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Ausbildung super bestanden - jetzt aber leider arbeitslos - die nächsten Schritte?


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hallohooo :P

so, ich versuch mich kurz zu fassen:

- Ausbildung zum Informatikkaufmann super bestanden mit 88% Note 2 (1,8 Schnitt)

- Seit gestern Arbeitslos (Firma hat mich und 30 weitere Arbeitnehmer zum 01. Juli entlassen, weil Wirtschaftskrise Gedöns Gründe, das typische, kann man mittlerweile gar net mehr glauben)

- Heute ging ich zum Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) = war leider heute GESCHLOSSEN

- also über die Agentur für Arbeit Hotline mich schonmal arbeitssuchend gemeldet und all meine Personalien und Anschrift am Telefon alles mitgeteilt und Montag soll ich dann endlich selbst bei Agentur für Arbeit erscheinen mit:

- Personalausweis

- Sozialversicherungsausweis (wegen Rente und so, Renten-versicherungsnr.)

- Lebenslauf ab 5. Klasse (damit ist wohl ein Lebenslauf ab der Realschulzeit gemeint?)

- bescheinigung der IHK, dass ich bestanden habe, denn die Zeugnisse gibts erst ~ Mitte Juli mit feierlicher IHK Veranstaltung.

FRAGEN:

- wenn ich mit all den Sachen kommenden Montag da erscheine was sind die nächsten Schritte?

- Ab wann krieg ich dann das Arbeitslosengeld?

ein Problem hab ich:

- ich werde vom 22. Juli bis 01. September im Ausland sein um SELBER nach Job zu suchen, weil ich möchte im Ausland arbeiten und selber daher die Initiative aufgreifen und auch selber suchen.

Mein Auslandaufenthalt ist eine Mischung aus Urlaub und Arbeitssuche, zwar werde ich halt im Urlaub sein, am Strand und so, am Meer, aber auch nen Job suchen, ich suche ein Job in der Tourismusbranche, in Reisebüros etc. (ja, ich werde einen Seitensprung machen, nach der IT, nun Tourismus, dort braucht man ja auch kaufleute etc. ^^)

Das muss ich dem Arbeitsamt auch mitteilen stimmts? Das muss ja berücksichtigt werden weil, ich bin vom 22.07 - 01.09 nicht in Deutschland, nicht erreichbar. Ich MUSS hin, der Urlaub ist gebucht.

Das berücksichtigen die doch oder die beim Arbeitsamt?

Vielen Dank iM Voraus

Bearbeitet von nihat1988
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danke für die schnelle Antwort :)

ich muss das aber der Agentur für Arbeit mitteilen weil wenn ich das verheimliche und 6 Wochen im Ausland bin habe ich erst recht den Salat.

Es ist nicht schlimm, wenn ich für die "Auslandszeit" nichts kriege.

Aber eine komplette Sperre wäre ja echt frech :(, könnt ich gar net verstehen.

Ich will ja selber drüben nach einem Job suchen und wenns dort klappt auch im Ausland bleiben, selbstverständlich würde ich mich dann beim Arbeitsamt abmelden.

mfg

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Du hast Urlaub zu einem Zeitpunkt gebucht, zu dem du eigentlich im Anfangsstadium eines Arbeitsvertrages sein solltest. Üblicherweise ist das die Probezeit, in welcher man keinen Urlaub bekommt. Ich stelle mir gerade ein Vorstellungsgespräch vor: "Ab wann können Sie anfangen?" - "Am 21. Juni habe ich Prüfung und dann kann ich am 22. Juni ja schon anfangen. Oder zum 1. Juli. Aber ich brauche dann gleich mal 1,5 Monate Urlaub." Oder wolltest du erst zum 2. September anfangen? Und wieso nicht zum 1.? Und wenn du dir so etwas ausgedacht hast, warum hast du es nicht komplett durchdacht? Sprich: Woher kommt zwischen Prüfung und echtem Einstieg ins Arbeitsleben irgendwann im Herbst Geld, Kranken- & Rentenversicherung???

:rolleyes:

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so :) im IG BCE kompakt Heft steht was wichtiges zu meiner Thematik:

"Arbeitsagentur gewährt Urlaub"

Arbeitslose dürfen - mit Genehmigung der Arbeitsagentur - bis zu drei Wochen (21 Kalendertage) pro Kalenderjahr in Urlaub fahren. Das bedeutet:

Wer beispielsweise im Juli 2009 arbeitslos wird, darf in der Regel im Jahr 2009 noch drei Wochen in Urlaub fahren (auch wenn er während seiner Beschäftigungszeit in der ersten Jahreshälfte schon Urlaub hatte).

Die Geldzahlungen von der Agentur laufen in dieser Zeit weiter.

Wer länger wegfahren will, kann noch drei Wochen Mehrurlaub bekommen - allerdings dann ohne Arbeitslosengeld.

Die Chancen, Urlaub bewilligt zu bekommen, steigen rapide, wenn Sie belegen können, dass sie mit großer Sicherheit bald eine neue Stelle antreten werden.

Das ist ja auch mein Ziel: ich möchte auch im Ausland Arbeit suchen und wenns dort klappt auch im Ausland anfangen und mich vom Arbeitsamt abmelden.

Also gehts doch! Hurraaaaa 6 Wochen Ausland ich komme :P

ich will ja im Ausland selber Arbeit suchen! Darauf kommts an!

Bearbeitet von nihat1988
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Und wenn dein Sachbearbeiter es genau nimmt, hast du den Urlaub bereits ohne Genehmigung genommen und lehnt eine nachträgliche Genehmigung ab.

Wieso? Ich war Freitag schon Arbeitsamt, leider vor geschlossenen Türen gestanden

hab dann zu Hause am Freitag noch direkt angerufen und mich schonma telefonisch arbeitssuchend gemeldet.

Und Montag gehe ich mit all meinen Unterlagen hin und kläre alles vor Ort, nehme auch hier mein IGB BCE Heftchen mit wo die super Info mit dem Urlaub drin steht und joa, ich werde dem Arbeitsamt meinen Urlaub auf jeden Fall mitteilen! Es ist net so, dass ich hier was geheimes mache.

Ich suche halt im Ausland Job, ich MUSS rüberfliegen.

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Seit wann weißt du, dass du nach Bestehen der Prüfung arbeitslos bist?

01.07.2009, also ziemlich LETZTE DRÜCKER.

Der Betriebsrat hatte sich sogar am 01.07 nochmal zusammengesetzt allein auch wegen uns 2 Azubis (die andere wird auch net übernommen) um doch irgendwie eine Lösung zu kriegen, um beide Azubis zu übernehmen aber = ohne Erfolg.

Wann hast du gebucht?

im Mai 2009 bereits habe ich die Flugtickets gebucht, denn meine "arbeiten im Ausland" Träume gehe ich seit 2008 nach,

und um dies zu realisieren muss man auch das besagte "Ausland" besuchen, KOMME was WOLLE.

Denn ich will in diesem Job arbeiten net jemand anderes, also sollte dieser Wunsch von mir erfüllt werden.

Wann hast du dich das erste Mal bei der Agentur für Arbeit nachweislich gemeldet?

03.07.2009, weil 02.07 ich noch in der firma war, organisatorische Sachen musste ich erledigen.

Seit wann kümmerst du dich um deinen Erwerb nach der Ausbildung?

wie erwerb?

Also mein Ziel ist es im Ausland einen Job zu kriegen in der Tourismusebene,

und die ersten E-Mail Anfragen habe ich Juni 2009 gemacht, aber da hieß es noch in unserem Ausbildungsbetrieb "eine Stelle wurde frei, wo du einsteigen könntest, wenn auch befristet"

das ist aber auch geplatzt!

mfg

Bearbeitet von nihat1988
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Hattest du eine Übernahmezusage? Belegbar? Schriftlich?

Nein? --> Du wusstest seit Bekanntgabe des Prüfungstermins von deiner folgenden Arbeitslosigkeit. --> Nicht rechtzeitig gemeldet.

Jetzt kann kommen, was kommen konnte: Bis zu deinem Auslandsaufenthalt nichts. Und danach geht das Spiel von vorne los. Eine Lücke im Lebenslauf - bis inklusive September. Evtl. noch länger.

Nicht, dass ich so etwas jemandem wünsche, aber wer sich so verhält...

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Hattest du eine Übernahmezusage? Belegbar? Schriftlich?

Nein? --> Du wusstest seit Bekanntgabe des Prüfungstermins von deiner folgenden Arbeitslosigkeit. --> Nicht rechtzeitig gemeldet.

Nicht so schnell bitte.

...Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis....

SGB 3 - Einzelnorm

Frank

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Hattest du eine Übernahmezusage? Belegbar? Schriftlich?

Nein? --> Du wusstest seit Bekanntgabe des Prüfungstermins von deiner folgenden Arbeitslosigkeit. --> Nicht rechtzeitig gemeldet.

warum belegbar? Es war eine mündliche Zusage, weil die Stelle wurde frei, für mich, bei der IT

und plötzlich hieß es ende Juni es geht doch nicht, hat sich Betriebsrat dazwischengeschaltet und nach hin und her stands endlich am 01. juli fest:

Keine Übernahme :).

Jetzt kann kommen, was kommen konnte: Bis zu deinem Auslandsaufenthalt nichts. Und danach geht das Spiel von vorne los. Eine Lücke im Lebenslauf - bis inklusive September. Evtl. noch länger.

nein es ist so wie es oben ist, es stand nichts fest, es sah sogar nach Übernahme aus.

Nicht, dass ich so etwas jemandem wünsche, aber wer sich so verhält...

ich denke ich habe mich richtig verhalten :)!

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Das übliche gebrabbel von Leuten die meinen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und beleidigt sind wenn nicht alles nach ihrer Pfeife tanzt.

Einfach ignorieren und viel Erfolg bei der Jobsuche :-)

Dim

Hm, ok, danke dir vielmals :)

aber wie gesagt, ich mache alles rechtens, ich habe mich rechtzeitig gemeldet beim Arbeitsamt, bei mir sah es bis Ende Juni "machbar" aus in der Firma und plötzlich ein Wechsel, man könne mich nicht übernehmen blabla, am 01.07 saß sich noch der Betriebsrat zusammen damit ich doch übernommen werden kann aber ohne Erfolg, so schnell kanns gehen.

Immerhin bleibt mir als Trost das super Prüfungszeugnis mit 88% Note 2.

Ich glaube damit kann man sich auf den Arbeitsmarkt trauen

Nunja, drückt mir bitte die Daumen, dass es im Ausland aber klappt im Tourismusbereich, das wünsche ich mir so sehr:marine

Vielen Dank für alle Informationen und Tipps :)!!!

MFG

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Meld dich mal wieder wenn Du "Offshore" bist und erzähl mal wie's dir so ergangen ist.

Ist sicherlich auch für viele andere interessant - ich schließ mich da nicht aus :D

Dim

Logo :) mach ich gerne, wenn net hier, dann per PN direkt an dich :).

Achso ja das Auslandsziel nennt sich "Antalya / Türkei"

auch der Tourismusbereich braucht viel IT und oder kaufmännisches hehe

mfg & vielen Dank nochmal & wenns soweit ist und ich es realisiert habe melde ich mich bei dir per PN :)!

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Gast ***F.E.A.R.***Fawkes

Also ich msus sagen, dass du dir das mit dem Amt auch etwas einfach vorstellst. Ich nehme an, du hattest noch nie mit denen näher zu tun, so wie du schreibst. In deinem fall jetzt kannst du sogar mit etwas Glück problemlos in Urlaub fahren. Sicher, ist das jedoch nicht!

Was Allesweg meinte, war die Sache mit den 3 Monaten vor der Arbetislosigkeit melden, etc. Er weiß leider anscheinend nicht, dass dies für alle Arbeitnehmer zählt, nur nicht für Auszubildende. Diese müssen lediglich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Amt vorbeischauen. Hat dieses geschlossen, muss man sich zumindest per Hotline schonmal melden.

Ich denke hier gab es einfach ein Missverständnis, welches nicht zuletzt auf dem Halbwissen beider Parteien beruht.

Ich kann dir nur einen Tipp geben: Solltest du irgendwelche Abweichungen vom normalen "Arbeitlosenleben" planen, dann erkundige dich einerseits direkt bei deinem Sachbearbeiter, aber ZUSÄTZLICH auch bei einem externen Berater! Niemals nicht in einem Forum, Internet, oder sonstwo. Da ist soviel Halbwissen unterwegs, dass du unweigerlich in Teufels Küche kommst. Meine Freundin (u. A. Betreuung/Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen) kann dir da die tollsten Geschichten erzählen.

Mit dem Amt ist nicht zu spaßen und vor allem nicht nach dem Motto "Ich mach mal dies und das, wird schon irgendwie passen, weils ja logische Gründe für gibt." handeln. Für die zählen logische Begrüdungen nicht, da muss es nach Vorschrift gehen und alles andere wird abgewiesen.

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jo, hallo :), neuester Stand, so sieht jetzt alles aus:

ich war mittlerweile direkt nachdem ich net übernommen wurde beim Arbeitsamt, sogar noch innerhalb der Anmeldungsfrist.

Offiziell ab 01.07 bin ich arbeitslos und im Rahmen von 3 Tagen sollte ich mich melden und das habe ich am 03.07 gemacht, war innerhalb der Frist teilte man mir mit, alles kein Problem.

Bin auch schon jetzt im "Antrag ausfüllen und Kopien zuschicken" Modus, habe an diesem Montag einen Termin beim Arbeitsamt wo ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld und Bewerbungsunterlangen inklusive Zeugnisse aushändigen werde.

Den zweiten Termin würde ich aber erst am September kriegen, weil:

Die haben meinen langen Urlaub berücksichtigt und genehmigt, unzwar so:

3 Wochen würden mir zustehen und wären auch noch im Rahmen des Arbeitslosengeldes.

Da ich aber 6 Wochen im Ausland bin, fallen die anderen 3 Wochen nicht in das Arbeitslosengeld = wird nichts gezahlt für die restlichen 3 Wochen.

Meinen Urlaub hat meine Sachbearbeiterin bei meinem ersten Arbeitsamtbesuch notiert und festgehalten.

Also alles läuft gut:), auch die Sache mit Job im Ausland kriegen findet Festigkeit, Verwandte und Freunde dort warten mittlerweile quasi, dass ich selber auch dann endlich dort sein werde und mir dann die möglichen Jobs / Positionen vor Ort angucken kann.

Denn ich bin net 6 Wochen drüben um am Strand zu pennen sondern auch um einen Job zu realisieren, ich sehne mich nach einem Seitensprung:p, von IT ins Tourismusbereich / Reisebüro, aber auch die brauchen bestimmt IT / kaufmännisches.

Denn: Auf der Tastatur klimpern muss man heutzutage fast überall =P

Falls die Stelle im Ausland (Türkei) klappen sollte, soll ich dies auch dem Arbeitsamt mitteilen und dazu bekam ich auch schon in meinem ersten Gespräch ein 1 seitiges Blatt was sich "Veränderungsmitteilung" nennt, wenn ich ein Job gefunden habe, fülle ich dies aus, lass es dem Arbeitsamt zukommen oder reiche es persönlich ein und dann bin ich dann offiziell nicht mehr arbeitslos und das Arbeitslosengeld läuft ab dann auch nicht mehr.

[.....]

ich möchte mich hier nochmal an alle recht herzlich bedanken, für eure Hilfe und schnelle Antworten, Tipps:byby:

habe heute übrigens bei der IHK vor Ort (IHK Frankfurt) mein Zeugnis feierlich erhalten, die IHK Frankfurt hatte heute Zeugnistag mit Feier und so.

Mein IHK Prüfungszeugnis Informatikkaufmann liegt nun vor mir in Original

offiziell bestanden mit 89%, Note 2+, Schnitt 1,7

ein super Ergebnis wie ich finde, ein Trost bleibt mir also doch trotz Arbeitslosigkeit:

Das super Zeugnis

und wenns im Ausland auf Anhieb klappen sollte.

ICH WÜNSCHE EUCH NOCH EIN SCHÖNES WOCHENENDE UND AUCH VIEL ERFOLG IN EUREM BERUFSLEBEN :cool:

Bearbeitet von nihat1988
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