Franzose Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Hallo, ist man den Entfernen der Weisheitszähne arbeitsunfähig (sofern vom Arzt krank geschrieben) oder handelt es sich eher um eine "Schönheitsoperation" bei der keine Lohnfortzahlung besteht? Ein Azubikollege musste zum Entfernen und Auskurieren Urlaub nehmen, und ich sehe das irgendwie nicht ein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Krank ist krank, egal wegen was (geht den AG auch nichts an) - wenn der Arzt dir nen gelben Zettel schreibt, dann hat der AG das zu akzeptieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dei Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Wenn vom Arzt gesagt wird die müssen raus dann ist das ganz sicher keine "Schönheitsoperation"... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 17. Juni 2009 Teilen Geschrieben 17. Juni 2009 Wenn du einen Krankenschein bringst bist du KRANK. Auf de Teil für den Arbeitgeber steht auch nciht rauf wegen was du krank geschrieben bist. Hab ich auch schon gehabt. Krank vom Zahnarzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grand0815 Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 Prnzipiell... Gelber schein = Krank ... fertig aus. Als ich mir meine Weisheitszähne ab ziehen lassen war ich eine ganze Woche außer gefecht... da war in den ersten 2 Tagen nichtmal an feste Nahrung zu denken. Also das sollte kein Problem sein mit dem Schein. Wer dafür Urlaub nimmt ist selber schuld Auf de Teil für den Arbeitgeber steht auch nciht rauf wegen was du krank geschrieben bist. Naja zumindest nicht auf den ersten Blick... es gibt eine kleine Zahl auf dem Schein die verrät unter welche Kattegorie deine "Krankheit" fällt. Aber da achtet sogut wie nie jemand drauf geschweige denn kennt jemand die Bedeutung (Die meisten zumindest) Also keine Panik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 @Grand stimmt nicht. Auf dem Teil der für den Arbeitgeber ist steht die DIMDI ICD-10 Nummer nicht drauf. Diese steht nur im unteren Teil und der kommt nur zur Krankenkasse. Hier noch der Link zu den Nummern: DIMDI - ICD-10-GM Version*2009 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 Also ich habe einen weiteren Weisheitszahn Mitte Mai rausbekommen udn war an dem Tag krankgeschrieben. Darauf bin ich wieder arbeiten gegangen, weil es mir gut ging (ich liebe meine Zahnärztin ). Wäre es mir aber nicht gut gegangen, hätte sie mich natürlich krank geschrieben. Wenn du dich in deiner Freizeit bei einem Hoibby verletzt und nicht arbeiten kannst, musst du dir ja auch keinen Urlaub nehmen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrBurns Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 Meiner wurde mir gezogen und dann gings weiter, das war ne Sache von 10 Minuten, und dabei hab ich 9 Minuten gewartet bis die Betäubung einsetzte. Hab ich ein Glück, das meine nicht "verwachsen" waren Ansonsten ist, wie die anderen schon sagen, krank = krank, egal was da war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
delen Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 Meiner wurde mir gezogen und dann gings weiter, das war ne Sache von 10 Minuten, und dabei hab ich 9 Minuten gewartet bis die Betäubung einsetzte. Hab ich ein Glück, das meine nicht "verwachsen" waren Ansonsten ist, wie die anderen schon sagen, krank = krank, egal was da war. da haste wirklich glück. bei mir wurden alle 4 auf einmal gezogen, drei sind so ungünstig gelegen, dass die mir beim ziehen mehr zahnfleisch als zähne "rausgerissen" haben :eek zum topic: wie alle sagten: krank ist krank. mein arzt zB schreibt jedem weisheitszahn-patienten standardmäßig 3 Tage krank. wobei ich durchaus hätte noch einen tag brauchen können ;-) grüße delen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grand0815 Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 @Enno Stimmt... das habe ich gerade verwechselt, da meine Mutter bei der AO* Arbeitet nehme ich die Teile immer selbst mit. Hab vergessen das es ja echt nur auf dem Schein drauf steht der an die Krankenkasse geht Mein Fehler. @delen so ähnlich war es bei mir auch... darum war ich auch ne Woche rankgeschrieben... keine schöne Sache beim ziehen wurde mal eben die Kieferhöhle "durchbrochen" sehr unangenehm wenn die Betäubung nachlässt kann ich euch sagen ^^ @Topic... also keine gedanken machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TailZz Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 Wenn man im Urlaub nen Krankenschein bekommt, kriegt man den Urlaub dann nicht zurück? Meine schonmal sowas gehört zu haben, vielleicht weiss ja jemand was zu dem Thema. Aber zum Thema: Man muss Beweisen, dass die Zähne JETZT gezogen werden müssen, da es ansonsten als freiwillige Operation angesehen wird und dafür muss man Urlaub nehmen. Hört sich blöd an, ist aber leider so. Ein guter Freund von mir, hat Rückenmark gespendet und musste dafür Urlaub nehmen, weil es einfach eine freiwillige Operation ist und nicht als "krank" gilt! Und der arbeitet in diesem Krankenhaus als Pfleger... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 Wenn man im Urlaub nen Krankenschein bekommt, kriegt man den Urlaub dann nicht zurück? Meine schonmal sowas gehört zu haben, vielleicht weiss ja jemand was zu dem Thema. BUrlG §9 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TailZz Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 BUrlG §9 Danke sehr Wenn es also doch eine notwendige Sache war, Krankschreiben lassen und nachträglich einreichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 18. Juni 2009 Teilen Geschrieben 18. Juni 2009 Ein guter Freund von mir, hat Rückenmark gespendet und musste dafür Urlaub nehmen, weil es einfach eine freiwillige Operation ist und nicht als "krank" gilt! Ein wenig Offtopic, aber wenn sich eine Frau z.B. die Brüste machen lässt oder ich meine, ich brauch mehr Bauchmuskeln, dann kann ich mich dafür natürlich nicht krank schreiben lassen Gut, Rückenmarkspenden ist keine Schönheits-OP, aber man ist ja nicht krank gewesen, sondern "macht halt etwas" zu diesem Zeitpunkt. WO, spielt dabei denke ich keine Rolle. Wenn ich jemanden im KH besuchen gehe, brauche ich dafür auch Urlaub Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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