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Geschrieben

Das kann ja wohl nicht wahr sein.

Nur weil die "nette, freundliche, vorbildliche" IHK meinen Wiso Teil noch nicht ausgewertet hat und mir somit den Schein mit Bestanden nicht aushändigen konnte, bin ich jetzt immer noch Azubi.:(

Wie hieß die Frage in einigen Wiso Aufgaben:

Ab wann ist das Ausbildungsverhältnis beendet? Nach der mündlichen Prüfung!!

Wenn ich nächste Woche noch immer keinen Bescheid habe, verklage ich die IHK auf 75€ pro Tag.:mod:

Nur weil die nette IHK mal wieder (immer noch) nicht klar kommt, muss ich mit meinem mikkrigen Lehrlingsgehalt auskommen.

Ganz großes Kino IHK Berlin, ganz großes Kino!

Geschrieben

Also wenn Du schon so schön über die Prüfungsfragen schreibst, dann beantworte sie bitte auch richtig, denn bei dieser Frage bist Du schoneinmal durchgefallen:

Genau heisst es nämlich das die Berufsausbildung mit bestehen der Abschlussprüfung und nicht mit bestehen der mündlichen Prüfung beendet ist!

Nichts desto trotz drück ich dir die Daumen das Du den WISO Teil bestanden hast, auch wenn Du da nicht ganz so fit bist :)

Gruß Stefan

Geschrieben

abgesehen davon, wenn Deine Prüfung auch nach der "Mündlichen" ( die gibts übrigens nicht, das ist eine Präsentation und ein Fachgespräch ! ) noch nicht korrigiert ist, dann könnte das an einer Zweitkorrektur liegen. In dem Fall bist Du sowieso noch nicht sicher "durch".

Die Klage kannst Du Dir sparen, obiger Text erklärt alles

Geschrieben

Wenn ich nächste Woche noch immer keinen Bescheid habe, verklage ich die IHK auf 75€ pro Tag.:mod:

Nur weil die nette IHK mal wieder (immer noch) nicht klar kommt, muss ich mit meinem mikkrigen Lehrlingsgehalt auskommen.

Ganz großes Kino IHK Berlin, ganz großes Kino!

Wann endet denn das Berufsausbildungsverhältnis laut deinem Azubivertrag den du unterschrieben hast? Vielleicht am 31.08.2009? Na dann würde ich mal die Füsse still halten, so dass sich deine IHK nicht bis zu diesem Datum Zeit lässt mit der Auswertung der Prüfungen.

Geschrieben

Hiho erstmal,

kann ja sein das ich falsch liege, aber es kommt doch auch auf die Einzelleistungen in den GA an ob man bestanden hat oder nicht?

Also wenn ich in GA 1 + 2 verdammt gut bin und in WISO mir ne 10% Leistung gönne bin ich dann nicht auch durchgefallen?

MFG

sven2k

Geschrieben

Wenn man 10 % in einem Teil hat und somit ein "ungenügend", ist man durchgefallen!

Man muss in den einzelnen Prüfungsteilen 30% und gesamt mindestens 50% haben, meines Wissens nach gibt es die mündliche ergänzungsprüfung nur dann, wenn man jeden einzelnen Teil Bestanden (also mindestens 30%) und gesamt knapp unter 50% liegt.

Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

Grüße

Geschrieben
Um hier mal was klar zu stellen:

Ich bin niemals durchgefallen, egal wie schlecht Wiso ausfällt, dafür war der Rest einfach viel zu (sehr) gut!

Die anderen Noten habe ich schon, es fehlt eben nur noch Wiso.

Dann kann dieser Kommentar ja gar nicht so richtig sein.

Ach ja: Ein niemals gibt es in unserem Beruf sowieso nicht *g*

MFG

sven2k

Geschrieben (bearbeitet)

*zZzZz*....wös?WAS? Die Ausbildung endet mit Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung? :eek? Wös? Das heißt jetzt schon, anfang Juni, warum geh ich dann noch zur Arbeit hurraaaaaa:D =P

also ich weiß es so:

Das Ausbildungsverhältnis kann früher mit Bestehen der mündlichen Prüfung (Voraussetzung ist natürlich, dass die schriftliche Prüfung davor EBENFALLS bestanden ist) beendet werden.

Mein Paradebeispiel:

- Ausbildung endet laut Vertrag am 15. August 2009.

- Mündliche Prüfung bei mir ist am 01. Juli 2009.

Am Freitag dieser Woche endet meine Ausbildung OFFIZIELL, mit bestandener mündlicher Prüfung: Der 03. Juli 2009, da kann ich mich bei allen verabschieden und ab Freitag abend den Arbeitslosen spielen oder wenn ich übernommen werde ab nächstmöglichen Anfangsdatum vom neuen Arbeitsvertrag am neuen Bürotisch als Arbeitnehmer loslegen :floet:

Bearbeitet von nihat1988
Geschrieben
*zZzZz*....wös?WAS? Die Ausbildung endet mit Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung? :eek? Wös? Das heißt jetzt schon, anfang Juni, warum geh ich dann noch zur Arbeit hurraaaaaa:D =P

Die Ausbildung endet nicht mit bestehen der schriftlichen Prüfung!!

Die Ausbildung ist beendet, wenn

a) der PA dir den vorläufigen Prüfungsbescheid in die Hand drückt auf dem steht, dass Du bestanden hast.

B) das vertragliche Ausbildungsende erreicht ist.

Wobei letzteres nicht bedeutet, dass man die Prüfung bestanden hat.

Ich komme in deinem Beispiel mit 1. und 3. Juli nicht klar.

An dem Tag an dem Du den vorläufigen Prüfungsbescheid mit dem Vermerk bestanden bekommst ist die Ausbildung sofort beendet. In der Regel ist das der Tag der Präsentation mit Fachgespräch.

Beispiel:

01.07.2009 um 09:00 Uhr beginn Präsentation mit Fachgespräch.

01.07.2009 um 09:30 Uhr PA zieht sich zur Beratung zurück

01.07.2009 um 09:45 Uhr wenn Prüfung bestanden, dann Ausbildung sofort beendet

Also ab 09:45 Uhr ist man arbeitslos oder man wird halt von der Ausbildungsfirma übernommen, dann ist man ab 02.07.2009 normaler Angestellter.

Frank

Geschrieben
Also ab 09:45 Uhr ist man arbeitslos oder man wird halt von der Ausbildungsfirma übernommen, dann ist man ab 02.07.2009 normaler Angestellter.

Frank

Oder man schließt einen stillschweigenden Arbeitsvertrag, wenn man die nächsten Tage einfach weiter zur Arbeit kommt und vom Chef nicht abgehalten wird, die Arbeit zu verrichten :D

Geschrieben
bist du der einzige?

Nein bin ich nicht.

Aus meiner alten Berufsschulklasse hatten 3 Leute in dieser Woche Prüfung.

Die haben auch keinen Bescheid bekommen, da der Wiso Teil fehlt.

Ich vermute mal, dass einige Fragen im Wiso Teil so "kritisch" sind, dass man überlegt, die entsprechenden Aufgaben nicht zu werten.

Sinnfreie Aufgaben hatten wir in den vergangenen Jahren schließlich desöfteren.

Geschrieben
Oder man schließt einen stillschweigenden Arbeitsvertrag, wenn man die nächsten Tage einfach weiter zur Arbeit kommt und vom Chef nicht abgehalten wird, die Arbeit zu verrichten :D

löl aber rechne ja net mit einem Gehalt zum Monatsende :P

Ja sorry, ich hab es falsch beschrieben:

Richtig, direkt nach der mündlichen Prüfung bin ich arbeitslos.

Das heißt, am 01.07.2009 hab ich ja mündliche Prüfung, danach geb ich noch das Laptop und den Beamer bei der Firma ab, danach kratz ich die Kurve und 02.07 brauch ich net mehr zu kommen :nett:

Geschrieben

Und darüber freust du dich jetzt?

Wie ich in einem anderen Thread von dir gelesen habe bist du nach deiner mündlichen Prüfung arbeitslos, weil du keine zeit und keinen plan hattest dich zu bewerben. Korrigiere mich, aber fall doch einfach absichtlich durch, damit du im januar die mündliche nochmal machen kannst und dich bis dahin um einen job kümmern kannst, falls du es nicht vergißt!

Naja, ich würde mich glaub ich nicht darüber freuen wäre ich nach meiner prüfung ohne job...

Viel erfolg weiterhin

Geschrieben

Nanana. Wer wird denn hier gleich irgendwelche Anschuldigungen austeilen?

Ich werde auch im August fertig und habe trotz laufender Bewerbungen noch keine Arbeit gefunden. Es scheint auch so, als ob viele abwarten, ob ich bestehe. Naja, verständlich wäre es. Aber gleich nach dem Abschluss ein neues Arbeitsverhältnis zu beginnen ist doch extrem unrealistisch. Es sei denn, du machst bei deiner jetzigen Firma weiter. Dann ist das möglich. Aber in einem anderen Unternehmen vielleicht in einer anderen Stadt, wie willst du das machen? Deine Wohnung und relevante Verträge kannst du ja theoretisch auch erst dann kündigen, wenn man bestanden hat, da man das mögliche Nichtbestehen immer mit einrechnen muss, welches bekannterweise eine halbjährige Verlängerung mit sich bringt.

Geschrieben

Achja? Dann erzähl ich dir mal was unrealistisch ist.

Ich habe eine eigene Wohnung, die ich nicht kündigen kann, bevor ich meine mündliche Abschlussprüfung bestehe. Das ist klar, denn wenn sich meine Ausbildungszeit aufgrund des Nichtbestehens verlängert, und das muss man leider immer mit einbeziehen, muss ich dementsprechend noch mindestens ein halbes Jahr dort wohnen.

Ich wohne in Halle (Saale). Die Chancen, hier direkt oder in der Nähe etwas zu finden, sind denkbar schlecht. Es läuft also alles auf ein Umzug hinaus.

Nehmen wir mal an, ich habe nach meiner Püfung am 07.08. die Chance, in der Folgewoche in München ein neues Arbeitsverhältnis zu beginnen. Wie soll ich das schaffen? Ich kann bis zum Prüfungstermin die Wohnung nicht abmelden, mich um eine neue Bleibe kümmern, Verträge kündigen oder abändern und und und. DAS ist für mich unrealistisch.

Geschrieben

Yop sehe ich genauso.... für die, die noch bei Mutti wohnen ist das alles kein Problem, zack, von heute auf morgen ausgezogen.

Ich habe bei meiner Wohnung eine 3 monatige Kündigungsfrist... in der Zeit wo ich gekündigt habe, kommt der Vermieter in der Regel auch schon mit Nachmietern, also is auch nichts mit von wegen "naja, wohne ich halt länger drin".

Dann kommen noch andere Kosten wie Kabel Anschluss, Internet usw.

Geschrieben (bearbeitet)
Und darüber freust du dich jetzt?

Wie ich in einem anderen Thread von dir gelesen habe bist du nach deiner mündlichen Prüfung arbeitslos, weil du keine zeit und keinen plan hattest dich zu bewerben. Korrigiere mich, aber fall doch einfach absichtlich durch, damit du im januar die mündliche nochmal machen kannst und dich bis dahin um einen job kümmern kannst, falls du es nicht vergißt!

Naja, ich würde mich glaub ich nicht darüber freuen wäre ich nach meiner prüfung ohne job...

Viel erfolg weiterhin

wie wo was? Meinste mich? :floet:

ja stimmt, im anderem Thread habe ich geschildert dass die Übernahme bei mir auf der Kippe steht, steht net fest, ja weil ich keine Zeit und Plan hatte mich um Bewerbungen zu kümmern, ich hab lieber nur für die Abschlussprüfung gelernt und im april schon alles für die mündliche prüfung fertig erstellt gehabt und hab die schriftliche Prüfung schonma super bestanden.

Wieso soll ich absichtlich durchfallen? Ich will die mündliche Prüfung super meistern um mein Endergebnis noch etwas in die Höhe zu kurbeln.

Und wenn schon, es liegt jetzt an meinem Ausbildungsbetrieb, ob sie mich übernehmen kann oder net, ich hab denen 100 ma gesagt, dass ich bleiben will.

Ist mir egal ob die mich behalten können oder net, denn finanzielle Probleme hab ich keine, bis in 2010 rein hab ich keine finanzielle Sorgen :floet::nett:, von daher, is mir alles egal, erstma 6 wochen urlaub nach der mündlichen prüfung, schön am strand, relaxen, man gönnt sich ja sonst nix :D

Und: Ja, ich wohn noch bei Mutti, weil wenn du wüsstest, was man in Frankfurt an Miete bezahlen müsste für die eigene Wohnung = kannste auch gleich in einem Zelt wohnen^^

Bearbeitet von nihat1988
Geschrieben
[...]Nehmen wir mal an, ich habe nach meiner Püfung am 07.08. die Chance, in der Folgewoche in München ein neues Arbeitsverhältnis zu beginnen. Wie soll ich das schaffen? Ich kann bis zum Prüfungstermin die Wohnung nicht abmelden, mich um eine neue Bleibe kümmern, Verträge kündigen oder abändern und und und. DAS ist für mich unrealistisch.
Ehrlich gesagt würde ich da absolut kein Problem drin sehen - auch mit eigener Wohnung.

Klar ist es angenehmer, wenn man es 3 Monate vorher weiss, sich in Ruhe eine Wohnung suchen kann und dann in Ruhe noch den Umzug durchziehen kann. Umziehen kann man aber genauso auch an einem WE. Und es muss ja nicht unbedingt direkt eine Wohnung sein, sondern bis man was vernünftiges gefunden hat, kann man genauso auch erst einmal in einer Kurzzeit-WG oder Pension unterkommen.

Gut, ich bin selbständiger IT Consultant und muss daher flexibel sein. Aber bei mir war es damals z.B. so, dass ich Freitag abend Bescheid bekommen hatte, dass ich Montag morgen in München sein soll.

Genauso dann montags Bescheid bekommen, dass ab drauffolgenden Montag wo anders hin geht - da musste ich auch kurzfristig planen und es geht. Oder Mittwochs erfahren, dass Freitag letzter Tag war vom Projekt und in der drauffolgenden Woche dann schon für ein Projekt ins Ausland fliegen.. das geht alles, wenn man es selber wirklich WILL.

Man hat zwar teilweise dann das Problem am Bein, dass man noch bis zu 3 Monate weiterhin die Wohnung bezahlen muss, aber genug Vermieter lassen sich auch auf einen Aufhebungsvertrag ein, oder zumindest auf geminderte Miete.

In der heutigen Zeit muss man einfach flexibel sein. Und wenn man eh umziehen will/muss, dann sucht man sich halt erst einmal etwas vorrübergehendes...

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