erazzor Geschrieben 7. August 2009 Teilen Geschrieben 7. August 2009 Wer übernimmt eigentlich die Kosten für Schulungen während der Ausbildung? Der Ausbildende oder der Auszubildende? Falls der Ausbildende, kann der dann auch die Kosten nach der Ausbildung wiederverlangen, z.b aufgrund des Verlassens des Unternehmen etc? Vielen Dank im vorraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 7. August 2009 Teilen Geschrieben 7. August 2009 Hallo, alle Kosten die unmittelbar mit der Ausbildung zusammenhängen gehen zu Lasen der Firma. §14 Abs. 3 BBiG Wenn Du theoretisch nach bestandener Prüfung ein Jobangebot von der Firma bekommst und dieses ablehnst, dann kann die Firma von dir auch keinen Schadensersatz oder anteilige Ausbildungskosten verlangen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T3D Geschrieben 7. August 2009 Teilen Geschrieben 7. August 2009 Falls der Ausbildende, kann der dann auch die Kosten nach der Ausbildung wiederverlangen, z.b aufgrund des Verlassens des Unternehmen etc? du machst die weiterbildung in erster linie fuer dich... warum sollten die dir also geld bezahlen? Ted Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erazzor Geschrieben 7. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 7. August 2009 du machst die weiterbildung in erster linie fuer dich... warum sollten die dir also geld bezahlen? Ted Naja nicht ganz! Es ging um eine schulung über ein Produkt das wir bei unseren Kunden einsetzen! also habe ich es in ersterlinie nicht für mich sonder für den Betrieb gemacht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 7. August 2009 Teilen Geschrieben 7. August 2009 War die Schulung deine Idee oder hat der Betrieb die Schulung veranlast? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
infelicity Geschrieben 10. August 2009 Teilen Geschrieben 10. August 2009 Naja nicht ganz! Es ging um eine schulung über ein Produkt das wir bei unseren Kunden einsetzen! also habe ich es in ersterlinie nicht für mich sonder für den Betrieb gemacht! Das klingt nicht gerade danach als wäre es seine Idee gewesen. Sollte dein Arbeitgeber die Schulung initiiert und dich nicht über für dich anfallende Kosten informiert haben, besteht kein Grund der Annahme, weshalb du Geld zahlen musst - geschweige denn im Nachhinein. Marc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erazzor Geschrieben 10. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2009 Das klingt nicht gerade danach als wäre es seine Idee gewesen. Sollte dein Arbeitgeber die Schulung initiiert und dich nicht über für dich anfallende Kosten informiert haben, besteht kein Grund der Annahme, weshalb du Geld zahlen musst - geschweige denn im Nachhinein. Marc Es war nicht meine Idee! Lieber hätte ich ne Schulung von größeren Herstellern (z.B Cisco) reingezogen als auf eine Schulung von so einem kleinen Firewall Hersteller! Und warum ich halt so blöd frage ist folgender grund: Ich musste aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten den Betrieb verlassen und bin in einer anderen Firma untergekommen! Ich bekomme noch 3 Monatsgehälter! Und als ich mit dem AG gedroht habe, habe ich das mit den Schulungskosten aufs Auge gedrückt bekommen! Deswegen frage ich so blöde aber danke nochmal für eure Antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. August 2009 Teilen Geschrieben 10. August 2009 Die drei Monatsgehälter und die Schulungkosten sind zwei vollkommen verschiedene Schuhe und können nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Schon gar nicht hinterher. Wegen den noch ausstehenden Monatsgehältern auf die gesetzlichen Fristen achten. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erazzor Geschrieben 10. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2009 Die da z.B wären?? Und gelten die dann auch für mich Während der Ausbildung?? Was ist wenn diese sachen in einem Aufhebungsvertrag Festgesetzt sind? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. August 2009 Teilen Geschrieben 10. August 2009 Wenn die noch ausstehenden Monatsgehälter in einem Aufhebungsvertrag geregelt sind dann brennt da ja erst mal nichts an. Wenn nicht, dann konsultiere bitte einen Anwalt für Arbeitsrecht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erazzor Geschrieben 10. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2009 Nein dort stehen die Beträge drinne^^ War so nen mustervordruck der IHK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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