LtStarbuck Geschrieben 30. Mai 2009 Teilen Geschrieben 30. Mai 2009 Was passiert eigentlich, wenn man krank ist am dem Tag der mündlichen Prüfung? Also ich meine wirklich so, dass man ans Bett gefesselt ist oder im Krankhaus liegt, einen Unfall hatte, sonstwas? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mttkrb Geschrieben 30. Mai 2009 Teilen Geschrieben 30. Mai 2009 Hi, auf jeden fall bei der ihk anrufen und bescheidsagen. Dazu ein ärzliches Attest und alles sollte paletti sein. Die Prüfer sind ja keine Unmenschen und wenn es nicht geht, dann geht es halt nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LtStarbuck Geschrieben 30. Mai 2009 Autor Teilen Geschrieben 30. Mai 2009 Jau, aber wie lange muss man dann warten für einen neuen Termin? Ich mein, es ist ja nicht so, als wollte ich krank werden, bin ja nicht blöd und mach mir mehr Stress, als notwendig . aber ich gehe bei solchen Sachen immer von Worst Case aus und will eben vorher wissen, wies ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 31. Mai 2009 Teilen Geschrieben 31. Mai 2009 Wenn du Glück hast und die Krankheit mit Atest nachweisen kannst, bekommst du einen Ersatztermin - immerhin gehen die mündlichen Prüfungen über mehere Wochen und ein Ersatztermin sollte sich finden lassen. Wenn du Pech hast, musst du zur Winterprüfung erneut antreten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LtStarbuck Geschrieben 31. Mai 2009 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2009 Hm das mit der Winterprüfung wäre aber schon arg unfair aus meiner Sicht. je nachdem was passiert, ist die Abwesenheit zum Termin ja nichtmal selbst verschuldet. Aber ich schätze, da kann man dann auch Einspruch einreichen, wenn man keinen erneuten Termin bekommt. Die verbauen einem ja sonst ein halbes Jahr seines Lebens nur weil man was weiß ich hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 1. Juni 2009 Teilen Geschrieben 1. Juni 2009 Hm das mit der Winterprüfung wäre aber schon arg unfair aus meiner Sicht. je nachdem was passiert, ist die Abwesenheit zum Termin ja nichtmal selbst verschuldet. Aber ich schätze, da kann man dann auch Einspruch einreichen, wenn man keinen erneuten Termin bekommt. Die verbauen einem ja sonst ein halbes Jahr seines Lebens nur weil man was weiß ich hatte. Der Prüfungsausschuss kann ja wohl auch nix dafür, oder? Für das persönliche Wohlergehen ist man persönlich selbst verantwortlich. Einspruch ist chancenlos, denn eine nicht durchgeführte Prüfung ist eine nicht durchgeführte Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LtStarbuck Geschrieben 1. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 1. Juni 2009 Na dann.weiß ich Bescheid. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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