3bit Geschrieben 3. Juni 2009 Geschrieben 3. Juni 2009 Hallo zusammen, ich stecke im Moment in den letzten drei Wochen meiner FISI Ausbildung. Durch unseren Berufsschullehrer habe ich erfahren, das wir nach beenden unserer jetziger Ausbildung 6 Monate dranhängen können um die Ausbildung zum Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung nach zu holen. Hat dies schon jemand gemacht, oder kann mir etwas mehr dazu sagen? Wie sieht es mit der Berufsschule aus? Muss ich diese innerhalb dieser 6 Monate wieder besuchen? Besucht habe ich diese 3 Jahre während meiner FISI Ausbildung. Oder tritt man einfach zur Winterprüfung 2009 zum Anwendungsentwickler an und gut ist? So wie es aussieht, müsste ich dann nur GH1 (Fachbezogen) schreiben da ich diesen Sommer schon GH2 und Wiso während meiner FISI Prüfung abgelegt habe. Ich spiele wirklich mit dem Gedanken diese Ausbildung noch nach zu holen (kommt bei späterer Jobsuche sicherlich gut an) aber bevor ich dies in meinem aktuellen Ausbildungsbetrieb anspreche, wollte ich hier mal nach mehr Informationen fragen. Am wichtigsten für mich sind erstmal die Fragen welche die Berufsschule betreffen. Während meiner FISI Ausbildung habe ich nicht wirklich viel Programmiert und habe Angst, das ich eventuell nicht mit dem Stoff als "Quereinsteiger" innerhalb dieser 6 Monate nachkomme. Unseren Berufsschullehrer könnte ich leider erst kommende Woche darauf ansprechen. Vielen Dank schon mal! Zitieren
bigvic Geschrieben 3. Juni 2009 Geschrieben 3. Juni 2009 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich stecke im Moment in den letzten drei Wochen meiner FISI Ausbildung. Durch unseren Berufsschullehrer habe ich erfahren, das wir nach beenden unserer jetziger Ausbildung 6 Monate dranhängen können um die Ausbildung zum Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung nach zu holen. Hat dies schon jemand gemacht, oder kann mir etwas mehr dazu sagen? Also ob das so stimmt was dein Lehrer da erzählt bin ich mir nicht so sicher. Bei grosszügiger Auslegung gelten die 3 Jahre Ausbildung als Berufserfahrung und dann benötigst du immern noch 1,5 Jahre um eine Prüfung als Externer nach § 45 BBIG ablegen zu können. Wie dein Lehrer auf die 6 Monate kommt ist mir schleierhaft. Frag ihn doch mal nach welcher Rechtsgrundlage dies möglich sein soll - würde mich echt interessieren. Prinzipiell kann über die Sinnhaftigkeit dieser Aktion gestritten werden z. B. hier. Ich persönlich halte garnichts davon - der Mehrwert geht für mich stringent gegen Null. Daher würde ich mich eher um den Jobeinstieg kümmern oder eben ein Studium angehen (wobei dann natürlich die Frage ist, warum man erst eine Ausbildung macht, aber das ist ein anderes Thema). Bearbeitet 3. Juni 2009 von bigvic Zitieren
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