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Geschrieben

Hi, ich hab mal eine Frage zu meine Abschlussarbeit. Bestanden hab ich, aber hab nur 53 Punkte für mein Projekt bekommen und bin der Meinung (und auch diverse Techniker meiner Firma) das es nicht gerecht bewertet wurde (meine Firma will auch noch ein Schriftstück aufsetzen). Nun will ich Einspruch einlegen.

Kann es sein das die zweite Komission die Arbeit NOCH schlechter bewerten würde und ich dann nachträglich noch durchfallen könnte?

Geschrieben (bearbeitet)

Edit: Was meinst du mit "Projekt"? Die Doku?

Check this.

Beachte besonders:

Dagegen ist es so gut wie unmöglich, gegen eine Benotungsentscheidung anzugehen. Die Benotung liegt im Ermessensspielraum Ihres Prüfungsausschusses und der hat in dem Punkt von Rechts wegen die absolute Lufthoheit, in die sich nicht einmal das Bundesverwaltungsgericht einmischen würde. Also versuchen Sie es lieber erst gar nicht.

Und hier noch ein Link.

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

da Du nicht durchgefallen bist kannst Du höchstens EINSICHT erbitten. Aber Du wirst in der Doku keine Bewertungshinweise finden, die dürfen wir da gar nicht reinschreiben.

Witzloses Ansinnen ... spar Dir die Mühe. Auch der Brief Deiner Firma wird NIX bewirken. Deine Arbeit wurde durch einen Ausschuss bewertet, nicht durch eine Einzelperson. Die Techniker Deiner Firma sind da auch mit ihrer Meinung belanglos, da sie die KRITERIEN DER BEWERTUNG nicht kennen ?

  • 2 Jahre später...
Geschrieben
da Du nicht durchgefallen bist kannst Du höchstens EINSICHT erbitten. Aber Du wirst in der Doku keine Bewertungshinweise finden, die dürfen wir da gar nicht reinschreiben.

Witzloses Ansinnen ... spar Dir die Mühe. Auch der Brief Deiner Firma wird NIX bewirken. Deine Arbeit wurde durch einen Ausschuss bewertet, nicht durch eine Einzelperson. Die Techniker Deiner Firma sind da auch mit ihrer Meinung belanglos, da sie die KRITERIEN DER BEWERTUNG nicht kennen ?

Auch wenn der Thread etwas älter ist, so möchte ich mich doch für spätere Leser zu diesem Punkt äussern.

Aeeh, lieber Herr IHK Prüfer, niemand ist unfehlbar:

hw fails, sw fails, people fail.

Und es würde doch niemand von sich behaupten, perfekt zu sein, oder?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen auch relativ unqualifizierte Prüfer in den Prüfungsausschuss einberufen werden, wenn es an Prüfern mangelt.

Und da spreche ich den Herren aus der Technik doch weitaus mehr Fachkompetenz

zu, als einem Gelegenheitsprüfer. *hint*

Ein Gutachten von Menschen mit jahrelanger Berufserfahrung ist dann definitiv nicht

belanglos.

Folge ich Ihrer Argumentation, hiesse dies, dass erfahrene Techniker nicht der

Bewertungsmatrix der IHK folgen können? Wie sollte dann je ein Azubi eine gute Note

bekommen können?

*Mit dem Finger auf die Prüferschulungen zeig*

Wie viel Jahre Berufserfahrung braucht man als IHK Prüfer? 2 Jahre? Oder gar keine, wenn nicht genügend Prüfer gefunden werden. grins.

Und natürlich sind auch Benotungen anfechtbar -egal ob die Prüfung bestanden ist oder nicht.

Ich denke , ich denke mir jetzt einfach meinen Teil.

Netten Gruss

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