vivi Geschrieben 18. Juli 2009 Teilen Geschrieben 18. Juli 2009 Hallo zusammen, ich habe im Rahmen meines Studiums (Praktikum mit Schein als Leistungsnachweis) eine Software für die Uni geschrieben. Jetzt hab ich die Frage(n): besitze ich das Copyright an dieser Software? Darf ich die Software theoretisch kommerziell verkaufen? (Praktisch will ich sie unter einer Opensource Lizenz frei zur Verfügung stellen - aber selbst dafür brauche ich das Copyright). Und noch die Frage, die den Haken an der ganzen Sache ausmacht: Ich wurde von der Uni (bzw. der entsprechenden Abteilung) schon im Rahmen eines Hiwi Vertrages für die Erweiterung und Wartung der Software vergütet. Ändert das die Situation? (Der Vertrag beinhaltet im übrigen nicht die Art der Tätigkeit, evtl. kann man das auf Serveradministration ummünzen?). Ich habe dazu schon folgenden Thread gelesen: http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/71806-wem-gehoeren-rechte-projektarbeit.html Allerdings berücksichtigt der nicht oben genannten "Haken an der Sache". Ausserdem wären ein paar Links auf "rechtliche Grundlagen" hilfreich - ich hab leider keine Ahnung, wo ich dort anfangen soll, zu suchen. Vielen Dank & Grüße, vivi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flashpixx Geschrieben 18. Juli 2009 Teilen Geschrieben 18. Juli 2009 Du bist Urheber an der Software. Du hast sie zwar innerhalb Deiner Ausbildung entwickelt, aber das ist ja nicht daran gebunden, dass Du diese Rechte abtrittst. Etwas anderes ist es, wenn Du innerhalb eines Arbeitsvertrages (Hiwi) so etwas entwickelst, dann ist das anzusehen wie ein Arbeitsverhältnis und der Lehrstuhl erhält die Rechte. (Paragraphen muss ich Dir evtl später nachliefern) Ich würde da im Urheberrecht bzw Arbeitsrecht einmal nachschauen. Du musst einmal die Lehre und einmal den Hiwi-Job getrennt betrachten. Aber wenn Du es als OpenSource Projekt veröffentlichst, dann stell es unter die GPL und damit sollten die Probleme zum großen Teil erledigt sein Phil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vivi Geschrieben 18. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 18. Juli 2009 Vielen Dank für die schnelle Antwort und die guten Tipps! Ok, ich denke darüber nach eine Art "Copyright Disclaimer"/Vertrag/Nebenabrede (wie nennt man das richtig?) aufzusetzen. Ich würde mir darin bestätigen lassen wollen, dass ich die vollen Rechte ("Copryright" = Urheberrecht) an der Software besitzeauch der Hiwi-Vertrag lediglich zur "Konfiguration"/"Pflege" des Servers bzw. Weiterentwicklung einer an der Uni entwickelten Software diente und dass das keine Folgen für das Urheberrecht der ursprünglichen Arbeit nachsichziehtevtl. würde ich mich auch dazu breitschlagen lassen, die gewählte Lizenz mit in den Vertrag aufzunehmen (z.B. GPL oder AGPL)dass die Uni ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Software hat muss ich glaub ich nicht nochmal hineinschreiben, dass wissen die auch so... Nur unter diesen Umständen würde ich nämlich für die Abteilung weiterarbeiten. So, und jetzt nur noch die eine Frage: wenn ich mir dieses Schreiben vom Geschäftsführer der Abteilung unterzeichnen lasse, reicht das? Es gibt einen Abteilungsleiter und einen Geschäftsführer? Oder muss ich da sogar noch an eine höhere Instanz? Vielen Dank für die Hilfe - du rettest meinen Tag [hab nämlich schon ein paar 100 Stunden in das Projekt reingesteckt...] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiBo Geschrieben 18. Juli 2009 Teilen Geschrieben 18. Juli 2009 Also in der Vorlesung DV-Recht wurde uns relativ ausführlich begründet, warum die Hochschule der eigentliche Rechtebesitzer ist. Kann das nicht mehr exakt wiedergeben, deshalb versuche ich es garnicht erst. Es wurde allerdings auch gesagt, dass die Hochschulen nur äußerst selten Gebrauch davon machen. In meinem Fall musste ich explizit die Rechte an das betreuende Unternehmen abtreten (musste auch von der Hochschule genehmigt werden), da ich sonst das Thema überhaupt nicht bekommen hätte. Aber was tut man nicht alles für eine 1 Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flashpixx Geschrieben 18. Juli 2009 Teilen Geschrieben 18. Juli 2009 Achtung: Man muss ganz klar differenzieren. Eine Arbeit die durch einen Hiwijob erstellt wurde, ist ganz klar Eigentum des Arbeitsgebers, sprich der Uni. Eine Arbeit, die z.B. im Sinne einer Scheinleistung / Praktikumsleistung, erstellt wurde, darf nicht vergütet werden (das geschieht durch die Note) und ist erst einmal Urheberrechtlich dem Entwickler zugehörig. Ich muss ja auch nicht meine Studien- oder Diplomarbeit, wenn ich sie extern verfasse offen legen, da diese ggf Firmengeheimnisse preis gibt. Problematisch wird es, wenn es um Mischungen geht. Phil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vivi Geschrieben 19. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 19. Juli 2009 Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Auch habe ich mir in einem Justiz Forum einen Rat eingeholt, der eure Einschätzung bestätigt. Wens interessiert: Software Urheberrechte bei Studienarbeit/Hiwi-Job Urheber, Marken, Patente frag-einen-anwalt.de Nochmals vielen Dank für die Hilfe, ihr habt mich ein ganzes Stück weitergebracht. Grüße! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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