-Overlord- Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Ihr seht das alle so einfach... gut, ich weiß, dass ich übernommen werde und das Geld stimmt dann auch. Aber ich weiß nich ob ich die Prüfung bestanden habe.... nicht weil ich zu doof bin, ich hab nur sau große Prüfungsanst. Und findet mal in Berlin eine einigermaßen gute Wohnung zu bezahlbaren Konditionen. Dann der Dreck mit dem Umzug, gucken ob DSL (in meinem Fall VDSL) da verfügbar ist alles ummelden usw. Möglich ist es, aber ob man sich das alles antun will ist ne andere Sache. Außerdem... ich leb im Moment echt geil^^ Super geile Wohnung mit 4 Zimmern, hammer Bad, VDSL 50, Fernwärme usw..... ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Zum Thema Wohnungskündigung und drei Monate Frist hat der BGH ein Arbeitnehmer freundliches Urteil gefällt. Wenn man nachweislich aus beruflichen Gründen von Hamburg nach München ziehen muss, dann wird einem ein kürzere Kündigungsfrist zugestanden. Der Vermieter kann nicht auf die drei Monate bestehen. Wer interesse an dem Urteil hat, der findet es garantiert bei der bekannten Suchmaschine oder garantiert auch beim Mieterbund. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ikaruga Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Hey, danke! Das wird für mich sicher nützlich sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Wenn ich jetzt nur das Urteil finden würde.... Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 @robotto7831a: Es gibt ein entsprechendes Urteil. Afaik bezog sich das jedoch auf eine Versetzung, gegen die der Angestellte oder Beamte nichts unternehmen kann. (Z.B. Schliessung einer Geschäftsstelle und Versetzung in eine andere, die weiter weg liegt, mit daraus resultierendem zwangsweisem Umzug oder Verlust des Arbeitsplatzes.) Wer von sich aus umzieht, hat das ausserordentliche Sonderkündigungsrecht für seine Wohnung soweit mir bekannt ist nicht. Wenn man also einen neuen (oder ersten) Job sucht und deswegen umzieht, würde das afaik nicht zutreffen, da man sich ja auch vor Ort einen Job suchen könnte (rein theoretisch gesehen natürlich) und nicht vom Arbeitgeber zu einem Umzug "gezwungen" wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 Genau und es gibt ein Urteil für Altverträge wo sich die Kündigungsfrist im laufe der Mietzeit erhöht. Man kann von einem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass wenn er beruflich umziehen muss nicht noch 12 Monate oder mehr Kündigungsfrist einhalten muss. Das wurde auf drei Monate reduziert mit der zusätzlichen Option eines Nachmieters. Der Vermieter muss aber nicht den erst besten akzeptieren. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wiggle Geschrieben 19. Juni 2009 Teilen Geschrieben 19. Juni 2009 ich find das alles so geil. irgendwie ist kein azubi wirklich zu 100% richtig informiert. wie kommt das? man sieht das in fast jedem thread hier. als ich damals abi gemacht habe, wussten alle bescheid...wieso ist das bei dieser ausbildung nicht so? läuft da nicht irgendwas grundlegend schief? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ikaruga Geschrieben 19. Juni 2009 Teilen Geschrieben 19. Juni 2009 Das liegt wohl auch daran, dass jede IHK es hier und da anders handhabt als die anderen. Dadurch kann man sich eben nie Sicher sein, ob das, was allgemein verbreitet wird, auch auf die IHK zutrifft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 19. Juni 2009 Teilen Geschrieben 19. Juni 2009 Das ganze läuft innerhalb der gesetzlichen Regelungen ab und innerhalb der Gesetze gibt es hier und da etwas Spielraum welchen der eine PA mehr nutzt als der andere. Das ist genau so wie z. B. auf dem Finanzamt. Der eine Finanzbeamte legt das Gesetz so aus und der andere so. Warum gibt es wohl Urteile von Finanzgerichten die teilweise in sehr ähnlichen Fällen anders entscheiden. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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