Gateway_man Geschrieben 2. Juli 2009 Teilen Geschrieben 2. Juli 2009 Guten Abend allerseits, wurde wieder angeschrieben vom Bund. Das erste mal mit 17 jetzt mit 19. Diesmal wurde ein Musterungstermin für den nächsten Monat anberaumt. Muss ich denn da überhaupt hin wenn ich eine Ausbildungsstelle habe. Ich meine in 2012 (fertigstellung der Ausbildung) kann sich mein Körperlicher Zustand sehr verändert haben, da ist es doch schmarn wenn se jetzt einen machen und ich dann nochmal zur Musterung muss, weil ich beispielsweise radikal 300 kg zugenommen habe . Was meint ihr dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eye-Q Geschrieben 2. Juli 2009 Teilen Geschrieben 2. Juli 2009 Muss ich denn da überhaupt hin wenn ich eine Ausbildungsstelle habe. Ich meine in 2012 (fertigstellung der Ausbildung) [...] Das heißt dass Du dieses Jahr die Ausbildungsstelle antrittst? Wenn ja, dann musst Du da hin (wenn Du überhaupt gezogen wirst) oder eben Ersatzdienst leisten. Erst wenn die Ausbildung "weitgehend gefördert" ist (d.h. mindestens 1/3 abgeschlossen sind), kannst Du erst nach der Ausbildung eingezogen werden. P.S.: "Muss ich denn da überhaupt hin wenn ich eine Ausbildungsstelle habe" ist eine Frage, es liest sich echt doof, wenn eine Frage mit einem Punkt abgeschlossen wird... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 8. Juli 2009 Teilen Geschrieben 8. Juli 2009 Die Wissen ja vermutlich nicht was du aktuell machst oder hast du die schon darüber informiert, dass du eine Ausbildungsstelle hast? Das einfachste daher: Dort anrufen und fragen wie es aussieht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 8. Juli 2009 Teilen Geschrieben 8. Juli 2009 [...]Erst wenn die Ausbildung "weitgehend gefördert" ist (d.h. mindestens 1/3 abgeschlossen sind), kannst Du erst nach der Ausbildung eingezogen werden.[...]Nope. Aufgrund der Situation auf dem Lehrstellenmarkt werden Wehrpflichtige, die einen Ausbildungsplatz haben (vorausgesetzt es ist die Erstausbildung und sie haben den Vertrag bereits unterschrieben) nicht mehr vor oder während der Ausbildung gezogen. Sie KÖNNEN zwar gezogen werden, GEMACHT wird das aber im Normalfall nicht. Mustern lassen musst du dich aber dennoch - wenn nicht jetzt, dann halt nach der Ausbildung. Aber wenn du jetzt gemustert wirst und T3 oder schlechter gemustert wirst, dann hast du Glück gehabt und bist eh ausgemustert und hast somit nichts mehr damit zu tun... ich kenne jetzt deine körperliche Konstitution natürlich nicht, aber vielleicht spekulierst du ja da drauf. Ruf am besten einfach mal da an und sag Bescheid, dass du einen Ausbildungsplatz hast. Und dann schau mal, was sie sagen. Ob du zur Musterung kommen sollst, oder ob du für die Zeit der Ausbildung zurückgestellt wirst. Das ganze gilt natürlich nur, wenn der Vertrag bereits unterschrieben würde für die Ausbildung. Ansonsten können sie dich ziehen. Der Einberufungsbescheid kommt wenn dann aber ja eh erst später. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 8. Juli 2009 Teilen Geschrieben 8. Juli 2009 Musterung != Einberufung. Die Musterung ist nur eine Untersuchung, ob du wehrdiensttauglich bist. Mit einer etwaigen Einberufung hat das nun erstmal nichts zu tun. Zur Freistellung vom Wehrdienst möge man einen Blick in § 12 WPflG werfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxygen Geschrieben 8. Juli 2009 Teilen Geschrieben 8. Juli 2009 Würde sagen, du musst da hin. Ich hätte auch erst 2010 eingezogen werden können und musste dieses Frühjahr zur Musterung. Ist ja nur die Untersuchung, um festzustellen, ob du tauglich bist oder nicht. Ich wars (zum Glück) nicht, hätte aber eh Zivil- oder Ersatzdienst im Katastrophenschutz geleistet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lockhead Geschrieben 8. Juli 2009 Teilen Geschrieben 8. Juli 2009 Ich würd einfach hingehen und mich mustern lassen. Wenn du als "wehrdiensttauglich" eingestuft wirst, wirst du eh erstmal zurückgestellt wegen der Ausbildung. Sollte nach deiner Ausbildung sich physisch oder psychisch irgendwas verändert haben (man weiß ja nie ) kannst du meines wissens immer noch eine Nachmusterung beantragen. Andernfalls verweigerst du halt und machst Zivildienst. Greetz Lockhead Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ikoone Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Ich hatte früher ein ähnliches Problem. Die Ausbildung ging zu ende und ich würde nur übernommen werden wenn ich nicht zum Bund muss. Daher habe ich mich bei der Zentrallstelle der Kriegsdienstverweigerer zum Thema Nulldienst bereaten lassen. Fazit: Es war ein langer weg. Nach bestimmt 6 Musterungen an verschiedenen Standorten, ein paar gut Formulierenten Beschwerdeschreiben und einem Berg an Fahrtkosten den der Bund tragen musste hat man mir schriftlich bestätigt das ich nicht mehr eingezogen werde und vom Bund nichts mehr höre. Zentralstelle KDV Beratung kann da nicht schaden. Wir sind hier nur FAI´s und keine Rechtsprofis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
a3quit4s Geschrieben 10. Juli 2009 Teilen Geschrieben 10. Juli 2009 Alternative: So groß werden wie ich (2,03m) und sich aufgrund der Groeße ausmustern lassen.. gemustert wurde ich mit 17. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FfFCMAD Geschrieben 13. Juli 2009 Teilen Geschrieben 13. Juli 2009 Eingezogen wird man in der Regel erst, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Hier im Raum Lueneburg trudelt der Einzugsbescheid ein paar Tage nach der Abschlusspruefung ein. Die Musterung habe ich waehrend meiner Ausbildung machen muessen. Morgens um 7 Habe die ganze Nacht bis morgens UT99 gezockt. Man war ich durch %) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gateway_man Geschrieben 5. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. August 2009 (bearbeitet) Kleines Update : Wurde ausgemustert Grund: Es muss irgendwas im Urin gewesen sein (konnte mit dem Begriff nichts anfangen, der arzt meinte nur das ich nach zwei Wochen diesbezüglich nochmal zum arzt sollte) . Kann man sich nach drei Jahren eigentlich nochmal Mustern lassen (hab mich informiert das das Musterungsergebniss nur 3 Jahre gültig ist), da ich eventuell in 3-4 Jahren zum Bund will. Mfg Gateway Bearbeitet 5. August 2009 von Gateway_man Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickebins1989 Geschrieben 5. August 2009 Teilen Geschrieben 5. August 2009 Was hast Du denn bekommen? Habe damals T5 bekommen, muss noch nichtmal Zivildienst machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gateway_man Geschrieben 5. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. August 2009 Was hast Du denn bekommen? Habe damals T5 bekommen, muss noch nichtmal Zivildienst machen Ebenfalls T5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schrödingers Katze Geschrieben 6. August 2009 Teilen Geschrieben 6. August 2009 Was hast Du denn bekommen? Habe damals T5 bekommen, muss noch nichtmal Zivildienst machen Wenn man ausgemustert ist muss man keinen Zivi machen... Man macht entweder BUND oder Zivi - wenn man für tauglich oder wie die das nennen gemustert wurde. Oder man macht nichts, wie ungefähr 4/7 aller männlichen Jugendlichen im entsprechenden Alter, ein Hoch auf die Wehrgerechtigkeit (btw in meiner ehemaligen klasse 22 kerle, wurden 5 überhaupt zur Musterung geladen, die andrern haben nieeeee Post von dem Verein bekommen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickebins1989 Geschrieben 6. August 2009 Teilen Geschrieben 6. August 2009 Und von 100 werden dann 2 genommen, bei den anderen 98 hat irgendwas nicht gepasst. Die sind aber ziemlich kritisch geworden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gateway_man Geschrieben 6. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 6. August 2009 Allerdings. Es war auch einer dabei der wurde nicht genommen weil er Plattfüße hatte . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickebins1989 Geschrieben 6. August 2009 Teilen Geschrieben 6. August 2009 Da gibt´s noch ganz andere Sachen. Glaub mir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
e@sy Geschrieben 8. August 2009 Teilen Geschrieben 8. August 2009 Kleines Update : Wurde ausgemustert .... Kann man sich nach drei Jahren eigentlich nochmal Mustern lassen (hab mich informiert das das Musterungsergebniss nur 3 Jahre gültig ist), da ich eventuell in 3-4 Jahren zum Bund will. Mfg Gateway Ich weis nicht ob sich da was geändert hat, meine Musterung ist schon ein par Jährchen ( par Jahrzehnte) her aber ich kenne nur -> ausgemustert ist ausgemustert. Wenn du wirklich hin willst solltes du Einspruch gegen die Ausmusterung erheben. Schau mal im Wehrpflichtgesetzt nach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxygen Geschrieben 8. August 2009 Teilen Geschrieben 8. August 2009 Also mein Wissensstand ist, dass du bei T3 (Untauglich auf Zeit, z.B. wegen noch nicht richtig verheiltem Knochenbruch oder so) noch 1 oder 2 mal gemustert wirst, bis du dann komplett Untauglich eingestuft wirst. Wie das allerdings andersrum aussieht, weiß ich auch nicht. War heilfroh, als ich augemustert wurde, hab mich deshalb auch nicht damit befasst, ob ich doch noch irgendwie tauglich gemustert werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gateway_man Geschrieben 10. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2009 Also mein Wissensstand ist, dass du bei T3 (Untauglich auf Zeit, z.B. wegen noch nicht richtig verheiltem Knochenbruch oder so) noch 1 oder 2 mal gemustert wirst, bis du dann komplett Untauglich eingestuft wirst. Wie das allerdings andersrum aussieht, weiß ich auch nicht. War heilfroh, als ich augemustert wurde, hab mich deshalb auch nicht damit befasst, ob ich doch noch irgendwie tauglich gemustert werden kann. T3 wurde ersatzlos gestrichen. Es gibt nurnoch T1, T2, T4 und T5. Wobei T4 soviel bedeutet wie momentan untauglich wie beispielsweise noch nicht verheilte Knochenbrüche. Danke für die vielen Antworten Mfg Gateway Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxygen Geschrieben 10. August 2009 Teilen Geschrieben 10. August 2009 Oh, ok, war das so rum? Hab da schon einige male mit Leuten drüber geredet und es hat immer in Verwirrung geendet, weil wir nicht wussten, welches T abgeschafft wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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