lgenster Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 Stimmt es, dass Umschüler keine Berichtshefte führen brauchen ??? Ein Bekannter hat mir das gesteckt MFG LG Zitieren
peterb Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 § 39 Zulassung zur Abschlussprüfung 1. Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. 2. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Auszubildenden, die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, darf hieraus kein Nachteil erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift erfüllt sind. ... leider ist es so, und bei der Einladung zur mündl. Prüfung ist das Berichtsheft mitzubringen... Lediglich die Form ist frei wählbar, da gibt es keine Vorschriften, sondern nur Muster. Mach es in Form eines Wochenberichtes, dann ist es nicht soviel Papier! peterb Zitieren
TheFirst Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 Hallo zusammen Ja es ist so vielfach wird behauptet das Umschüler kein Berichtsheft brauchen. Selbst wenn mir das jemand von der IHK sagt wäre mir das zu riskant und ich würde trotzdem eins führen weil die Prüfungsordnung (siehe Posting peterb) dies eindeutig vorschreibt. Also ich kann nur soviel dazu sagen das zu begin meiner Umschulung dieses Gerücht auch schon rumging wir aber trotzdem eines geführt haben. In der Prüfung wurde es dann auch verlangt und die jenigen die keines mit hatten durften zwar loyalerweise die Prüfung machen kriegten aber keine Noten bis das Heft vorgelegt wurde. TheFirst Zitieren
bimei Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 Hi, bei uns hieß es am Anfang, daß wir kein Berichtsheft brauchen, dann doch und dann, daß nur für die Zeit des Praktikums ein Berichtsheft geführt werden muß. Bis zur mündlichen Prüfung war nicht klar ob oder ob nicht. Dann wollte der Prüfungsausschß zwar doch nur das Berichtsheft für die Zeit des Praktikums sehen, mit der Begründung, daß die Schulzeit ja für alle gleich war. Aber ganz ehrlich, führ lieber eins von Anfang an, sonst kommst Du am Ende so ins Schwitzen, wie einige bei uns ... Zitieren
Wolle Geschrieben 19. Juli 2000 Geschrieben 19. Juli 2000 Hi, zu uns ist auch gesagt worden, daß wir das Berichtsheft nur für das Praktikum führen müssen. Für die Schulzeit haben die ja das Klassenbuch in dem steht, was gemacht wurde. Gruß Wolle Zitieren
Wolfi Geschrieben 22. Juli 2000 Geschrieben 22. Juli 2000 Hi, uns haben sie auch gesagt,dass wir ein Berichtsheft für die Zeit des Praktikums führen sollen.Auf der Einladung von der IHK zur Präsentation stand dann,dass ein Berichtsheft für Umschüler nicht vrogeschrieben ist.Und sehen wollte es der Prüfungsausschuss auch nicht.Wenn Du es führen solltest bist Du auf jedenfall auf der sicheren Seite. CU Wolfi 8-)) Zitieren
niggel Geschrieben 24. Juli 2000 Geschrieben 24. Juli 2000 hi bei uns umschülern hieß es die ganze zeit wir bräuchten kein berichtsheft, aber ungefähr 4 wochen vor praktikumsbeginn haben wir erfahren, daß es prüfungszulassungsbedingt (<-- welch schönes wort *g*) ein muß ist... mir wäre es ohne auch lieber gewesen... Zitieren
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