bigvic Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 ... E-Mail-Beschlagnahme ist keine Überwachung Daher: GNU Privacy Guard ? Wikipedia ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Also ich muss sagen das ich das wie die Verfassungsrichter sehe. Wenn es einen richterlichen und legitimen Durchsuchungsbefehl gibt warum sollten dann nicht die Mails beim Provider abgeholt werden dürfen. Die einzige Frage die sich mir da gestellt hat ist warum es eine solche Durchsuchung bei einer nicht beschuldigten Person gibt. Eigentlich müsste man da doch um Beihilfe bei dieser Person bitten , aber um sich da ein genaues Urteil zu bilden müsste man sich näher mit dem Fall befassen. Abgesehn davon kann es natürlich nie Schaden persönliche Daten zu verschlüsseln Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 15. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Wenn es einen richterlichen und legitimen Durchsuchungsbefehl gibt warum sollten dann nicht die Mails beim Provider abgeholt werden dürfen. Es geht nicht darum, ob ein Richter das anordnen darf, sondern um die Verhältnismässigkeit ab wann dies legitim ist. Ein Richter kann beispielweise auch eine Telfeonüberwachung anordnen, aber eben nicht wegen einer Kleinigkeit wie z. B. Aufklärung eines Ladendiebstahls. Und das man die Verhältnismässigkeit auch anderst sehen kann, zeigte ein anderer Fall (und der auch). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Ein Richter kann beispielweise auch eine Telfeonüberwachung anordnen, aber eben nicht wegen einer Kleinigkeit wie z. B. Aufklärung eines Ladendiebstahls. Es geht bei dem Fall aber nicht um eine Überwachung sondern um eine Hausdurchsuchung. Eine Überwachung wäre gewesen wenn ohne Kenntnis des Betroffenden auf das Mail Konto zugegriffen und der Mailverkehr mitverfolgt worden wäre. Das war aber hier offensichtlich nicht der Fall sondern es wurde bei der Hausdurchsuchung festgellt das die Mails wo anders lagern und dort eben auch eine Durchsuchung angeordnet. Die einzige (für mich) kritische Frage hier wäre wie oben bereits gesagt ob das mit der Hausdurchsuchung an sich so in Ordnung war. Wenn ja dann ist der Rest auch ok. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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