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Geschrieben
Oh, das tut mir leid.

Nächste schlechte Nachricht: Du musst leider die schriftliche Prüfung nochmal schreiben.

nach dem Prüfung, habe mit meiner IHK Ansprechpartner getroffen und gesprochen über Winter Prüfung. Er meinte, dass ich meine Note behalten die ich über 50% erreich habe.

Also GA1 = 54%

GA2 = 40 % (55 % nach Mündliche Ergänzungsprüfung)

WiSo = 31 %

Und er meinte, dass ich nur WiSo machen machen musst und 40% erreichen um zu bestehen. GA1 und GA2 sind optional noch mal zu machen.

Deswegen frage ich hier, ob das so weit richtig ist.

Geschrieben
Also soweit ich informiert bin muss man den gesamten Prüfungsteil wiederholen, wenn man durchfällt.

humm... was mache ich dann jetzt?? :(

Geschrieben
Ne, die nicht. Ist doch ein anderer Prüfungsteil. Du musst nur die schriftlichen nachholen.

humm..was mach ich dann jetzt. IHK sagte, nur WiSo. Du sagst alle. Ich drehe durch :(

Geschrieben
Ich möchte mich ehrlich gesagt nicht direkt festlegen. Aber an deiner Stelle würde ich schon mindestens einen GH-Teil nachschreiben, wenn du wirklich die Wahl hast.

Vielen Dank Ikaruga. Ich möchte auch von andere Leute hören, ob ich täschlich wählen darf nur WiSo zu wiederholen im Winter. :beagolisc Wo kann ich noch nachlesen und feststellen ob das so ist ???

Geschrieben
Ich habe gerade die Prüfungsverordnung durchgelesen und nix dazu gefunden.

Vielleicht stelle ich dumme Frage. Was hast du in Prüfungsverordnung nicht gefunden?

Gesamtsteile wiederlohen muss oder dass man auswahlmöglichkeit hat?

Geschrieben

Also ich glaube zu wissen, dass du wirklich nur WISO nachschreiben musst.

Ich hatte in meiner Klasse zur Prüfungsvorbereitung auch einen der Durchgefallen ist und als wir im Mai schriftliche Prüfung hatten, konnte der nach GA1 schon gehen, weil er nur diesen Teil wiederholen musste.

Die anderen hatte er zuvor bestanden.

Und bestanden ist ja alles über 50%. Oder?

Geschrieben
Naja, es steht nicht drin, wie es bei nicht bestandender Prüfung aussieht. Eben der Artikel, der dein Anliegen klären könnte.

hier bin ich noch mal

ist das etwas für mich? Was meinst du?

§ 9 Wiederholung der Prüfung

(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall wird das letzte Ergebnis berücksichtigt.

Geschrieben

Habe heute meine Ergebnisse bekommen.

FIAE

GH1: 44

GH2: 79

WISO: 77

Gesamt: 64,6

ist ne 4

glücklicherweise keine Ergänzungsprüfung.

müsst ich in der mündlichen nochmal ordentlich punkten oder?

Geschrieben

Das kommt darauf an, welche Note du anstrebst.

Für insgesamt eine drei brauchst du nur 68% in der mündlichen Prüfung erreichen. Zwar kannst du auch eine zwei schaffen, dafür benötigst du aber stolze 96%, und das mindestens. Aber zumindest besteht eine theoretische Möglichkeit.

Geschrieben
Das kommt darauf an, welche Note du anstrebst.

Für insgesamt eine drei brauchst du nur 68% in der mündlichen Prüfung erreichen. Zwar kannst du auch eine zwei schaffen, dafür benötigst du aber stolze 96%, und das mindestens. Aber zumindest besteht eine theoretische Möglichkeit.

im Idealfall könnte ich ja 100 % schaffen :D

Geschrieben

Unfassbar, du hörst hier auf einen grad fertigen Azubi, der nix mit der IHK zu tun hat? Der IHK Mensch hat dir den korrekten Ablauf geschildert, somit nur Wiso. Also hör auf die IHK Menschen anzuzweifeln, das ist nunmal die höchste Instanz und ein kleine FiSi kann hier nicht für die IHK sprechen. Jeder IHK macht es anders.

LG, JAN FR

Geschrieben (bearbeitet)

Schläfst du? Wir hatten die Sache schon längst geklärt und sogar den Paragraphen gefunden, der eindeutig aussagt, dass er nur die Teile wiederholen muss, in denen er eine fünf hat oder selbstständig wiederholen will. Was veranlagt dich nun dazu, die Sache wieder aus der Vergessenheit zu holen?

Bearbeitet von Ikaruga
Geschrieben

Was passiert eigentlich wenn ich in einem Bereich unter den 50 Punkten lande, also Beispielsweise GA1 35 Punkte, GA2 60 Punkte und WiSO 70 Punkte muss ich dann auch in die mündliche weil ich ja in einem Bereich unter den 50 Punkten bin oder rettet mich der zusammengerechnete Schnitt?

Geschrieben

@ newbyte:

Nicht verrückt machen lassen ;-)

Also laut dem Notenrechner:

Notenrechner fr die IT-Abschluprfung

Hast du rund 52 % in der Gesamtleistung erreicht.

Bestanden!

Glückwunsch! :)

Du musst dir keine Sorgen um eine mündliche Ergänzungsprüfung machen...

Ausug aus dem Notenrechner:

Info

Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen. Wie ist das zu erklären? Die Berufsverordnung sagt dazu:

(6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Beispiel

GA I GA II Wiso

45 Punkte 45 Punkte 70 Punkte

mangelhaft mangelhaft befriedigend

Gesamtpunkte schriftlich = 45*0.4 + 45*0.4 + 70*0.2 = 50 (ausreichend)

Es ist also sehr wohl möglich, mit zwei Fünfen die Prüfung zu bestehen!

Stay tuned,

vampir3

  • 9 Jahre später...
Geschrieben
Am 10.6.2009 um 21:07 schrieb Kwe:

Hallo zusammen,

 

habe gerade mein Mündliche Ergänzungsprüfung (GA2) gemacht und habe leider nicht 90% erreicht um mein Prüfung zu bestehen. Ich habe nur 55 % bekommen.

:(

Meine Frage ist, ob ich im Winter alles noch mal (GA1,GA2,WiSo) machen muss. :(

Hallo, Es tut mir sehr leid dass du die nicht geschafft hast.
Ich muss auch zur Mündliche Ergänzungsprüfung aber ich habe den Brief von der IHK noch nicht bekommen, die frage ist ob mann das Thema auswählen kann oder ob sie dich z.B vom Teil GA2 allgemeine fragen stellen werden.  

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast gerade einen Thread ausgegraben der 10 Jahre tot war ... und auch der Benutzer, den du ansprichst, war seit fast 10 Jahren nicht mehr online ... meinst du deine Frage ist hier richtig?

Bearbeitet von OkiDoki
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb OkiDoki:

Du hast gerade einen Thread ausgegraben der 10 Jahre tot war ... und auch der Benutzer, den du ansprichst, war seit fast 10 Jahren nicht mehr online ... meinst du deine Frage ist hier richtig?

ahahhah ich habe das jetzt erst gemerkt OMG. 
ich habe 2019 gelesen aber es war 2009 hahha sorry 

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