Cyberstorm Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 Hi zusammen, ich habe eine Frage, zu den Folgen von unentschuldigten Fehltagen in der Berufsschule. Zuerst einmal dir Vorgeschichte: Also ich hab nun das dritte Ausbildungsjahr als Anwendungsentwickler angefangen und hatte im letzten Jahr 15 Fehltage in der Berufsschule. Sämtliche Fehltage waren im ersten Halbjahr und nur 4 unentschuldigt. Als ich dann das Zeugnis bekam und es meinem Chef zeigte, war er natürlich nicht sehr begeistert und wollte, dass ich schriftlich dazu Stellung nehme. Er wollte eine Liste haben mit allen Fehltagen und der Tätigkeit was ich während meiner Abwesenheit getan hätte (egal ob entschuldigt oder nicht). Ich hab mir die Fehltage somit besorgt und angefangen die Liste mit meinen Krankenscheinen zu vervollständigen. Allerdings waren einige Fehltage inkl. der vier unentschuldigten Tagen wegen Psychischen Stress. Ich habe meinem Chef mitgeteilt, dass ich die Liste wohl nicht komplettieren kann (es fehlten wohl ca. 7 Tage), weil ich damals einfach nicht in der Lage war zur Berufsschule zu gehen und deshalb fehlte. Die Folgen: Gestern wurde mir dann endlich mitgeteilt, was die folgen sind. Die fehlenden Tage in der Berufsschule (wo ich nicht offiziell krank war) werden mir vom Urlaub abgezogen. Dazu gibt es noch eine schriftliche Abmahnung. Meine Frage nun... Kann ein Ausbildender einem für sowas den Urlaub streichen und gleichzeitig ne Abmahnung geben? Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 (bearbeitet) Soweit ich weiß, ja. Wurden heute in der Berufsschule über Fehlzeiten, etc. belehrt und das sei wohl gängige Praxis in Betrieben, für unentschuldigtes Fehlen Urlaub zu streichen. An irgendwas offiziell-rechtlichem kann ich das allerdings nicht belegen, nur an der Aussage meines Lehrers. Gruß, Zieg0re /€ Die offizielle, gängige Praxis für Entschuldigungen ist auch, die beim Betrieb abzugeben, der die dann an die Berufsschule schickt, wurde mir vermittelt. Bearbeitet 26. August 2009 von Goulasz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cyberstorm Geschrieben 26. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2009 ja das hab ich mir ja gedacht. Aber wenn der Urlaub gestrichen wird, ist dann die Abmahnung ebenfalls noch gerechtfertigt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flekzz Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 Mir wurde gesagt, dass sowas noch eine leichte Strafe sei. Im schlimmsten Fall dürfte der Betrieb dich sogar kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
infelicity Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 Lern aus deinen Fehlern und lass dich bei den nächsten psychischen Problemen krankschreiben. Alles Gute. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 Meiner Meinung nach: Ja, ist zulässig. Ganz ehrlich: Wieso hast du dir nicht an den Tagen nen Krankenschein geholt? Wieso bist du nicht nach jedem verpassten Tag zu deinem Chef und hast ihm die Sache erklärt? Denke, dann hätte er verständnisvoller reagiert, als jetzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cyberstorm Geschrieben 26. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2009 (bearbeitet) Mir wurde gesagt, dass sowas noch eine leichte Strafe sei. Im schlimmsten Fall dürfte der Betrieb dich sogar kündigen. Warum? das darf man doch erst nach der dritten Abmahnung oder bei was ziemlich krassem (z.b. Diebstahl)... Oder meinste weil ich mich in diesem Sinne nicht an den Vertrag gehalten hab? Meiner Meinung nach: Ja, ist zulässig. Ganz ehrlich: Wieso hast du dir nicht an den Tagen nen Krankenschein geholt? Wieso bist du nicht nach jedem verpassten Tag zu deinem Chef und hast ihm die Sache erklärt? Denke, dann hätte er verständnisvoller reagiert, als jetzt das ist wahrscheinlich so... warum ich damals nicht zum arzt bin weiss ich nicht... vorallem was soll ich dem sagen? "alltagsstress und stress in der familie und deshlab kann ich net zur arbeit" macht sowas ein arzt? Bearbeitet 26. August 2009 von Cyberstorm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flekzz Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 Ich bin selber seit diesem Jahr Auszubildender, ich weiß nicht ob man erst drei Abmahnungen haben muss. Aber gestern in der Schule meinte man das auf jeden Fall zu uns. Desweiteren meinte auch nen weiterer Auszubildender in unserem Betrieb, dass es in seiner Klasse welche gab, die wegen sowas geflogen sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cat Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 hoi, Warum? das darf man doch erst nach der dritten Abmahnung oder bei was ziemlich krassem (z.b. Diebstahl)... nach dem Unentschukdigtem Fernbleiben muss erst eine Abmahnung kommen, in der aber auch drin stehen muss, was erneutes unentschuldigtes Fernbleiben fuer Konzequenzen hat (zB. Kuendigung) gruesse Cat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unclebence Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 Ich verstehe deinen Chef voll und ganz, so wie das hier aussieht, warst du an den 4 Tagen villeicht ja wirklich psychisch nicht in der Lage zu Schule zu gehen (kann ja sein) was du dann aber scheinbar gemacht hast, war einfach weg zu bleiben. Meiner Meinung nach hättest du zumindest deinen Betrieb anrufen und informieren müssen. Von daher verstehe ich es eigtl. schon das dein Chef ein wenig stinkig wird. Für den sieht das nach Schulschwänzen aus, und es wird bestimmt nicht leicht (ohne Attest) ihn vom Gegenteil zu überzeugen. Ich habe ein paar mal in der Schule verschlafen, das hat mein Lehrer dann nach dem Schuljahr meinem Chef gesagt, der war stinkig weil ich nix gesagt hatte und hat mir die Zeit vom Urlaub abgezogen und ebenfalls eine Abmahnung geschrieben. Ich war deswegen auch nicht "sauer/empört" weil es meiner Meinung nach volkommen richtig war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 Ich kann immer nur wieder den Kopf schütteln von manchen persönlichen Einstellungen. Die erste Pflicht eines Auszubildenden ist es dem Arbeitgeber eine Info zukommen zu lassen und das sehr zeitnah wenn man die Berufsschule nicht besucht oder heute nicht zur Arbeit erscheint. Egal ob die Katze davon gelaufen ist oder ein Todesfall oder sonst was. Manche Berufsschulen telefonieren am gleichen Tag nachmittags die Betriebe ab und melden das der Auszubildende nicht zum Unterricht erschienen ist oder nur zeitweise anwesend war. Wenn ich Chef wäre und mein Auszubildender bringt am Jahresende ein Zeugnis mit Fehltagen egal ob entschuldigt oder unentschuldigt und laut Personalabteilung liegen keine Krankmeldungen vor dann wäre ich wohl auch etwas ungehalten. Schließlich bekommt der Auszubildende für seine Anwesenheit Geld. Um zum Thema zurück zukommen. Da Du kein Attest hast, warst Du offiziell nicht krank. Also hast Du ungerechtfertig Urlaub genommen. Also bist Du mit dem Abzug gut bedient. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cyberstorm Geschrieben 26. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2009 alles klar, danke für die Infos. Somit hat sich das Thema hier erledigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 @Phoebus Ryan Ja, das machen Ärzte. Ich hatte selber einmal so viel Stress und Probleme, das ich kurz vor einem Nervenzusammenbruch stand. Morgens war mir klar, dass ich nicht arbeiten gehen kann. Also bin ich zum Arzt gegangen und habe ihm kurz die Situation geschildert und ihm auch gesagt, dass ich einfach nicht kann. Er hat mich dann für den Rest der Woche (2 Tage) krank geschrieben wegen psychischer Belastung. Warum Dein Chef so reagiert? Für ihn ist es "egal" ob du in der Schule fehlst oder im Büro. Du hättest Dich abmelden müssen. Bei ihm bzw. dem HR. Du kannst ja auch nicht einfach nicht zur Arbeit kommen. Da rufst Du doch an und sagst, dass Du nicht kommst. Das Gleiche gilt für die Schule. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenny0815 Geschrieben 26. August 2009 Teilen Geschrieben 26. August 2009 Meiner Meinung nach hat es kein unentschuldigtes Fehlen zu geben. Der Chef hat immer das Recht zu wissen was mit dir ist. Zumindest in der ZEit wo er für dich Geld zahlt. Für mich hat es etwas mit vertrauen zu tun, ob ich meinem Chef ehrlich sagen kann das es mir nicht gut geht oder nicht. Lerne aus solchen Sachen für dein weiteres Leben. Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sturm Geschrieben 27. August 2009 Teilen Geschrieben 27. August 2009 Tja... bei uns sagt man: Schulzeit = Arbeitszeit Schließlich bezahlt dich dein Betrieb für diese Zeit und darf dich auch nicht nach der Schule noch acht Stunden zur Arbeit einbeordern. Insofern waren die unentschuldigten Fehltage "unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit". Würdest du das auch auf der Arbeit machen? Gruß, Sturm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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