Ac!d Geschrieben 28. Juli 2009 Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 Hallo zusammen, ich habe vor einigen Tagen meine Ergebnisse bekommen und nun einen Vertrag für die Verlängerung bekommen - Ich würde dort viel zu wenig verdienen. Naja, jedenfalls: Das Schreiben mit den Ergebnissen habe ich am 20.07.2009 bekommen, bis einschließlicih Ende diesen Monats arbeite ich jetzt noch hier. Danach habe ich aber noch 12 Urlaubstage und 120 Überstunden. Sollte ich nun kündigen, bekomme ich die 12 Urlaubstage und 120 Überstunden ausbezahlt? Mein Jahresurlaub beträgt übrigens 24 Tage. Wie schauts mit Arbeitslosengeld aus? Bekomme ich das dann noch, oder müsste ich dieses lächerliche Angebot vom Cheff mit einer Bezahlung unterhalb von einer halbtagsarbeitenden Putzfrau annehmen? PS: Ich habe bereits einen neuen Job, der im November beginnt. Es geht also nur um ein paar Monate. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 28. Juli 2009 Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 bezüglich des arbeitslosengeldes kommt es ganz darauf an, wieviel du vorher in deiner ausbildung verdient hast...du bekommst als arbeitsloser dann 67% deines letzten gehaltes und der rest, der zum leben fehlt wird dann mit hartz4 aufgestockt... wieviel würdest du denn brutto/netto bekommen? welches bundesland und welcher beruf? lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. Juli 2009 Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 Hallo, hast Du 24 Arbeitstage oder Werktage Urlaub? Wenn Du jetzt kündigst, dann steht dir nur ein anteiliger Urlaub zu. Überstunden entweder abfeiern oder wenn das nicht mehr geht ausbezahlen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ac!d Geschrieben 28. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 (bearbeitet) Ich würde netto deutlich weniger als 1000€ bekommen. Beruf ist Fisi in Bayern 67% vom Azubi-Gehalt würden mir schon reichen. Fehlt nur noch die ganz wichtige Frage - Wie siehts mit Resturlaub und Überstunden aus? Zusammen macht das bei ner 40 Stunden Woche allemal 27 Werktage, was etwa 1,3 Monatsgehälter entspricht. Bekomme ich die noch Ausbezahlt? PS: Ich habe 24 "Arbeitstage" pro Jahr Urlaub, davon sind dieses Jahr noch 12 übrig. (Von ursprünglich 16, da nicht ganzes Jahr) Bearbeitet 28. Juli 2009 von Ac!d Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 28. Juli 2009 Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 natürlich wirst du den urlaub bzw die überstunden ausbezahlt bekommen, aber sicherlich keinesfalls zu nem vernüftigen preis. ich denke mal bei unter 1000€ netto wirst du mit ca 2-3€ pro arbeitsstunde rechnen dürfen. wären bei deinen 12 tagen und 120 stunden rund 650€. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 28. Juli 2009 Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 @g0lden: Da die Überstunden und der Resturlaub ja in der Azubizeit angefallen sind (zu einem entsprechend niedrigen Stundensatz) werden die wohl noch weniger bringen... Was ist eigentlich mit der Sperrzeit von der Arbeitsagentur? Ich meine das man 3 Monate(?) kein Arbeitslosengeld bekommt wenn man selber kündigt? Wobei ich mir da nicht sicher bin, hab das irgendwie so mal gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 28. Juli 2009 Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 der 10 tägige vertrag könnte ihm bei der berechnung des neuen arbeitslosengeldes helfen. da er shon ab nov. was neues hat werden se sich nicht so arscheckig anstellen...hartz4 bekommt er auf alle fälle, das können sie ihm ja nich verweigern...also werden sie wohl die 67% mitm hartz aufstocken. auf alle fälle würde ich heute noch zum nächsten arbeitsamt stiefeln und denen das so erklären...je eher desto besser. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T3D Geschrieben 28. Juli 2009 Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 Was ist eigentlich mit der Sperrzeit von der Arbeitsagentur? Ich meine das man 3 Monate(?) kein Arbeitslosengeld bekommt wenn man selber kündigt? Wobei ich mir da nicht sicher bin, hab das irgendwie so mal gehört. Da du ja nicht kündigst sondern dein (Azubi)Vertrag auslaeuft und du diesen nur nicht verlängern möchtest, dürfte es für die Zeit keine Sperrfrist geben. Aber genaueres kann dir eh nur das AA verraten. Ted Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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