Boom12IH_K Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 Hallo liebe Azubis, Lehrer, und IHk Prüfer Ich bin durch die schriftliche gefallen und muss nun eine Nachprüfung machen. GA1=36 GA2=46 Wiso=69 Ich hab die Englisch Übersetzungen gar net gemacht sowie diesen komischen Brief 14P nicht mal angefangen kam mit der Zeit nicht klar:upps Naja passiert. Mein Anliegen: Muss ich in der MEP eine 5 also die von GA 1 oder GA 2 ausgleichen und insgesamt natürlich auf die 50 % kommen? oder reicht da auch weniger 50 % in GA 1 oder GA 2 um insgesamt auf eine 4 zu kommen? Laut dem Hinweis auf Uli`s Notenrechner reicht insgesamt ne 4. "Gesamtpunkte schriftlich = 45*0.4 + 45*0.4 + 70*0.2 = 50 (ausreichend)" Wie soll ich das verstehen. Steht das irgendwo auch schwarz auf weiss in der Berufsverordnung? Wenn ich nämlich ein Fach ( eine 5) ausgleichen muss würde sich für mich eher GA 2 anbieten. Da ich hier nur "72 Punkte" erreichen müsste im Vergleich zu GA1 hier wären es "78 Punkte". Falls ich jedoch insgesamt auf 50 % kommen soll um die Prüfung zu bestehen, dann würden mir in GA 1 schon ca. 60 Punkte reichen um auf die 50 Prozent zu kommen. Hoffe jemand hatte schon einen ämlichen Fall. Einige Leute (IHK, Ausbilder) sagten mir das ich eine 5 ausgleichen muss, falls ja dann stimmt dieser Uli´s Rechner nicht ganz. Besten Dank Gruß Boom12IH_K Zitieren
Crash2001 Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 (bearbeitet) Antworten siehe hier. Du machst die Nachprüfung ja nur in EINEM der beiden Bereiche. [...]"Gesamtpunkte schriftlich = 45*0.4 + 45*0.4 + 70*0.2 = 50 (ausreichend)"[...]Was rechnest du denn da? :confused: Oder war das nur ein Beispiel, was mit deinem nichts zu tun hat? :confused: [edit] Ach ja, du musst afaik nur in EINEM der Bereiche dann auf über 50% kommen. Also entweder in GA1 oder in GA2. [/edit] Bearbeitet 9. Juni 2009 von Crash2001 Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 9. Juni 2009 Autor Geschrieben 9. Juni 2009 Das war nur ein Beispiel von Uli`s Homepage. Deshalb das Zitat!!! Ja das ist mir schon klar das ich die Nachprüfung nur in einem Bereich mache. Trotzdem ist es keine Antwort auf meine Frage, naja Ach das bezieht sich nicht auf mein Beispiel hatte ich schon gelesen. Zitieren
bigvic Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 Hi, ist das alles wichtig? Lernst du anderst - mehr oder weniger, wenn du weisst wieviel Punkte du benötigst um gerade noch zu bestehen? Deshalb mein Tip: Bereite dich doch einfach auf deine Prüfung vor und warte was bei rum kommt - alles andere bringt dich doch eh nicht weiter, sondern macht dich nur verrückt. ciao, vic P.S.: Sorry, wenn auch ich deine Frage nicht beantwortet habe. Dennoch meine ich, dass dir vielleicht so mehr geholfen ist. Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 9. Juni 2009 Autor Geschrieben 9. Juni 2009 @victorinox Ich brauch hier keine Moralpredigt. Sry aber das nervt. Ich muss doch wissen ob ich mich in GA1 oder GA2 vorbereiten soll. Außerdem muss ich das meiner IHK mitteilen!!! Mensch Leute solche Antworten könnt ihr euch sparen!!! Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 9. Juni 2009 Autor Geschrieben 9. Juni 2009 Antworten siehe hier. Du machst die Nachprüfung ja nur in EINEM der beiden Bereiche. Was rechnest du denn da? :confused: Oder war das nur ein Beispiel, was mit deinem nichts zu tun hat? :confused: [edit] Ach ja, du musst afaik nur in EINEM der Bereiche dann auf über 50% kommen. Also entweder in GA1 oder in GA2. [/edit] Ja klar nur in einem da ich ja nur in einem geprüft werde. Die Frage ist doch aber in welchem Bereich. Werde sicherlich nicht für beide lernen. Zitieren
bigvic Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 Dann geh doch mal logisch an die Sache ran ... Glaubst du deine IHK läst dich eine MEP in einer GA machen mit der du die Prüfung garnicht bestehen kannst? Ich schätze die Antwort ist NEIN. Da die Wertung 1:2 zählt ist es natürlich mathematisch besser die GA zu nehmen bei der du die geringere Punktzahl erreicht hast. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 Man sollte die nehmen, bei der die Chancen am höchsten sind und dann ein Thema entsprechend aus dem bereich wählen, das einem liegt. Muss man dem PA ja afaik mitteilen, zu welchem Thema man geprüft werden will. [edit] Sehe ich also so wie victorinox. [/edit] Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 9. Juni 2009 Autor Geschrieben 9. Juni 2009 Ich kann die Prüfung bestehen wenn ich mich in GA1 oder GA2 prüfen lasse. Das ist logisch also hat die IHK hier nix zu. Ich kann mir den Bereich selbst auswählen. Doch welchen Bereich sollte ich wählen um nicht am ende doch noch durchzufallen weil mir 5 Punkte gefehlt haben, da ich den falschen Bereich genommen habe. "Da die Wertung 1:2 zählt ist es natürlich mathematisch besser die GA zu nehmen bei der du die geringere Punktzahl erreicht hast." Das habe ich mir auch gedacht. Doch muss ich dann in dem Bereich auch über die 50% kommen oder nicht. Oder reicht als Gesamtergbenis 50 %? Falls ich in einem Bereich nicht über 50% kommen muss würde ich GA1 nehmen. Falls ich jedoch in einem Bereich über 50% haben muss würde ich mich für GA 2 entscheiden. zwischen dem ob ich eine in einem Bereich auf ne 4 kommen soll oder nur als Gesamtergebnis auf 50 % kommen muss sind nämlich 12 bzw 18 Punkte und deshalb will ich kein unnötiges Risiko eingehen. Wenn ich dann mehr Punkte erreiche umso besser. Kann dann insgesamt noch auf eine 3 kommen. muss bis morgen den Antrag abgeben. Zitieren
Reinhold Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 Moin, ein Blick in die Ausbildungsordnung, die du eigentlich zu Beginn deiner Ausbildung bekommen haben solltest, aber die du auch leicht im Downloadbereich hier gefunden hättest, steht im Paragraph 15: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit ,,mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ,,ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit ,,mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten Daraus geht klar, dass du den Aufgabenbereich zu GH2 wählen solltest, weil du da weniger Punkte brauchst, um zu bestehen. Bei GH2: 46 x 2 + X = 150 x = 150 - 92 X = 58 Bei GH1: 36 x 2 + X = 150 X = 150 - 72 X = 78 War das jetzt wirklich so schwer heraus zu finden? Und in wie fern ist dein Anliegen hier wichtiger als andere (Titel)? Und wieso reagierst du so dünnhäutig wenn jemand dich auf etwas hinweist? :upps:upps:upps Reinhold Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 9. Juni 2009 Autor Geschrieben 9. Juni 2009 Hallo Reinhold, deine Rechnung geht nicht ganz auf. Für mich war das nicht schwer ein paar Rechnungen durchzuführen. Ich hab hier eine andere Frage. 58 bei GA 2 sind eindeutig zu wenig um Gesamt zu bestehen. Muss ja über 50 % sein. Ich habe schon alle möglichkeiten ausprobiert. Bei deiner Rechnung gibt es ein Gesamtergbenis von: 48,2% Das ist doch definitiv zu wenig. 78 % bei GA 1 gibt ein Gesamtergbenis von 52,2% das würde ausreichen doch mir zu unsicher. Da auch 72 % bei GA 2 reichen würden um auf 50 % zu kommen. oder ca 60 % bei GA1 Falls mann insgesamt auf 50% kommen muss und nicht in einem Bereich. Hat denn niemand hier eine Ahnung davon??? Zitieren
bigvic Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 (bearbeitet) Hi, Bei GH2: 46 x 2 + X = 150 x = 150 - 92 X = 58 Bei GH1: 36 x 2 + X = 150 X = 150 - 72 X = 78 lt. dem Notenrechner von Uli, der eigentlich korrekt ist: Sie bestehen mit Nachpruefung in Fach-Qualifikationen, wenn Sie hier 58 Punkte erreichen. Sie bestehen mit Nachpruefung in Kern-Qualifikationen, wenn Sie hier 68 Punkte erreichen. @Boom12IH_K Es ist letztendlich egal wie du rechnest, da du bei GA1 immer weniger Punkte benötigen wirst wie bei GA2. Und das ist doch dein Anliegen (nachdem geklärt ist, dass du sowohl der MEP mit GA1 und GA2 die Prüfung bestehen kannst), oder? Hat denn niemand hier eine Ahnung davon??? Tja, in einem Forum musst du die Hinweise hinnehmen, die du bekommst. Ansonsten rufe doch bei deiner IHK an. Bearbeitet 9. Juni 2009 von bigvic Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 9. Juni 2009 Autor Geschrieben 9. Juni 2009 (bearbeitet) jepp nur Fachqualifikationen ist GA 1 und Kern GA 2. Laut seinem Rechner muss das Gesamtergebnis 50 % betragen. Was bei GA1 und 58% in der MEP 49,53 % ergebnen würde. Habe jedoch mitbekommen das es nicht reicht insgesamt 50% zu erreichen sondern das man von einer 5 runterkommen muss und 50% erreichen soll. Nur das ist meine Frage. die berechnungen sind ja nicht schwer. @victorinox es ist eben nicht egal lies dir den Thread nochmal durch. Falls ich von einer 5 runterkommen soll brauche ich zum bestehen der Prüfung nur 72 Punkte in GA 2 und nicht wie in GA1 78. Natürlich ist das Gesamtergebnis bei 78% in GA 1 Besser aber zum Bestehen reichen mir auch 72 Punkte in GA2 was 6 % Punkte unterschied ausmacht. Bearbeitet 9. Juni 2009 von Boom12IH_K Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 9. Juni 2009 Autor Geschrieben 9. Juni 2009 Hi, lt. dem Notenrechner von Uli, der eigentlich korrekt ist: Sie bestehen mit Nachpruefung in Fach-Qualifikationen, wenn Sie hier 58 Punkte erreichen. Sie bestehen mit Nachpruefung in Kern-Qualifikationen, wenn Sie hier 68 Punkte erreichen. @Boom12IH_K Es ist letztendlich egal wie du rechnest, da du bei GA1 immer weniger Punkte benötigen wirst wie bei GA2. Und das ist doch dein Anliegen (nachdem geklärt ist, dass du sowohl der MEP mit GA1 und GA2 die Prüfung bestehen kannst), oder? Tja, in einem Forum musst du die Hinweise hinnehmen, die du bekommst. Ansonsten rufe doch bei deiner IHK an. Ja bin für jeden Hinweis Dankbar nur sollte der vielleicht auch irgendwie etwas mit meiner Fragestellung zu tun haben. Ja die IHk sagt eine 5 muss weg. doch Ulis rechner sagt 50% gesamt reichen und die beiden 5 können bleiben. Jemand lügt hier gewaltig!!! Nun will ich wissen wer:-) Zitieren
bigvic Geschrieben 9. Juni 2009 Geschrieben 9. Juni 2009 Von Uli´s website Die Berufsverordnung sagt dazu: (6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Ich sehe hier nirgends eine Aussage, dass man nach der MEP eine 5 weg haben muss. Wie auch immer - für dich ist die Aussage deiner IHK massgebend. ciao, vic Zitieren
Shadowman Geschrieben 10. Juni 2009 Geschrieben 10. Juni 2009 So ich habe jetzt mal ein bisschen für dich rumgerechnet: Dein Ergebnis: (36*2+46*2+69)/5=46,6 Hier brauchst du allerdings 50% Jetzt kommen die Rechnungen, welche ergebnisse du in den Bereichen bräuchtest, um auf 50% zu kommen: GH1: (2x+92+69)/5=50 2x+161=250 2x=89 x=44,5 GH2: (72+2x+69)/5=50 2x+141=250 2x=109 x=54,5 Jetzt geht es weiter mit der Rechnung, was du in der MEP schaffen müsstest um diese Ergebnisse zu erreichen: GH1: (72+x)/3=44,5 72+x=133,5 x=61,5 GH2: (92+x)/3=54,5 92+x=163,5 x=71,5 Jetzt kannst du dir selbst ableiten, in welchem du weniger Punkte benötigst. Ich hoffe, dass ich helfen konnte Zitieren
Ikaruga Geschrieben 10. Juni 2009 Geschrieben 10. Juni 2009 Ich kann deinen langen Beitrag toppen: Uli's Prfungspage Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 10. Juni 2009 Autor Geschrieben 10. Juni 2009 Danke für die Rechnungen. Die Prüfungspage kenne ich schon. Mir geht es darum ob ich durch die MEP insgesamt auf eine 4 im schriftlichen kommen muss oder ob ich noch dazu von einer 5 in ga1 oder ga 2 runterkommen muss. Danke Zitieren
Ikaruga Geschrieben 10. Juni 2009 Geschrieben 10. Juni 2009 Du musst insgesamt im schriftlichen Teil auf eine vier kommen. Ob du dadurch im jeweiligen Prüfungsfach die Note verbesserst, ist irrelevant. Beispiel GH1: 31% GH2: 49% WiSo: 82% Das sind insgesamt 48%. Nun gehst du zur MEP in GH1 und erreichst dort 45%. Im Verhltnis 2:1 wäre das im GH1 nun 36%. Folglich würdest du nach neuer Rechnung gesamt auf 50% kommen. Das wäre bestanden. Ob man nun ohne MEP diese Leistung erzielt hat (also gleich 36 Punkte in GH1, die anderen bleiben gleich) oder durch eine MEP auf die 36% gekommen bist, ist irrelevant. Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 10. Juni 2009 Autor Geschrieben 10. Juni 2009 Und da bist du dir ganz sicher? Weil laut 2 IHK Stellen muss ich eine 5 in der MEP in eine 4 verwandeln und noch dazu halt auf die 50% kommen. Ausbilder war der gleichen Ansicht. Ich habe da halt meine Zweifel. Hab jetzt GA2 genommen wo ich 72% erreichen muss. Falls man jedoch keine 5 ausgleichen muss und nur insgesamt auf 50% kommen muss dann hätte ich auch GA1 nehmen können wo ich nur 60 % erreichen müsste um Gesamt auf 50% zu kommen. Das würd mir aber jetzt stinken, hab diesen komischen Antrag abgegeben. Zitieren
Ikaruga Geschrieben 10. Juni 2009 Geschrieben 10. Juni 2009 Das war ein Fehler... Schau mal auf Ulis Prüfungspage. Wenn du deine Noten eingibst, schlägt er dir die MEP in GH1 mit 60% vor. Das macht er nicht ohne Grund. Mit 60% würdest du keine 4 im Fach haben, aber gesamt 50%. Der Notenrechner stimmt 100%, dort sind keine Fehler enthalten. Du kannst wie gesagt alleine durch deine schriftlichen Leistungen auf 50% kommen, sogar mit zwei fünfen. Das ändert sich auch nicht durch die MEP. Es ist klar gesagt, dass man mit gesamt 50% besteht, auch, wenn man die 50% durch die MEP erreicht und zwei fünfen hat. Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 10. Juni 2009 Autor Geschrieben 10. Juni 2009 auch, wenn man die 50% durch die MEP erreicht und zwei fünfen hat. Steht das auch irgendwo schwarz auf weiss? Dann wäre ich schon happy. Zitieren
Ikaruga Geschrieben 10. Juni 2009 Geschrieben 10. Juni 2009 Sie bestehen mit Nachpruefung in Fach-Qualifikationen, wenn Sie hier 58 Punkte erreichen. Ulis Prüfungspage. Der Rechner funktioniert seit Jahren ohne Fehler und es sind schon weitaus mehr Leute als nur du auch mit MEP und zwei Fünfen durch gekommen. Zitieren
Boom12IH_K Geschrieben 10. Juni 2009 Autor Geschrieben 10. Juni 2009 Joa mit zwei 5 komme ich auch durch doch ob ich die eine ausgleichen muss weil wenn nicht wurde ich dick ********t. Werd am Freitag nochmal eine andere IHk fragen. Denn dann geh ich hin und sag kein Wort!!! Außer denen ist es recht wenn ich mich in GA1 prüfen lasse. Zitieren
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