carmann Geschrieben 11. August 2009 Geschrieben 11. August 2009 Hallo Leute, ich wäre froh, wenn mir jemand bei den folgenden Klauseln beim Deuten helfen könnte. Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt Hr. xxxxx immer zu unserer vollen Zufriedenheit. Ist es richtig, dass "stets zu unserer vollen Zufriedenheit..." eine bessere Beurteilung wäre? Oder sind die Formulierungen beide gleichwertig. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen ist jederzeit einwandfrei, er ist ein geachteter und gerngesehener Mitarbeiter. Hierbei erweckt der Satz nach dem Komma das Gefühl, dass man damit eine gewisse negative Redseligkeit ansprechen möchte. Könnt ihr das nachvollziehen? Wäre für eure Antworten sehr dankbar. viele Grüße, -Carmann-
DarkhaZe Geschrieben 11. August 2009 Geschrieben 11. August 2009 (bearbeitet) Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt Hr. xxxxx immer zu unserer vollen Zufriedenheit. (nicht selbständig) ist nicht wirklich gut so ziemlich das schlechteste was man bekommen kann 1. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit 2. zu unserer vollsten Zufriedenheit 3. zu unserer vollen Zufriedenheit 4. zu unserer Zufriedenheit Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen ist jederzeit einwandfrei, er ist ein geachteter und gerngesehener Mitarbeiter. Also die Formulierung würde ich mir nicht gefallen lassen.... würde ich im Internet schauen wie man das formuliert das weiß ich jetzt nicht... Aber wenn ich so ein arbeitszeugnis bekommen würde, würde ich vor gericht ziehen wenn der chef es nicht ändert.... Bearbeitet 11. August 2009 von DarkhaZe
Fable Geschrieben 12. August 2009 Geschrieben 12. August 2009 Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen ist jederzeit einwandfrei, er ist ein geachteter und gerngesehener Mitarbeiter. Lass deinen Chef aus dem jederzeit ein stets machen und es wäre das beste, was du in diesem Satz bekommen könntest.
carmann Geschrieben 12. August 2009 Autor Geschrieben 12. August 2009 Alles klar, vielen Dank für eure Antworten! :old
carmann Geschrieben 13. August 2009 Autor Geschrieben 13. August 2009 Hi Leute, ich konnte durch Kontakte die Floskeln mal durch ein sogenanntes Bewertungsprogramm (HR) laufen lassen. Die beiden Phrasen sind die Zensur 1 und 2. Kaum zu glauben. Es hört sich auf den ersten Blick gar nicht gut an, aber ich konnte mir nicht vorstellen, dass ich so viel Mist baue. viele Grüße, -Carmann-
allesweg Geschrieben 14. August 2009 Geschrieben 14. August 2009 Einzelne Klauseln können alles oder nichts bedeuten. Erst im Kontext kann man wirklich etwas sagen. Und den kann kein Programm erkennen. "übertragenen Aufgaben" - unselbstständig "immer zu unserer vollen Zufriedenheit" - 2 bedeutet zusammen: "(Immerhin) Den Teil, den man ihm explizit zugewiesen hat, hat er gut [schulnote 2] gemacht"
carmann Geschrieben 14. August 2009 Autor Geschrieben 14. August 2009 Richtig, sehr wichtig sind die Absätze in der Bewertung. Derer gibt es ganze sieben Stück. Im besten Fall sind alle vorhanden. Sollte einer nicht vorhanden sein, kann dieser Bereich wohl nicht beurteilt werden oder ist vielleicht sogar schlecht ausgefallen.
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