MarcoD. Geschrieben 23. Juli 2009 Teilen Geschrieben 23. Juli 2009 Hallo, ich habe am 15.07 meine letze prüfung zum Fachinformatiker/Systemintegration gehabt und leider die mündliche nachprüfung nicht bestanden(die praktische schon) und muss jetzt GH1 und GH2 am 25 November wiederholen. Es ist ja normalerweiße so, das mit bestehen der prüfung der ausbildungsvertrag endet. Wie ist das aber bei nicht bestehen? Meine Informationen reichen soweit, das ich einen antrag auf verlängerung einreichen muss bei meinem chef, der diesen auch unterzeichnen MUSS. Soweit so gut. Jedoch ab wann? In einem IHK brief steht ich zitiere " Trotz nichbestehens endet das ausbildungsverhältnis mit ablauf der vertraglich vereinbarten ausbildungszeit;...." Laut Ausbildungsvertrag endet dieser am 31.07 Muss ich jetzt den Antrag auf verlängerung ab dem 15.07 oder ab 31.07 machen? Ich weiß ist nur ne lapalie... aber ich werde den vertrag eben nicht verlängern und es geht immerhin um einen halben monats lohn Vielen Dank im voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 23. Juli 2009 Teilen Geschrieben 23. Juli 2009 Und darf man fragen, warum du ihn nicht verlängerst ? Wechselst du in einen anderen Betrieb oder was ist der Plan ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2009 Teilen Geschrieben 23. Juli 2009 Hallo, Du musst einen Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses gemäß Â§21 BBiG stellen. Sonst endet dein Ausbildungsvertrag regulär zum 31.07. und das wars mit der Ausbildung. Was bedeutet jetzt Du willst den Vertrag nicht verlängern? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcoD. Geschrieben 23. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2009 einen plan hab ich leider nicht wirklich, da mein chef meinte "du kannst gerne verlängern, jedoch werde ich nicht unterschreiben. Du kannst auch dann von mir aus gerne in berufung eingehen, ist mir egal" ich sag mal so, mir ist klar das er es muss und nicht drumrumkommt jedoch... wenn ich verlängern würde für die paar monate, ist dann wohl ziemlich dicke luft angesagt... eigentlich will ich nur noch nen volles monatsgehalt und mich dann eben um meine prüfung + anschließenden arbeitsplatz kümmern nebenbei kann ich für 400€ jobben... das ist schon okay zähne zusammenbeissen und durch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2009 Teilen Geschrieben 23. Juli 2009 Wie Du schon richtig gesagt hast, hat dein Chef keine Wahl. Er muss. Du bekommst auf jeden Fall bis zum 31.07. den Azubilohn. Und ab 01.08. ist der Vertrag hinfällig wenn Du keine Verlängerung beantragst. Wegen Prüfung ohne Ausbildungstelle solltest Du dringenst mit deiner IHK reden ob die das so akzeptieren. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
delen Geschrieben 23. Juli 2009 Teilen Geschrieben 23. Juli 2009 Wie Du schon richtig gesagt hast, hat dein Chef keine Wahl. Er muss. Du bekommst auf jeden Fall bis zum 31.07. den Azubilohn. Und ab 01.08. ist der Vertrag hinfällig wenn Du keine Verlängerung beantragst. Wegen Prüfung ohne Ausbildungstelle solltest Du dringenst mit deiner IHK reden ob die das so akzeptieren. Frank ich denke schon dass das funktioniert. natürlich sollte er trotzdem bei seiner ihk nachfragen. Allerdings ist es nach meinem wissensstand so, dass man nur einen betrieb braucht, wenn man den Prüfungsteil A, also den Projektteil nicht bestanden hat. Kann mich natürlich irren... daher am besten nachfragen. grüße delen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2009 Teilen Geschrieben 23. Juli 2009 Da jede IHK eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze arbeitet kann man nicht grundsätzlich vom Vorgehen einer IHK auf eine andere schließen. Darum immer nachfragen. Nachfragen kostet kein Geld und man ist auf der sicheren Seite und man macht in drei Monaten kein langes Gesicht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcoD. Geschrieben 23. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2009 Danke leute! IHK hab ich natuerlich schon gefragt, nur eben nicht das was ich euch eben gefragt hab, weils mir gerade eben erst aufgefallen ist Laut IHK München werde ich sogar automatisch zur prüfung zugelassen und brauch auch keinen Ausbildungsbetrieb dafür. Deswegen will ich da jetzt keinen krieg anfangen mit meinem chef... lieber so und bischen weniger geld, als sich jeden tag zu denken "was fürn ar...." also nochmals vielen dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe841 Geschrieben 29. Juli 2009 Teilen Geschrieben 29. Juli 2009 Ich würd meinen Chef zwingen zu verlängern, kann ja nicht sein das der A**** sich um die pflichten als Ausbildungsbetrieb herumschleicht, wenn das Publik würde könnte er das Recht ausserdem verlieren auszubilden! Soweit ich das weiß ist es rechtlich so das man 1mal durchfallen darf und das Ausbildungsverhältniss verlängert werden muss, wennde dann nochma durchfällst ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet. Mach deinem Chef doch Dampf und sag du willst 2 Monate Gehalt als Abfindung oder so... (und pass beim Arbeitszeugnis auf das er dich net übern Tisch zieht) Also ich würd mich net so abspeisen lassen Am besten wennde hast oder deine Eltern, Anwalt zu Rate ziehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcoD. Geschrieben 31. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 31. Juli 2009 Ich stimm dir da voll und ganz zu, jedoch... welche probleme zieht das halt dann nach sich? Ich kann jetzt keinen weiteren druck durch meinen arbeitgeber gebrauchen. Natürlich könnte ich ihn aufs übelste zur rechenschaft ziehen, er ist ja verpflichtet... ich könnte auch die IHK einschalten, die ihm, wie du schon sagtest sogar die lizenz entziehen kann... Aber ist das alles förderlich für meine weitere ausbildungszukunft oder genrell für meine zukunft? Ich denke nicht, deswegen einfach gut sein lassen, sich auf die prüfung konzentrieren und mir bis dahin was anständiges suchen, wo ich vll nach der prüfung oder schon davor fest angestellt werde. Mein arbeitszeugnis darf ich mir sogar selber verfassen... hurra hurra, sowas mach ich ja täglich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 31. Juli 2009 Teilen Geschrieben 31. Juli 2009 Damit kenne ich mich jetzt auch nicht aus. Kann man eigentlich die Prüfung ablegen, wenn man schon seit einigen Monaten keinen bestehenden Ausbildungsvertrag mehr besitzt? Was ist mit der Projektarbeit? Hast Du diese bestanden? Gruß Maloja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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