mnml Geschrieben 5. Juni 2009 Geschrieben 5. Juni 2009 Hallo zusammen, bin ein bisschen verwirrt von unserem Schulsystem und komm nich merh ganz zurecht. Folgende Situation: Ich habe nach der 10. Klasse die FOR mit Qualifikation bekommen. Daraufhin habe ich die einjährige Handelsschule an einem Wirtschaftsberufskolleg abgelegt. Nun bin ich kurz davor meine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration abzuschließen. Habe ich durch die Absolvierung der Handelsschule, sowie der Ausbildung nun automatisch meine Fachhochschulreife? Ich würde gerne studieren und habe mehrere Unis angeschrieben, alle haben mir keine klare Auskunft gegeben ob es ausreicht, lediglich eine sagte das ich dort studieren könne. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Lieben Gruß Zitieren
bigvic Geschrieben 5. Juni 2009 Geschrieben 5. Juni 2009 Ich habe nach der 10. Klasse die FOR mit Qualifikation bekommen. Daraufhin habe ich die einjährige Handelsschule an einem Wirtschaftsberufskolleg abgelegt. Nun bin ich kurz davor meine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration abzuschließen. Habe ich durch die Absolvierung der Handelsschule, sowie der Ausbildung nun automatisch meine Fachhochschulreife? Abschluss 10 Klasse mit Qualifikation = Mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) Abschluss Handelsschule = Mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) Durch das Abschliessen der Ausbildung ändert sich dein allgemeiner Schulabschluss nicht (insofern du kein erweiterten Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife besucht hast, welchen einige Berufsschule anscheinend anbieten). Somit ist das Fazit: Keine Fachhochschulreife. Zitieren
Shadowman Geschrieben 8. Juni 2009 Geschrieben 8. Juni 2009 Folgende Ausgangssituation liegt bei mir vor: Ich habe seinerzeit am Anfang der 12.2 die Schule abgebrochen und danach eine Ausbildung zum Anwendungsentwickler angefangen. Mit dieser Ausbildung bin ich in 2 Wochen fertig. Habe ich mit bestehen der Prüfung die Fachhochschulreife? Bekomme ich da irgendwas oder muss ich mich dann noch um irgendwas kümmern? Zitieren
bigvic Geschrieben 8. Juni 2009 Geschrieben 8. Juni 2009 (bearbeitet) Folgende Ausgangssituation liegt bei mir vor: Ich habe seinerzeit am Anfang der 12.2 die Schule abgebrochen und danach eine Ausbildung zum Anwendungsentwickler angefangen. Mit dieser Ausbildung bin ich in 2 Wochen fertig. Habe ich mit bestehen der Prüfung die Fachhochschulreife? Ich glaube, dass du diese ebenfalls nicht hast. Wiki: Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule (Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg usw.) oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer Berufsausbildung. Oder auch hier nachzulesen. Du hast lt. deiner Aussage die 12. Klasse nicht abgeschlossen und somit die Fachhochschulreife nicht erworben. Auch der zweite Teil trifft bei dir ja nicht zu. Und daher gilt wieder: Durch das Abschliessen der Ausbildung ändert sich dein allgemeiner Schulabschluss nicht (insofern du kein erweiterten Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife besucht hast, welchen einige Berufsschule anscheinend anbieten). Ich schätze du muss einen dieser Wege gehen. Bearbeitet 8. Juni 2009 von bigvic Zitieren
Shadowman Geschrieben 8. Juni 2009 Geschrieben 8. Juni 2009 Ich bin jetzt nicht mehr ganz sicher, aber ich glaube, dass mir damals von der schulleitung gesagt wurde, dass ich den schulischen Teil der Fachoberschulreife absolviert hätte. Es gab 2 Wege, bei denen jedoch die Zeit nach der man die Schule verlassen hat, eine gravierende Rolle gespielt hat. Nach der 11. Klasse brauchte man eine Berufsausbildung und nach der 12. Klasse ein einjähriges Praktikum bzw. Berufserfahrung. Aber wie gesagt, ich kann mich daran nicht wirklich erinnern. Ich habe ja die SEK II teilweise besucht und dann in 2 Wochen eine abgeschlossene BAB an einem Berufskolleg mit den Grundfächern Englisch, Deutsch, Religion, Sport. Mathe wurde leider nicht unterrichtet. Zitieren
bigvic Geschrieben 8. Juni 2009 Geschrieben 8. Juni 2009 (bearbeitet) Fachoberschulreife = Realschulabschluss (Mittlere Reife) Es geht dir ja aber um die Fachhochschulreife. Wie gesagt - die geposteten Quellen sprechen dagegen. EDIT: Siehe Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe – APO-GOSt von NRW: § 40 a Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Abschluss der Jahrgangsstufe 12 Ich würde an deiner Stelle mal das Kultusministerium deines Bundeslandes kontaktieren und nachfragen. Bearbeitet 8. Juni 2009 von bigvic Zitieren
Shadowman Geschrieben 8. Juni 2009 Geschrieben 8. Juni 2009 Ach sorry, ich habe mich hier natürlich verschrieben. Ich meinte die Fachhochschulreife. Ok, es ist natürlich am sinnvollsten das Ministerium zu fragen, da die das wissen müssen. Trotzdem danke Zitieren
bigvic Geschrieben 8. Juni 2009 Geschrieben 8. Juni 2009 Siehe mein EDIT als weitere Quelle. Zitieren
Shadowman Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 Weitere Berechtigungen; Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Klasse 11 (1) Latinum, Graecum und Hebraicum werden mit dem Abgangs- oder Abschlusszeugnis zuerkannt. Die Bedingungen für die Zuerkennung legt die oberste Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschriften fest. (2) Schülerinnen und Schülern, die auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 und 4 in die Jahrgangsstufe 12 versetzt wurden und die gymnasiale Oberstufe verlassen, kann der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife ist ausgeschlossen, wenn die Versetzung aufgrund des § 9 Abs. 5 oder des § 50 Abs. 4 Satz 4 SchulG erfolgt. (3) Nach bestandener Abiturprüfung kann ehemaligen Schülerinnen und Schülern ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen zuerkannt werden, wenn innerhalb von acht Jahren der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht nachgewiesen wird; die Bescheinigung trägt das Datum der Ausstellung. genau diese passage hat mich im endeffekt aus dem konzept gebracht und ich bin nicht sicher, ob ich jetzt den schulischen teil der fachhochschulreife habe. ich komme ja aus nrw Zitieren
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