den Urlaub...

...aber nicht vergessen, immer lächeln dabei... :D:D</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saga:

<STRONG>

*lol* Ganz genau!!

Zum Glück hat sich der Urlaubs-Trouble erledigt. Irgendjemand in der Firma muss das mitbekommen und ein Wörtchen dazu gesagt haben, denn plötzlich war das am Montag kein Thema mehr. Allerdings hat mir mein Klassenlehrer grad am Telefon gesagt, dass das Zeugnis erst heute weggeschickt wurde...und heute wäre ja der eigentliche Termin zum Vorlegen gewesen. Insofern noch mal Glück gehabt...pack ich meine bereits gewetzten Messer eben wieder in die Tasche. Bis zum nächsten Mal... :D:D:D

Bye,

Saga die nun in reichlich einer Woche ihren Urlaub antreten kann</STRONG>

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