Daenni Geschrieben 5. August 2009 Teilen Geschrieben 5. August 2009 (bearbeitet) Hallo zusammen, vielleicht weiß hier schon jemand bescheid. Es geht mir um Folgendes: Ich bin Festangestellter in einem IT-Dienstleistungsunternehmen. Soweit so gut, unbefristeter Vertrag. Nun überlege ich mich (natürlich nach Rücksprache) Freiberuflich zu betätigen. Hat den ein und anderen Vorteil... Geht dies während man einer festen, unbefristeten Beschäftigung nachgeht? Theoretisch kann man ja auch ein Gewerbe anmelden während man eine feste Arbeitsstelle hat... Über eine kurze Info von vielleicht Freelancern wäre ich beglückt. Vielen Dank im Voraus, Daenni Edit: was vielleicht wichtig wäre: ich bin Fachinformatiker Systemintegration. Bearbeitet 5. August 2009 von Daenni Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 5. August 2009 Teilen Geschrieben 5. August 2009 Wenn dein Arbeitgeber zustimmt und du ihm keine Konkurrenz machst, geht das grundsätzlich. Häufig ist dieser Fall bereits im Arbeitsvertrag geregelt, da solltest du als erstes nachschauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 5. August 2009 Teilen Geschrieben 5. August 2009 Nun überlege ich mich [...] Freiberuflich zu betätigen. [...] Geht dies während man einer festen, unbefristeten Beschäftigung nachgeht?Prinzipiell: Natürlich! Der Einwand mit der Genehmigung des Arbeitgebers ist schon gekommen und wenn ich das richtig lese von dir auch schon im Originalposting vorweggenommen. Ich würde mich zusätzlich auf jeden Fall auch von einem Fachmann steuerlich beraten lassen wie das auf der Abgabenseite aussieht. Nicht, dass das Finanzamt hinterher eine Menge von dem hart erarbeiteten Geld wieder zurückhaben möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elo Geschrieben 5. August 2009 Teilen Geschrieben 5. August 2009 Zu beachten ist, dass das was man landläufig als Freelancer bezeichnet nichts mit dem zu tun hat was das Finanzamt als Freiberufler ansieht. D.h. du wirst ziemlich sicher einer Gewerbe anmelden müssen, weil du den Status Freiberufler nicht vom Finanzamt anerkannt bekommen wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daenni Geschrieben 6. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 6. August 2009 Wie ihr schon erwähnt habt und ich schon vorweg genommen habe... das mit dem Arbeitgeber würde ich vorher klären. Aber die Sache mit dem Finanzamt wurmt mich halt. Und da sind meine Bedenken. Dass der "Freiberufler" halt umgangssprachlich ein anderer ist als im Finanzamt. Nun aber die Frage: warum würden die mich nicht so ansehen? Das Problem ist halt das Finanzielle bei mir. Umzug, relativ wenig Gehalt, dabei noch private Schwierigkeiten mit H4 etc pp... Und irgendwie habe ich auch Lust darauf... selbst wenn mal ein Samstag oder Sonntag dabei draufgehen würde.. aber der Beruf macht mir Spaß. Grüße, Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 7. August 2009 Teilen Geschrieben 7. August 2009 Weil der Freiberufler ursprünglich ausschließlich den Katalogberufen vobehalten war (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, Ingenieur und noch 1-2 andere). Inzwischen hat sich eingebürgert das das Finanzamt die Tätigkeit beurteilt, ob man nun Freiberufler ist oder Gewerbetreibender. Normalerweise ist ein akademischer Abschluss eigentlich Pflicht um die Freiberuflichkeit zu erlangen. Man kann aber auch mit dem Finanzamt streiten. Ich habe es damals auch geschafft (ohne Abschluss), meinen Status als Freiberufler (keine Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbesteuer) durchzusetzen. Als FISI, der auch selbständig als ein solcher arbeiten will, wirst du um das Gewerbe wohl nicht rumkommen, was nun auch nicht das Ende der Welt ist, höchstens ärgerlich. Wir haben bei uns in der Firma auch einen Freiberufler der nebenbei noch in einer anderen Firma angestellt ist ist. Der hat sich damals mit seinem Arbeitgeber darauf geeinigt, das er nebenbei noch andere Firmen beraten darf. Ich denke der Punkt ist auch wichtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daenni Geschrieben 10. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2009 Ein Gewerbe wäre eher hinderlich statt hilfreich, zumindest wenn man dieses nur nebenberuflich macht. Dann vielleicht ein Mini-Gewerbe. Aber da hätte ich dann auch keinen Vorteil zwecks Steuern, Absetzen verschiedener Dinge die man so als FiSi benötigt und und und... Mir fallen da so viele Dinge ein die man benutzt und sei es eigentlich Hauptsächlich für den Job. Fängt doch schon beim Internetvertrag an. Man verbringt die meiste Zeit in der Firma... als ITler hat man dann die Möglichkeit zu surfen, okay. Daheim kümmert man sich dann noch um Firewalls oder betreibt Heimarbeit. Somit nutze ich das Internet, wenn ich es nutze, mindestens zu 50% für den Job. Gleiches gilt für das Auto. Immerhin sind die Damen und Herren mittlerweile mal darauf gekommen dass 30 Cent zu wenig sind.. aber lassen wir das. Dann, bei einem Gewerbe, muss ich eine gewisse Leistung erbringen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 10. August 2009 Teilen Geschrieben 10. August 2009 ??? Ich verstehe nicht ganz worauf du hinauswillst? All diese Dinge kannst du doch auch mit Gewerbeschein absetzen, du bist doch trotzdem Einzelunternehmer. Einzig die Gewerbesteuer kommt blöderweise noch drauf. Dann, bei einem Gewerbe, muss ich eine gewisse Leistung erbringen.... Da wird dir auch als Freiberufler oder Angestellter nix anderes übrigbleiben.... Jemandem, der das Gewerbe oder die Freiberuflichkeit anmeldet, um sich der steuerlichen Vorteile zu erfreuen, wird auch mal ganz gerne der Laden mit der Begründung "Liebhaberei" zugemacht vom Finanzamt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daenni Geschrieben 10. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2009 Das ist das Problem. Ich arbeite gerne in dieser Branche, komme gut mit Menschen als Kunden zurecht, mag die Herausforderung. Nun pendel ich noch von Remscheid nach Bielefeld, nahezu jedes Wochenende. In der Woche bin ich von 07:00 bis 18:00 außer Haus. Was nicht das eigentliche Problem ist.. sondern eher; welche Firma würde dann noch Support in Anspruch nehmen? Die Frage interessiert mich wirklich mal wie da so der Trend ist. Dienstleister verlangen heute 90 Euro/ Stunde Netto. Plus/Minus 10 Euro vielleicht. Als alleinschaffender könnte man vielleicht auf ca. 70 Euro runtergehen. Wäre für mich nebenbei okay. Vor dem Gewerbe habe ich tatsächlich etwas angst dass irgendein Schlippsäffchen der Meinung ist dass ich ein Scheingewerbe führe, nur um die steuerlichen Vorteile zu genießen. Sagen wir mal alle drei Wochenenden ergibt sich etwas (was schon zu optimistisch sein dürfte)... reicht das wohl nicht aus... oder doch? Wohl Auslegungssache. Hinzu kommt eine Versicherung gegen Schäden... was ich jedem ans Herz legen würde. Dann informiere ich mich mal über so ein Gewerbe. Spreche vorerst mit meinem Chef... wenn er nein sagt dann hat sich die Sache eh erledigt. Mal was ganz anderes: wie siehts aus mit Kursen an VHS etc.? Raum mieten, Kurs anbieten.... sollte ja auch zu machen sein? Grüße und vielen Dank, Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 10. August 2009 Teilen Geschrieben 10. August 2009 Wenn Du Einnahmen aus dem Gewerbe hast kann kein "Schlippsäffchen" (wie kommt man nur zu solchen Vokabeln...) was machen. Nebenbei: bei der Freiberuflichkeit könnte das "Schlippsäffchen" auch zuschlagen da gibts Null Unterschied aus Sicht des Finanzamts. Ob du als Einzelkämpfer, der es nebenbei macht, 70€/h aufrufen kannst wage ich allerdings zu bezweifeln, aber Versuch macht klug... Um einen Kurs an der VHS anzubieten musst du nicht viel mehr machen, als dich mit der VHS in Verbindung zu setzen. Dort gibt es entweder Kurse die einen Dozenten suchen, oder du bietest an einen neuen Kurs durchzuführen. Falls der ins Programm passt klappt das auch idR. Allerdings wirst du da auf keinen Fall deine Stundensatz-Vorstellungen realisieren können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daenni Geschrieben 10. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2009 Okay, verstanden. Ich werd's mir mal durchlesen. Ich danke dir für die Hilfe Zur VHS: ich dachte da eher an einen Einsteigerkurs bis vielleicht 10 Personen. Über die Kosten müsste ich mich mal informieren. Jedoch schaffen es ja auch andere... wenn ich das lokale Heftchen durchblättere dann gibt es dort Kurse für 70 Euro an zwei oder drei Samstagen mit max. 15 Teilnehmern. Nur... ist auch dort ein Gewerbe Voraussetzung? Reich dort auch eine Kleinunternehmung? Grüße, Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 10. August 2009 Teilen Geschrieben 10. August 2009 Die Kleinunternehmerregelung greift immer dann wenn dein Umsatz den Grenzwert nicht übersteigt, unabhängig von der Tätigkeit. Ohne die Umsatzsteuervoranmeldung beraubst du dich allerdings auch selbst der Möglichkeit die Vorsteuer geltend zu machen. Allerdings hast du, wenn du vor allem Privatkunden hast, die Möglichkeit Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu stellen, was dir ermöglichen sollte Preiswerter zu kalkulieren. Sollten Firmen zu deinem Kundenkreis zählen, ist das kein Vorteil... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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