Majestix87 Geschrieben 1. September 2009 Teilen Geschrieben 1. September 2009 Hallo, nach meiner Ausbildung habe ich bei meiner Ausbildungsleiterin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt. Entspricht unten aufgeführtes Zeugnis einem qualifiziertem Arbeitszeugnis (Wertung zwar vorhanden), ich finde dieses etwas kurz. Wäre super, wenn ihr dieses bewerten (am besten mit Gesamtnote) und eventuell kritische oder fehlende Punkte nennen könntet. Herr Mr. X, geboren am xx.xx.xx am xx Monat Jahr in Stadt, wohnhaft Straße, Ort, hat in der Zeit vom 1. September 2006 bis einschließlich 15. Juni 2009 die Ausbildung zum Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration im Behörde absolviert. Die praktische Ausbildung umfasste die Bereiche Systemkonfiguration, Administration von Netzwerken (Neueinrichtung und Betreuung), Planung und Durchführung von Projekten wie z.B. Implementierung eines Proxy-Servers in das Internet-Netzwerk der Behörde unter dem Betriebssystem Ubuntu Server, Planung und Durchführung des Hardware-Rollout im Behörde, Entwicklung und Programmierung einer grafischen Benutzeroberfläche zur Vereinfachung der Übertragung von Bildern an das Fotolabor des Firma, Erstellen von Imagevorlagen basierend auf der Software Acronis. Daneben war Mr. X in der Anwenderbetreuung tätig. In der zentralen Störungshotline der Behörde hat er Probleme der Anwender entgegen genommen, analysiert und beseitigt. Die Kenntnisse und Fertigkeiten dieser Ausbildungsinhalte wurden im Behörde, Abteilung 0815, Hauptsachgebiet AB, Sachgebiet C, sowie im Hauptsachgebiet XY, Sachgebiet Z, vermittelt. Zudem hat Mr. X an Workshops und Veranstaltungen des Ausbildungsnetzwerkes X teilgenommen. Im Rahmen der schulischen Ausbildung besuchte er die Schule. Die Abschlussprüfung hat Mr. X im Teil B mit der Note „befriedigend“ und im Teil A mit der Note „befriedigend“ bestanden. Die von Mr. X während der praktischen Ausbildung gezeigten Leistungen wurden von den jeweiligen Ausbildern mit „gut“ beurteilt. Der Auszubildende zeigte großes berufliches Interesse und erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets engagiert, zügig und gewissenhaft mit optimalen Arbeitsergebnissen. Das Pflichtbewusstsein und die dienstliche Führung des Auszubildenden waren vorbildlich. Sein freundliches Wesen wurde allerseits geschätzt. Im Anschluss an die Ausbildung wurde Mr. X in ein für die Zeit vom xx. Monat bis einschließlich xx. Monat Jahr befristetes Angestelltenarbeitsverhältnis übernommen. Er wird im Hauptsachgebiet AB eingesetzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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