quh Geschrieben 19. Juni 2009 Geschrieben 19. Juni 2009 Hallo, habe nur eine kurze Frage. Bin im moment dabei meinen Abschluss also Fachinforamtiker / Systemintegration zu machen. Habe den schriftlichen teil schon hintermir und warte nun noch auf meine Präsentation und das Fachgespräch. Jetzt zu meiner Frage. In meinem Ausbildungsvertrag steht Ausbildungsende 31.08.2009, viele meiner Bekannten sagen aber das das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der "mündlichen Prüfung" beendet wird und ich ab diesem Zeitpunkt entweder einen neuen Vetrag unterschreiben muss zwecks übernahme (heisst auch kein Azubigehalt mehr) oder eben ab da dann frei habe. Kann mir jmd sagen wie das abläuft und vll auch eine Quelle liefern die ich meinem Chef vorlegen kann ? Habe auch mal was von einem Paragraphen gehört. Vielen Dank schon mal im vorraus
Lucius Geschrieben 19. Juni 2009 Geschrieben 19. Juni 2009 (bearbeitet) Also das Ausbildungsverhältniss endet tatsächlich am tag deiner mündlichen Prüfung, sofern du bestehst. Ich meine auch, da bin ich mir aber nicht sicher, das wenn du vorher kein Kündigungsschreiben von deiner Firma bekommen hast, du automatisch übernommen wirst. Edit: hab noch was gefunden dazu ... BBiG § 17 Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Bearbeitet 19. Juni 2009 von Lucius
bigvic Geschrieben 19. Juni 2009 Geschrieben 19. Juni 2009 . Kann mir jmd sagen wie das abläuft und vll auch eine Quelle liefern die ich meinem Chef vorlegen kann ? Habe auch mal was von einem Paragraphen gehört. Sag mal, 3 Jahre Ausbildung im IT-Bereich, da sollte das innerhalb von 5 Minuten eigentlich selbst recherchiert sein ... BBiG - Einzelnorm
allesweg Geschrieben 19. Juni 2009 Geschrieben 19. Juni 2009 Man hat nicht automatisch nach dem Fachgespräch bestanden. Die Korrektur der schriftlichen Prüfung kann auch länger dauern. Auch wenn man vorher keine Kündigung erhalten hat, reicht es, wenn der Arbeitgeber dich am Weiterarbeiten hindert.
quh Geschrieben 19. Juni 2009 Autor Geschrieben 19. Juni 2009 Die korrektur der schriftlichen Prüfung ist schon rum, habe ich gestern das Ergebnis per post bekommen.
hannibanni Geschrieben 19. Juni 2009 Geschrieben 19. Juni 2009 ... Deines Ausbildungsvertrages müsste es eigentlich drinstehen. (Stichwort: Vorzeitige Beendigung)
robotto7831a Geschrieben 19. Juni 2009 Geschrieben 19. Juni 2009 @Lucius Man bekommt kein Kündigungsschreiben von der Firma. Mit dem bestehen der Prüfung ist die Ausbildung beendet. Das wars. Entweder neuen Vertrag bei der Firma oder arbeitslos. Frank
bigvic Geschrieben 19. Juni 2009 Geschrieben 19. Juni 2009 (bearbeitet) @robotto7831a Nicht ganz - BBiG - Einzelnorm - wenn man tatsächlich als (ehemaliger) Azubi einfach weiterarbeitet und die Firma sagt nichts, dann besteht ein Arbeitsverhältnis. Das ist aber absolut nicht zu empfehlen! Damit gewinnt man als Azubi faktisch nichts, da spätestens bei der ersten (Monats-)Lohnforderung der Aerger losgeht. Daher gilt: Man sollte rechtzeitig vor der Abschlussprüfung selbst aktiv werden und nachfragen, ob eine Uebernahme möglich ist und falls nicht (bzw. es ungewiss ist) sich nach einer neuen Stelle umsehen. Bearbeitet 19. Juni 2009 von bigvic
robotto7831a Geschrieben 19. Juni 2009 Geschrieben 19. Juni 2009 @victorinox Ich weiß. Ich wollte ihm nicht noch diesen Floh ins Ohr setzen. Frank
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