Hakan213 Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 Also ich weiß nicht genau obs hier rein passt wenn nein tuts mir leid. Also ich habe meine mittlere reife vor kurzem erworben und bin jetz fertig mit der schule hab aber nix gefunden für dieses jahr (keine ausbildung und nicht auf fos angemeldet da zu spät entdeckt). war jetz 10 jahre in der schule und wohne in bayern und für das nächste jahr hätte ich eine ausbildung und würd gerne wissen ob ich jetz demnächst zur berufsschule gerufen werde???? Mir bringen würde es nix wäre in meinen augen nur schlecht investierte zeit da würd ich lieber ein aushilfsjob machen und mir dazu verdienen. Wie schauts aus , wie ist das geregelt? hoffe mir kann jemand folgen/helfen danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chooter696 Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 soweit ich weis wirst du jetzt irgentwo eingespannt. Aber das kommt sicherlich noch alles per Post Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T.Jansen Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 u18 = "Berufsvorbereitendes Jahr" -> Da Schulpflichtig ü18 = Nichts, einfach arbeitslos. So mein wissensstand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Allrounder Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 Ich glaub Schulpflicht besteht nur bis zum 15. Lebensjahr oder? Ich denke du bist jetzt Arbeitslos und deswegen meldest du dich beim Arbeitsamt. Die beraten dich weiter und die werden für dich was finden. Mein Tipp, wenn du Fachinformatiker werden willst besorg dir ein paar Bücher und programmier was. Nebenbei noch ein paar Praktikas und ich bin mir sicher, dass du nächstes Jahr was findest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gerry_w Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 jau, passiert nichts Schulpflicht geht nur bis zur 9.ten Klasse bis quasi arbeitslos - also ab zum Arbeitsamt und bemühen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T.Jansen Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist. Quelle: Schulministerium Somit sind die Aussagen der beiden Poster über mir falsch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 Quelle: Schulministerium Welches? Bildung ist Ländersache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T.Jansen Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 (bearbeitet) Danke das du mich drauf aufmerksam machst, der Auszug aus dem Schulministierum den ich oben zitiert hatte war nicht für Bayern zuständig. Hier die Version für Bayern: Checkliste: Bin ich berufsschulpflichtig? Deine Schulpflicht ist also z.B. erfüllt, wenn: * Du nach 9 Jahren an der Hauptsschule eine 3jährige Berufsausbildung abgeschlossen hast * Deine Berufausbildung schon nach zwei Jahren beendet ist; * Du das Bildungsziel der zehnten Jahrgangsstufe eines Gymnasiums, einer Real- oder Wirtschaftsschule erreicht hast und kein Berufsausbildungsverhältnis eingehst * Du das Bildungsziel einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die einen Berufsabschluss vermittelt, erreicht hast * Du nach 9. Jahren an der Hauptschule o ein Berufsvorbereitungsjahr, o ein Berufsgrundschuljahr, o ein Vollzeitjahr an einer anerkannten Berufsfachschule o einen einjährigen Vollzeitlehrgang, welcher der Berufsvorbereitung dient, mit Erfolg besucht hast. Quelle: http://www.azuro-muenchen.de/uebergang/schulpflicht.html#checkliste Bearbeitet 23. August 2009 von T.Jansen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakan213 Geschrieben 23. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2009 (bearbeitet) Sind das vertrauliche quellen bei wikipedia stand nämlich nichts davon oder hab ichs überlesen ??? Der M-Zug zählt auch dazu oder? Ist ja ähnlich wie eine wirtschaftsschule... Bearbeitet 23. August 2009 von Hakan213 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakan213 Geschrieben 23. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2009 Vorteile für Schüler [bearbeiten] * Sie können innerhalb der eigenen Schulart Hauptschule über vier Jahre konsequent auf den mittleren Schulabschluss vorbereitet werden. * Dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen Berechtigungen. * Der Unterricht im M-Zug legt seinen Schwerpunkt auf Deutsch, Mathematik und Englisch. * Weiterer Schwerpunkt ist die verstärkte Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben im Rahmen des Faches "Arbeit/Wirtschaft/Technik" * kein Wechsel der Schulart...... Klarer fall oder was meint ihr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 Sind das vertrauliche quellen bei wikipedia stand nämlich nichts davon oder hab ichs überlesen ??? Seit wann ist wikipedia vertrauenswürdig? Ich würde eher einer "Richtigen Quelle" glauben und darunter fällt wohl eine Einrichtung wie diese eher: azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des DGB Bildungswerk Bayern e. V. azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakan213 Geschrieben 23. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2009 Ok hast recht.. was meint ihr bin ich mit meinem M10 abschluss da mit betroffen oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakan213 Geschrieben 25. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2009 kann mir keiner weiterhelfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 25. August 2009 Teilen Geschrieben 25. August 2009 Oberschulamt anrufen und da nachfragen? Oder mal beim Arbeitsamt doof stellen, das sollte auch klappen. Bildung ist Ländersache, dh wie es bei dir ausschaut muss du wohl selbst rausfinden, BaWü dürfte andere Regeln haben wie Bayern, wie Hessen, wie... Weißt was ich mein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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