Ghostraider Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Hi zusammen, Ich hab ein ziemlich großes Problem mit meiner Doku. Hab die gestern bei der IHK abgegeben (19.06 is Abgabeschluss). Am Abend hab Ich mich mit einem Kollegen unterhalten der die selbe Ausbildung macht. Wir hatten es dann vom Durchführungszeitraum des Projekts. Ich hab blöderweiße in meiner Doku stehen das Ich das Projekt ende Januar 2009 gemacht hab. Jetzt steht ja aber in diesem Eidesstattlichen dings drinne das man das Projekt erst nach dem genehmigen des Antrags machen darf. Der Antrag wurde aber erst im Februar genehmigt. Ich hatte es aber bisher immer so verstanden das man die Doku nicht vor der genehmigen machen darf. Laut dem schreiben der IHK würde das bedeuten das Ich in der Prüfung durchgefallen bin. Meint Ihr es gibt eine Möglichkeit das die Doku evtl. doch aktzeptiert wird? Oder kann Ich davon ausgehen das sie mit 0 Punkten gewertet wird und Ich im Herbst noch mal antreten darf ? MFG Ghostraider Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrsk Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Warum? Weiß doch niemand.. Du hast dich halt im Datum vertan. Denke nicht das du wegen eines Tippfehlers 0 Punkte bekommst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ghostraider Geschrieben 17. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Naja es ist halt nicht nur das Datum sondern die komplette Zeitplanung. Die Planungsphase war im Oktober 2008, die Hardware war November 2008 dann im Haus und im Januar 2009 ging es dann los. Aber wenn Ich das richtig verstehe dann hätte das alles erst nach der genehmigung des Antrags passieren dürfen, also im Februar oder März. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Aber wenn Ich das richtig verstehe dann hätte das alles erst nach der genehmigung des Antrags passieren dürfen, also im Februar oder März. Korrekt, so steht es in sämtlichen Vorschriften. Rein formal wirst du es nochmals machen dürfen. Rein formal kann dir ein Abschluss in Nachhinein (sofern bereits vergeben) auch Jahre später aberkannt werden. Es bedeutet rein formal eine Versuch des Betruges. Der Handlungsspielraum deines PA's ist dabei sehr beschränkt. *Sorry für die Nachricht, aber stelle dich moralisch bitte auf dieses Szenario ein* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steinheimer Geschrieben 19. Juni 2009 Teilen Geschrieben 19. Juni 2009 Meine Frage hierzu: Was soll diese Regelung überhaupt? Jeder, und vor allem die IHK, weiss doch ganz genau, dass Kunden-Projekte feste zeitliche Fertigstellungstermine haben. Was macht man, wenn es noch keine Kunden-Projekte ab den Termin nach der Genehmigung gibt? Der Kunde hat sicherlich keine Lust, dass sich ein Projekt nur wegen einem Azubi um Monate verzögert. Und nicht jeder Betrieb hat Projekte und Aufgaben ohne Ende für die einzelnen Auszubildenden. Vor allem nicht in einer Wirtschaftskrise ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Juni 2009 Teilen Geschrieben 19. Juni 2009 Jeder, und vor allem die IHK, weiss doch ganz genau, dass Kunden-Projekte feste zeitliche Fertigstellungstermine haben.Echt? Kenne ich nur anders: Bis Termin X muss System ABC produktiv gehen. Das ist die Vorgabe, daran darf sich der Lieferant halten. Offizieller Start des Projektes kann halt erst nach der Genehmigung durch den PA geschehen. Ihr könnt ja nicht eine Zeitmaschine starten und ein bereits gelaufenes Projekt verändern, wenn der Antrag unter Auflagen genehmigt wurde. Also: achtet drauf, dass die Zeitangaben im Projekt immer zum geplanten Durchführungszeitraum passen. :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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