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Geschrieben

Hey,

hab ma ne kleine Frage.

Möchte einen AccessPoint (TP-Link TL-WA501G) mit einer Richtfunkantenne an einen Router (D-Link) anschliessen. Der Router soll weiterhin seine ganz normale Arbeit durchführen und auch über WLAN erreichbar sein. Der AP sollte mit nem Kabel an den Router dran und zusätzlich auch WLAN aktiv sein.

Ziel ist es einfach, jemand der etwas weiter entfernt wohnt (Sichtkontakt) und auch eine Richtfunkantenne hat mit Internet über WLAN zu versorgen, dabei sollte der Router jedoch weiter seine Arbeit so verrichten wie immer.

Dann müsste ich den AP doch auch als "AP" einstellen, nicht als Client (sonst wäre er ja wie ein Netzwerkadapter), oder Bridge (weil er ja mit nem Kabel an den Router geht). Wenn er als AP angeschlossen ist, müsste ich ihm dann doch auch Verschlüsselungstyp und Passwort des WLANS geben.

Ist das soweit alles richtig gedacht? Gibts noch was worauf ich achten sollte?

Geschrieben

Ist soweit alles richtig.

2 Dinge sind noch zu beachten:

1. maximale Strahlungsleistung 100mW EIRP (effective isotropic radiadet power - effektive strahlungsleistung gegenüber "rundstrahler"). Alles drüber ist nicht erlaubt und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Im Regelfall wirst du einen AP haben der mit seiner Standardantenne zwischen 90 und 100mW liegt. Sprich mit einer Richtantenne würdest du die 100mW definitiv überschreiten.

2. Sofern du Grundstücksgrenzen überschreitest, musst du das WLAN melden. Eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich, aber die Meldung halt.

Ansonsten viel spass dabei ;)

Geschrieben
Sofern du Grundstücksgrenzen überschreitest, musst du das WLAN melden. Eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich, aber die Meldung halt.

Das ist aber sehr theoretisch... rechtlich sicherlich korrekt aber in der Praxis kannst du dir die Meldung sparen ;)

Ich möchte nicht wissen wieviele hunderttausende WLAN´s über Grundstücksgrenzen funken :)

Geschrieben

Natürlich ist das theoretisch, aber WENN es dadurch zu Störungen kommt und sich wer beschwert, zieht es halt Strafen nach sich, wenns net gemeldet wurde.

Beispielsweise hab ich als Amateurfunker ja Vorrang im 2,4GHz Band. Wenn ich also Störungen feststelle, könnte ich mich theoretisch beschweren und bei nicht gemeldeter Grundstücksüberschreitung die eindämmung fordern.

Würde ich nicht tun (ich stör ja den WLAN Betrieb dank max Sendeleistung von 10Watt sowieso deutlich mehr ;) ), aber wir wissen ja was Pedanterie so auslösen kann :D

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