Zum Inhalt springen

Anfängerfragen


incertus

Empfohlene Beiträge

Hallo alle miteinander,

ich werde ab dem 15.08 eine Ausbildung zum Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung machen.

Leider bin ich erst der 2. Azubi des Betriebes ( obwohl es den schon seit 11 Jahren gibt ) und mein Chef konnte mir bisher nicht alle Fragen beantworten.

Deswegen möchte ich sie hier stellen in der Hoffnung, dass mir gleichgesinnte Rat bieten können.

1. Wie wird die Aufnahme / Anmeldung an der Berufsschule gehandhabt ?

Muss ich das machen ? Irgendwelche Formulare irgendwo hinschicken ?

Oder muss das mein Chef machen ? Oder irgendjmd anderes ( IHK ) ?

2. Kann ich meine Berufschule wählen ?

Gibts es da vorgeschriebene Schulen oder wie läuft das ab ?

3. Wer macht den Lehrplan ? Also ich meine die Einteilung in Schule / Betrieb ?

Und wie erfahre ich das ? Muss ich das anfordern ? Bekomm ich das zugeschickt ?

Wenn ja von wem ? Gibt es da Ansprechpartner ?

4. An wen kann ich mich wenden wenn Ich Fragen zur Ausbildung habe ? Meinen Chef ?

Die Schule ? Die IHK ? Internet ? Arbeitsamt ? ... ??

5. Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus ?

Muss ich meine private KV kündigen ? Muss ich in eine gesetzliche KV wechseln ?

Soviel mal für den Moment, Mir fallens sicher noch mehr Fragen ein ... :-)

Gruß

Incertus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Wie wird die Aufnahme / Anmeldung an der Berufsschule gehandhabt ?

Muss ich das machen ? Irgendwelche Formulare irgendwo hinschicken ?

Oder muss das mein Chef machen ? Oder irgendjmd anderes ( IHK ) ?

Dein Chef meldet dich bei der BS an.

2. Kann ich meine Berufschule wählen ?

Gibts es da vorgeschriebene Schulen oder wie läuft das ab ?

Nein. Die Einzugsgebiete der BS ist vorgegeben. Evtl. kan man mit einer Ausnahmegenehmigung an eine andere BS gehen. Wenn der Schulweg an die eigentliche zum bsp. nicht mit öffentlichen machbar ist.

3. Wer macht den Lehrplan ? Also ich meine die Einteilung in Schule / Betrieb ?

Und wie erfahre ich das ? Muss ich das anfordern ? Bekomm ich das zugeschickt ?

Wenn ja von wem ? Gibt es da Ansprechpartner ?

Die BS macht den Lehrplan.

Dein Chef bekommt mit der Anmeldung meist direkt deinen 1. Schultag gesagt und an dem bekommst du dann den Rest erklärt.

4. An wen kann ich mich wenden wenn Ich Fragen zur Ausbildung habe ? Meinen Chef ?

Die Schule ? Die IHK ? Internet ? Arbeitsamt ? ... ??

Kommt auf die Frage an. :)

5. Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus ?

Muss ich meine private KV kündigen ? Muss ich in eine gesetzliche KV wechseln ?

Beim abgeben deiner Lohnsteuerkarte sollte dich der Chef auch nach der KK fragen in die du willst. Da du bei einer AUsbildung nicht soviel verdienen wirst das du frei wählen darfs (privat - gesetzlich) wird dir wohl nichts anderes bleiben als in eine der gesetzlichen zu wechseln.

Gruß

Enno

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Wie wird die Aufnahme / Anmeldung an der Berufsschule gehandhabt ?

Muss ich das machen ? Irgendwelche Formulare irgendwo hinschicken ?

Oder muss das mein Chef machen ? Oder irgendjmd anderes ( IHK ) ?

Dafür ist dein Betrieb verantwortlich, der muss dich bei einer Berufsschule anmelden...

2. Kann ich meine Berufschule wählen ?

Gibts es da vorgeschriebene Schulen oder wie läuft das ab ?

Siehe Punkt 1: Dort, wo dein Betrieb dich anmeldet, musst du hin... (Meist die näherste Berufsschule) :)

3. Wer macht den Lehrplan ? Also ich meine die Einteilung in Schule / Betrieb ?

Und wie erfahre ich das ? Muss ich das anfordern ? Bekomm ich das zugeschickt ?

Wenn ja von wem ? Gibt es da Ansprechpartner ?

Einteilung Schule / Betrieb wird von der Berufsschule vorgegeben, da muss sich dein Betrieb drum kümmern, dass er da die Informationen erhält und an dich weiterleitet... :)

4. An wen kann ich mich wenden wenn Ich Fragen zur Ausbildung habe ? Meinen Chef ?

Die Schule ? Die IHK ? Internet ? Arbeitsamt ? ... ??

Entweder an deinen Chef oder das Forum hier oder (was ich immer empfehle) an deine zuständige IHK, die können dir zu 90% der Ausbildungsfragen fundierte Antworten servieren. :)

Generell würde ich deinem Chef nahe legen (nicht an deiner Stelle! :D), mal mit den Ausbildungsberatern der IHK zu schnacken, das würde ihm (und vermutlich auch dir) weiterhelfen und unschöne Konsequenzen wie verpasste Fristen, etc. unwahrscheinlicher machen... :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beim abgeben deiner Lohnsteuerkarte sollte dich der Chef auch nach der KK fragen in die du willst. Da du bei einer AUsbildung nicht soviel verdienen wirst das du frei wählen darfs (privat - gesetzlich) wird dir wohl nichts anderes bleiben als in eine der gesetzlichen zu wechseln.

kleine ergänzung:

wenn du noch keine 18 Monate in der privaten bist, dann musst du erstmal zurück zu der gesetzlichen krankenkasse bei der du vorher warst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Generell würde ich deinem Chef nahe legen (nicht an deiner Stelle! :D), mal mit den Ausbildungsberatern der IHK zu schnacken, das würde ihm (und vermutlich auch dir) weiterhelfen und unschöne Konsequenzen wie verpasste Fristen, etc. unwahrscheinlicher machen... :)

Fristen welcher Art ?

Bzw wo gibt des denn gerade am Anfang Fristen die ich beachten muss ?

Möchte doch ungern das jetzt noch was schief geht ... :(

Danke schonmal an Enno und Sol_Psycho, das hat mir schonmal sehr weitergeholfen :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

kleine ergänzung:

wenn du noch keine 18 Monate in der privaten bist, dann musst du erstmal zurück zu der gesetzlichen krankenkasse bei der du vorher warst.

ich war noch nie in einer gesetzlichen versicherung o_O

deswegen hab ich davon glaub noch am wenigsten Ahnung ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

er fängt dioch jetzt erst mit der ausbildung an ;)

Also wegend er Krankenversicherung. Du musst dich jetzt selber krankenversichern (quasi). du suchst dir dann halt ne krankenkasse aus, gehst dahin, meldest dich an und dann musste eine anmeldebestätigung im betrieb abgeben, so war das bei mir.

ob du dich weiterhin privatversichern kannst weiß ich nicht. Allerdings denke ich dass man sich immer privat versichern kann, oder nicht?

Das ist dann halt einfach nciht mehr über deine eltern, sondern über dich -> du musst es also selber zahlen (was verdammt teuer ist im vergleich zum Azubigehalt^^) - das sind aber alles nur vermutungen^^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

er muss sich wie bereits richtig genannt in einer gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherter anmelden.

Da er als Azubi garantiert nicht so viel verdient, kann er nicht in eine private Krankenversicherung.

Er kann aber eine private Zusatzversicherung abschließen für z. B. Zahnersatz oder Krankenhaus usw.

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Generell würde ich deinem Chef nahe legen (nicht an deiner Stelle! :D), mal mit den Ausbildungsberatern der IHK zu schnacken...

Hat er gestern von sich aus getan :) *freude*

Ok die Anmeldung für die BS ist raus, der Vertrag unterwegs zur IHK.

Bleibt für mich nur das große Problem mit der Krankenversicherung.

Also ich bin derzeit selber auf mich privat versichert ( nicht über Eltern oder so ). Und jetzt muss ich trotzdem noch in eine gesetzliche KV ? Oder muss ich wechseln ? Oder wird die private stillgelegt oder kann ich die kündigen (Sonderkündigungsrechte wegen Ausbildung ?? ) ?

Weiss darüber noch jmd was genaueres, sonst muss da wohl mal ein unangenehmes Telefonat mit meiner KV führen :D

Vielen Dank schonmal für die vielen Antworten !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@incertus

Also, hier stimmt wirklich irgendwas nicht ganz, ist zumindest mein Eindruck. Du bist zwar privat versichert, aber - angeblich - nicht über die Eltern, etwas seltsam. Dann gibt es ja im Prinzip nur diese Möglichkeiten:

Du bist

a) Selbständiger

B) Freiberufler

c) Beamter

d) oder Du verdienst jetzt schon - vor der Ausbildung über ca. 4000 Euro monatlich (weiss jetzt nicht auswendig, wo die konkrete Grenze liegt).

Also, was trifft denn jetzt auf dich zu? B), c) und d) wahrscheinlich nicht, es könnte also - nach meiner bescheidenen Vermutung - nur der Fall sein, dass Du selbständig ein Gewerbe angemeldet hast.

Zu deiner Situation: wie schon von meinen Vorpostern richtig erwähnt, musst Du dich gesetzlich versichern. Der "Clou" liegt nun darin, dass Du deine private Versicherung nicht kündigen solltest, sondern nun "ruhen lassen" solltest ("ruhen lassen" bedeutet "beitragsfrei stellen"). Dann ist die PKV weiter vorhanden, aber von ihrer Leistungspflicht befreit. (Das hast Du vermutlich mit dem Begriff "stilllegen" gemeint.)

Der Vorteil dieser Methode ist, dass Du später, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, wieder schneller und problemloser zur PKV zurückwechseln kannst (z. B. ohne erneute Gesundheitsprüfung, ohne erhöhte Monatsbeiträge, die bei einem Neueintritt an dem dann aktuellen - höheren - Lebensalter bemessen werden usw...)

Der Vollständigkeit halber: natürlich ist auch eine Kündigung möglich, aber nicht zu empfehlen, s.o.

@die Alexandra

Du kannst dich natürlich nicht "immer" privat versichern, es geht nur in den von a) bis d) gezeigten Fällen, siehe oben.

Gruß, fach_i_81

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu deiner Situation: wie schon von meinen Vorpostern richtig erwähnt, musst Du dich gesetzlich versichern. Der "Clou" liegt nun darin, dass Du deine private Versicherung nicht kündigen solltest, sondern nun "ruhen lassen" solltest ("ruhen lassen" bedeutet "beitragsfrei stellen"). Dann ist die PKV weiter vorhanden, aber von ihrer Leistungspflicht befreit. (Das hast Du vermutlich mit dem Begriff "stilllegen" gemeint.)

Der Vorteil dieser Methode ist, dass Du später, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, wieder schneller und problemloser zur PKV zurückwechseln kannst (z. B. ohne erneute Gesundheitsprüfung, ohne erhöhte Monatsbeiträge, die bei einem Neueintritt an dem dann aktuellen - höheren - Lebensalter bemessen werden usw...)

Der Vollständigkeit halber: natürlich ist auch eine Kündigung möglich, aber nicht zu empfehlen, s.o.

Das ist obsolete seit dem 01. Januar 2009.

Nach der Übergangsphase müssen die privaten Krankenversicherungen ab dem 1. Januar 2009 einen Basistarif anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Die Prämie richtet sich nach Alter und Geschlecht. Die Versicherer dürfen keinen Kunden ablehnen, der zur Aufnahme berechtigt ist. Es darf keine vom Krankheitsrisiko abhängigen Zuschläge, Leistungsausschlüsse oder Altersbeschränkungen geben.

Quelle

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmmmm ... interessant. ;)

Zu dem evtl. obsoleten, jetzt bin ich mir natürlich nicht mehr sicher:

Die Möglichkeit, den KV-Vertrag beitragsfrei zu stellen - gibt es das tatsächlich nicht mehr ?

Wenn die Versicherer keinen Kunden mehr ablehnen dürfen (soweit ich das noch in Erinnerung habe, ist das alles schon soweit richtig, in Zusammenhang mit dieser neuen "Versicherungspflicht"): das Unternehmen ist also zur Aufnahme verpflichtet, soweit verständlich, muss es (das Unternehmen) den Kunden dann in diesen Basistarif aufnehmen? Wenn ja, stellt sich die Frage, ob sich das lohnt ... :confused: denn einerseits ist dieser ja ziemlich teuer, andererseits sind (gleichzeitig) die Leistungen des Basistarifs nicht besser als die GKV, sondern entsprechen nur dieser GKV - was wiederrum den Sinn und Zweck einer privaten KV mehr oder weniger ad absurdum führen würde?

Nun ja, kompliziert ...

Einen schönen und erholsamen Abend noch an alle,

Gruß fach_i_81

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Möglichkeit, den KV-Vertrag beitragsfrei zu stellen - gibt es das tatsächlich nicht mehr ?

Bestimmt, ist halt nur sinnlos, da man ja so oder so wieder reinkommt und es wird wahrscheinlich dennoch einen (geringen?) Beitrag im Jahr kosten. So ist es zumindest bei meiner stillgelegten Zusatzversicherung.

was wiederrum den Sinn und Zweck einer privaten KV mehr oder weniger ad absurdum führen würde?

Nahezu schon - das ist ja auch der Grund warum sich das die Dienstwagen-Ulla mit ihrem Kumpanen Lauterbach einfallen lassen hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@incertus

Also, was trifft denn jetzt auf dich zu? B), c) und d) wahrscheinlich nicht, es könnte also - nach meiner bescheidenen Vermutung - nur der Fall sein, dass Du selbständig ein Gewerbe angemeldet hast.

Ich war selbstständig tätig. Vermutung a) ist korrekt :)

Zu deiner Situation: wie schon von meinen Vorpostern richtig erwähnt, musst Du dich gesetzlich versichern. Der "Clou" liegt nun darin, dass Du deine private Versicherung nicht kündigen solltest, sondern nun "ruhen lassen" solltest ("ruhen lassen" bedeutet "beitragsfrei stellen"). Dann ist die PKV weiter vorhanden, aber von ihrer Leistungspflicht befreit. (Das hast Du vermutlich mit dem Begriff "stilllegen" gemeint.)

Der Vollständigkeit halber: natürlich ist auch eine Kündigung möglich, aber nicht zu empfehlen, s.o.

Ja "stilllegen" habe ich gemeint :upps

Ist dies nun generell nicht mehr möglich oder variiert das von KK zu KK ?

Sollte ich meine KK einfach mal darauf ansprechen ?

Bzw muss ich überhaupt irgendetwas tun ?

Kann ich gleichzeitig privat und gesetzlich versichert sein ? ( blöde weil teuer, ist mir klar :) )

Gruß

Incertus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, jetzt der zweite Versuch (nachdem der Computer vorhin zwei Sekunden vor dem "Posten" des Beitrags abgestürzt ist und der gesamte Text, alles weg war. Manchmal macht mich diese Technik noch verrückt.)

Aber zurück zum Thema.

Zunächst einmal zu den Fragen:

1.)

Das "Stilllegen" sollte eigentlich weiterhin und auch problemlos möglich sein. Sinnvoll ist es vielleicht, mal den Berater von deiner Versicherung darauf anzusprechen. Ich hab früher auch mal eine Fachinformatikerausbildung gemacht und kurz vorher (vor Beginn der Ausbildung) die private KV vorübergehend - für diese 3 Jahre zunächst - stillgelegt (ruhen lassen).

2.)

Ich denke, ja. Es ist sicherlich sinnvoll, den Versicherer mal darauf anzusprechen. Wahrscheinlich kann der auch eher Detailfragen beantworten, die hier im Forum nicht mehr (vernünftig) beantwortet werden können ...

3.)

Naja, du musst zu Beginn der Ausbildung auf jeden Fall in eine gesetzliche KV wechseln. Ich kenne keinen Fall, bei dem es möglich wäre, als Azubi weiterhin in der PKV (als Vollversicherter) zu bleiben. D. h. Du meldest dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl an. Das Deaktivieren von deinem privaten KV-Vertrag wird aber nicht etwa von der gesetzlichen Kasse übernommen, sondern Du musst dich selbst darum kümmern, also melde dich rechtzeitig vorher beim Versicherer.

4.)

Gleichzeitig privat und gesetzlich - im Sinne von zwei "Vollversicherungen" gleichzeitig - das geht so nicht. Was natürlich geht, ist eine gesetzliche KV als Azubi, und eine private Zusatzversicherung - selbstverständlich.

Auf der PKV-Seite findet man diverse Hintergrundinformationen, z. B. hier zu den Neuregelungen (Gesundheitsreform 2009):

PKV - Verband der privaten Krankenversicherung e.V. ~ Gesundheitsreform - Neuregelungen 2009

speziell zum Basistarif hier:

PKV - Verband der privaten Krankenversicherung e.V. ~ Basistarif

http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/das_aendert_sich_zum_1_januar_2009_in_der_pkv.pdf

Der Basistarif:

http://www.pkv.de/verband/basistarif_entscheidungshilfe.pdf

düfte zumindest in deinem Fall keinen Sinn ergeben, er ist einfach sehr, fast irrsinnig, teuer, nicht für deine Situation vorgesehen (eher für Rückkehrer, die früher mal ihren Versicherungsschutz verloren haben) und außerdem sind die Leistungen ja nicht besser als in der GKV.

Einfach mal in Ruhe alles durchlesen.

So, und jetzt mal sehen, ob das "Posten" von diesem Beitrag funktioniert, einen Versuch ist es ja wert.

Gruß fach_i_81

Geschafft, ich kann es kaum glauben......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ fach_i_81:

danke auf jeden fall schonmal für diese ausführliche antwort. ( 2 mal :) )

habe mich mit meiner versicherung in verbindung gesetzt, mal sehen wann/was die antworten.

Aber noch eine Frage die mir unter den Fingernägeln brennt:

Ich kann meinen bisherigen Nebenjob ( 400 euro ) wegen zeitlicher Überschneidungen der Arbeitszeiten nicht mehr weiterführen.

Kann ich irgendwo finanzielle Unterstützung beantragen ?

Meine Wohnung/Tochter/Versicherungen/Auto/etc kann ich alleine mit dem Ausbildungsgehalt nicht bezahlen.

Gibts ein Bafög für Ausbildungen ? Oder ähnliches ? Bitte alles mal vorschlagen ...

Gibts für sowas Ansprechpartner ? IHK,Arbeitsamt o.ä. ?

Gruß

incertus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bafög = Bundesausbildungsförderungsgesetz ;-).. Mit anderen Worten: Das Bafög gilt sowohl für schulische Bildungen alsauch für berufliche Ausbildungen. Informiere dich aber erst bei deinem Landratsamt.

Ich würde zumindest versuchen einen zu beantragen. mehr als "Nein" können sie nicht antworten.

grüße

delen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das deine erste Ausbildung? Falls ja:

Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de

Ok habe mein Arbeitsamt angeschrieben.

Gibt es noch andere Möglichkeiten ?

Muss nicht zwingend mit der Ausbildung zusammenhängen, also zB Wohnungsgeld habe schon ich beantragt. Sowas wie Unterhaltssicherung oder sonstwas ( HARTZ 4 ?? ) ?

Gruß Incertus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen,

ich kenne natürlich nicht alle Arten von Unterstützungen, die ein Azubi beantragen kann und die dann evtl. auch gewährt werden, nur was das ALG II (Hartz 4) betrifft: das kannst Du als Azubi auf keinen Fall bekommen. Das ist einfach nicht für Azubis vorgesehen, es ist ja eine "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Die Kriterien im SGB II sind hier nicht erfüllt. (Ganz besondere, spezielle "Ausnahmefälle", in denen z. B. die H4-Unterstützung als "rückzahlbares Darlehen" gewährt werden kann, möchte ich hier mal beiseite lassen, das dürfte kaum zutreffen.)

Gruß fach_i_81

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu der Krankenversicherung:

imho macht die Basisversicherung der Privaten nur im Ausnahmefall Sinn. Ich habe mich bei meiner Versicherung mal erkundigt. Es gibt bei dennen eine kleine und eine große Anwartschaftsversicherung. Bei beiden zahlt man einen gewissen Beitrag mit dem man das Recht erhält jederzeit zurückzukehren (sofern man es denn darf). Bei der großen Anwartschaftsversicherung bildet man zusätzlich noch Altersrücklagen. In meine Fall könnte einzig und alleine die Krankenhaustagegeldkomponente meiner Versicherung weiter so laufen lassen. Genauere Details und wies bei deiner läuft kann dir aber deine Versicherung nennen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...