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Fehlberechnung der Urlaubstage


Patty1980

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Hallo alle zusammen,

folgendes hat sich mir dargestellt:

Unsere Personalabteilung teilte uns Auszubildenden mit, dass wir unseren Urlaub für die dauer der Ausbildung abfeiern sollten,dahingehend wurden uns dir noch nicht genommenen Urlaubstage mitgeteilt.

Nun beendigte ich die Ausbildung durch bestehen der Prüfung und erhielt eine Festeinstellung im Hause. Jetzt sah ich das mir Urlaub gestrichen wurde, mit der Begrüdnung, das während der Azubi Zeit vor der Prüfung (2009) ein berechnungsfehler der Urlaubstage vorlag und deswegen die bereits genommenen Tage von dem Jetzigen Vertrag abgezogen wurden.

Meine Frage: ist das laut Gesetz so rechtens, das ich deren fehler ausgleichen muss? Denn irgendwie sehe ich nicht ein für die Fachliche Inkompetenz eines anderen den Kopf dafür hinzuhalten, sodass bloss die Fehler nicht auffallen. Wenn ich falsch programmiere, kann ich es schließlich auch nicht der Putzfrau in die Schuhe schieben, da diese mich angeblich durch das wischen abgelenkt hat.

Könnte mir das mal jemand bestätigen das ich dahingehend auch Rechtlich auf einer Sicheren seite stehe oder mir benennen kann wo ich das nachlesen könnte?

MFG

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Da du keine konkreten zahlen nennst, kann man dir auch keine konkrete Aussage geben.

Dir stehen als Azubi mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr zu. Diese wurden für dein letztes Jahr voraussichtlich auf die Monate umgerechnet bis zur Prüfung, so dass du mindestens ca. 12-14 Urlaubstage gehabt haben solltest.

Mit Unterschreiben des neuen Vertrages bekommst du dann noch einmal anteilig die Anzahl der Urlaubstage zu, die im Angestelltenvertrag dann drin stehen.

Solltest du vom Azubivertrag noch Urlaubstage übrig haben, so solltest du diese eigentlich mit in den neuen Vertrag mitnehmen und somit auch noch nehmen können dieses Jahr.

Ob da jetzt ein Berechnungsfehler vorlag oder nicht, können wir dir ohne Zahlen auch nicht sagen... (Wie viele Urlaubstage hast du als Azubi pro Jahr gehabt laut Vertrag, wie viele hast du laut deinem neuen Vertrag, wie lange warst du dieses Jahr noch Azubi bzw. seit wann bist du nicht mehr als Azubi angestellt.)

Gesetzliche Regelungen zum Urlaub sind im Bundesurlaubsgesetz (BURLG) festgelegt. (Gefunden nach 20 Sekunden googeln!)

Bearbeitet von Crash2001
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Dein neuer Vertrag zählt. Was auch immer da drin steht, ist bindend.

Wenn du also den Vertrag schon unterzeichnet hast und deine Firma im nachhinein noch etwas ändern möchte (z.B. Anzahl der Urlaubstage), musst du zustimmen.

Wobei natürlich die Frage ist, ob du schon ein paar Tage nach deiner Einstellung ein Theater mit rechtlichen Schritten o.ä. wegen ein paar Tagen Urlaub machen willst bei denen ja anscheindend die Firma dir nichts weg nehmen will, was ihnen - zumindest moralisch - nicht zusteht, sondern nur einen Fehler ausmerzt auf den du ja eigentlich auch hättest aufmerksam machen können. Daher wirft es so ode so ein schlechtes Licht auf dich.

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Also nochmals um zu konkretisieren:

Urlaub laut Personalabteilung als Azubi 12 Tage.. diese sollten abgefeiert werden da laut aussage Personalbateilung diese nicht mit übernommen werden können !

So laut neuem Vertrag habe ich Urlaubsanspruch von 10 Tagen !

Nun kommt die Aussage der Personalabteilung das sich die Abteilung verrechnet habe bei der Anzahl der Tage im Azubivertrag (12 Tage) laut Personalabteilung hätten mir eigentlich nur 8 Tage zur verfügung gestanden.

Nun wurden diese differenz von 4 Tagen (Azubi Urlaub) auf den aktuellen Vertrag (10 Tage) abgezogen (d.h. ich habe nun nur noch 6 Tage).Das ganze wurde so ausgelegt das ich angeblich schon diese 4 Tage vor antritt des Vertrages genommen haben soll ??????

meine Frage wäre wie gesagt hierzu, ob der Arbeitgeber seinen berechnungsfehler aus einem alten Vertrag auf meinen neuen vertrag Geltend machen kann? bzw. ob ich das Überhaupt ausbaden soll.

Ich möchte eben gerne etwas in der Handhaben, bevor ich dort einmal über diese Handlungsweise nachfrage.

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[...](Azubi Urlaub) auf den aktuellen Vertrag (10 Tage) abgezogen (d.h. ich habe nun nur noch 6 Tage).Das ganze wurde so ausgelegt das ich angeblich schon diese 4 Tage vor antritt des Vertrages genommen haben soll[...]
Also vor Antritt deines Vertrages können sie dir eh keinen Urlaub vom neuen Vertrag abziehen einfach.

Entweder du liest dir die Gesetztestexte durch (teilweise ja echt nicht grad leicht zu verstehen bei den tollen Formulierungen in gesetzestexten), oder aber du fragst mal in einem Rechtshilfeforum nach - die dort getätigten Aussagen sind zwar auch nicht rechtlich bindend, aber dort halten sich dann Juristen auf, die damit evtl bereits Erfahrung gesammelt haben. :rolleyes:

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