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Berufsschullehrer verlegt seine Noten, nun werden 5en und 6en angedroht...


Iceman346

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Sehr "lustige" Begebenheit bei mir an der Berufsschule:

Ich befinde mich im 2. Ausbildungsjahr, da lief das an der Schule bei uns so, dass im ersten Halbjahr noch 2 Tage Unterricht waren, mit 4 Stunden ITSys, je 2 von unterschiedlichen Lehrern.

Am Ende des ersten Halbjahres reduzierte sich dann der Unterricht auf eine Stunde pro Woche und die Klasse kriegte 2 Stunden Differenzierung, je nach Ausbildungsberuf halt. Beim Halbjahr gabs aber kein Zeugnis, fürs Jahresabschlusszeugnis müssen nun die gesamten Noten des jeweiligen Faches verrechnet werden.

Im Zuge dessen kriegten wir vor ~1,5 Wochen ne Mail des einen ITSys Lehrers (der momentan nur noch die ITSys Differenzierung unterrichtet, ich als FIAE hab ihn garnicht mehr), dass wir ihm doch die Noten die er uns gegeben hat zusenden sollen. Zusätzlich wäre am nächsten Berufsschultag das Deckblatt der Arbeit als Beweis mitzubringen. Ergo -> Der Lehrer hat unsere Noten verschlampt.

Mal abgesehen von der Lächerlichkeit der Situation ("Ja Herr XY, natürlich hatte ich mündlich eine 1, dass weiß ich noch ganz genau!") trudelte grade eine neue Mail unserer Klassenlehrerin ein in welcher stand, dass bisher erst eine Person seine Noten gemeldet hätte und, falls dies beim Rest nicht bis morgen geschieht, bei der Notenfeststellung davon ausgegangen wird, dass wir einen Grund für das Zurückhalten der Noten hätten und das Halbjahr dann als 5 oder 6 gewertet wird. Den Beweis das das nicht stimmt müssten wir erbringen, da wir ja die Arbeiten in der Hand halten.

Natürlich können solche Fehler auch Lehrern passieren und wenn am Anfang der Woche ne nette Erinnerungsmail gekommen wäre gäbs diesen Thread nie erstellt worden, aber diese Mail unserer Klassenlehrerin empfinde ich einfach als unglaubliche Unverschämtheit. Immerhin haben, meinem Empfinden nach, nicht die Schüler dafür zu sorgen, dass die Noten "abrufbar" sind.

Ich hab schon etwas im Schulgesetz NRW rumgelesen, da ist ein solcher Fall aber net abgedeckt. Weiß jemand irgendwelche Bestimmungen dazu? Mir gehts nicht darum die Angabe meiner Note zu verweigern (Klausur war 2, mündliche Note weiß ich nicht mehr) sondern eher darum diese Vorgehensweise der Lehrerin in Frage zu stellen.

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Also zur mündlichen Note kann ich dir da nichts weiter sagen allerdings ist das auf unsere Berufsschule so geregelt, das wir bei der Ausgabe der Klausuren einen Wisch unterschreiben müssen das wir die Prüfung erhalten haben und sie 3 Jahre aufbewahren müssen, falls es zu Unstimmigkeiten kommt etc. D.h. in einem solchen Fall wäre ich tatsächlich verpflichtet die Klausuren vorzuzeigen um meine Noten nachzuweisen, auch wenn ich für das Verschwinden nichts kann.

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Bei uns werden die Klausuren nach der Herausgabe wieder eingesammelt und von der Schule aufbewahrt. Ich hatte noch nie das Vergnügen meine Klausuren behalten zu dürfen. Aber wenn du deine Noten hast denke ich schon dass du die Pflicht hast diese vorzuzeigen. Ob sie dir 5er oder 6er geben können wenn du dies nicht tust glaub ich nicht. Schließlich könntest du dich theoretisch nach der Zeugnisausgabe beschweren da du die Originaldokumente hast und sie Müll eingetragen haben. Höchstwahrscheinlich kannst du sogar vor Gericht gehn.

Ich würd an deiner Stelle meine Noten schnellstmöglich übermitteln - vllt wirst du dann zum Liebling wenns die anderen nicht tun ^^

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Bei uns (Bayern) bekommen wir die Klausuren auch nur zur Einsicht ausgehändigt und müssen sie dann sofort wieder abgeben. Ich weiß jetzt aber nicht genau, wie und wo diese dann aufbewahrt werden.

Wenn der Lehrer sie bei sich zu Hause rumliegen hat, könnte das gleiche Problem bei uns auch auftreten und dann wüste ich ehrlich gesagt auch nicht, was ich machen würde. Wir könnten auf keinen Fall die Bewertung beweisen, da keiner die Möglichkeit hat, irgendeine Kopie anzufertigen ...

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@IceMan

Wie die Aufbewahrungspflichten für Klasuren geregelt sind kan jedes Bundesland selber entscheiden.

Die grundsätzliche Regelung wird in NDS durch Erlass mit Bezug zum Niedersächsischen Datenschutzgesetz festgelegt:

"Aufbewahrung von Schriftgut in Schulen; Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. 2 NDSG "

Nachlesen kann man das hier:

Archivierung von Schriftgut

Ein Grund für die Aufbewahrungspflicht dürfte u.a. sein, dass die Klausuren Grundlage für die Ausstellung von Zeugnissen sind, die mitunter auch noch nach einigen Jahren ausgestellt werden müssen, wenn das Original beispielsweise abhanden gekommen ist.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (Abi-Klausuren 10 Jahre) können die Klausuren den Verfassern ausgehändigt werden. Für "normale" Oberstufenklausuren endet die Aufbewahrungsfrist 2 Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind. Diese Regelung umfasst sämtliche schriftlichen Schülerarbeiten; sie gilt dementsprechend also auch für die Primarstufe sowie die Sek I.

Danach ist also die SCHULE für die Korrekte aufbewarung der Klausuren in NDS zuständig. Falls diese die Klausuren vernichtet oder Euch aushändigt ohne sich bestätigen zu lassen das Ihr die Schule damit von der Aufbewahrungspflicht entbindet hat die Schule das Problem und nicht Ihr Schüler. IMHO gelten die Klausuren dann als nicht abgelegt.

Und soweit ich weis gibt es solche Erlässe oder Regelungen für jedes bundesland. Musst einfach mal danach googlen.

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Hallo,

ich würde mit der Schulsatzung/-ordnung (wenn es soetwas gibt) argumentieren. Bei uns stand da z.B. drin:

In der Schule bin ich für einen* Umgang* mit* meinen* Mitmenschen* aus* der* Schulgemeinschaft,* der* von* Respekt,* Freundlichkeit,* Verantwortungs

gefühl,* Sensibilität,* Offenheit* und* Transparenz* gekennzeichnet*ist verantwortlich.

sowie

In der Schule haben wir eine* Kommunikationskultur,* in* der* nicht* übereinander,* sondern* miteinander* gesprochen* wird* und* in* der* auch* im* Konfliktfall* –* wann* immer* möglich* –* das* direkte* Gespräch* gesucht*

wird,* sowohl* zur* Klärung* des* Sachverhaltes* als* auch* im* Bemühen,*die*andere*Seite*zu*verstehen.*

also eigentlich kannst du nur das Verhalten kritisieren, jedoch empfehle ich die Arbeiten vorzulegen. Eine Kopie würde ich nicht machen, und wenn dann nur gegen Kostenentschädigung (hat ja nicht jeder einen Kopierer und der Copyshop kostet nunmal Geld ^^). Dann kommt es nämlich drauf an, wie der Lehrer das mit den Kopien machen will, und wie das kopieren generell geregelt ist. Fakt ist, wenn er eine Kopie macht, kannst du verlangen, dass diese schulisch beglaubigt wird (da die Schule ja selbst die beglaubigten Notenbelege verloren hat, die eigentl. in den Schul- o. G-Akten sein müssten), was wieder einmal mehrkosten für die Schule sind.

mfg

Christian, 20, K.

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