Amer22 Geschrieben 23. September 2009 Teilen Geschrieben 23. September 2009 (bearbeitet) Hallo liebe Community, erstmal, um was es überhaupt geht. Ich habe die Chance auf eine Ausbildung zum IT-System Kaufmann in einer kleinen Softwarefirma in Ansbach die es erst seit 2 Monaten gibt. Der dortige Chef würde mich einstellen, aber er weiss nicht ob er Ausbilden darf, er kam noch nicht dazu bei der IHK anzurufen und es sind jetzt schon 1 Woche vorbei und er hat es immernoch nicht gemacht. Fachlich und Persönlich hat er mit sicherheit die eignung zum Ausbilden, hat eine eigene Software entwickelt und auf dem Markt. Blos darf er es ohne Ausbildungsschein? Meine Frage, Darf er mich nach den neusten Standards ohne einen Ausbildungsschein ausbilden oder ist ein Ausbildungsschein notwendig? Weil da war doch mal ein Gesetz das die Regelung für eine gewisse Zeit aussetzt und man keinen ADA-Schein braucht. Dankeschön Viele Grüße Amer Bearbeitet 23. September 2009 von Amer22 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 23. September 2009 Teilen Geschrieben 23. September 2009 erstmal, um was es überhaupt geht. Das hätte eigentlich in Kurzform in den Threadtitel gehört statt einer Invasion von Ausrufezeichen. Jeder Fragesteller hier braucht mehr oder weniger dringend Hilfe. Die Aussetzung der Ausbildereignungsprüfung ist vorbei. Wer ausbildet braucht die Ausbildereignungsprüfung. Dabei kann es allerdings je nach IHK Ausnahmeregelungen und Rückstellungen geben, so dass der Ausbilder den Ausbilderschein innerhalb einer gewissen Frist nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses nachreichen kann. Zudem kann von der Pflicht des formalen Nachweises der Ausbildereignung durch die genannte Prüfung abgesehen werden, wenn der Ausbilder in der Zeit der Aussetzung der Ausbildereignungsprüfung bereits ausgebildet hat (nachgewiesen durch alte Ausbildungsverträge, Bestätigung der entsprechenden Kammer etc...). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 23. September 2009 Teilen Geschrieben 23. September 2009 Soweit ich das weiß, muss der Ausbilder einen Schein haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 23. September 2009 Teilen Geschrieben 23. September 2009 1) Dämlicher Titel! 2) Mit Wirkung zum 1. August 2009 ist wieder der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung zu führen. 3) Details siehe wikipedia: Ausbilder ? Wikipedia 4) Sieht nach einem Saftladen aus ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 23. September 2009 Teilen Geschrieben 23. September 2009 Er muss auf jeden Fall einen Schein haben, d.h. seine Qualifikation nachweisen. Aber ein persönlicher Rat: Nimm die Stelle lieber nicht an. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Betrieb keine 3 Jahre überlebt ist bei einer frisch gegründeten Firma höher als bei einem Betrieb, der schon mehrere Jahre besteht und gut wirtschaftet. Außerdem bemüht er sich schon jetzt nicht um dich, denn er schafft es nich bei der IHK anzurufen. Will er wirklich ausbilden oder braucht er eine weitere günstige Arbeitskraft? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amer22 Geschrieben 23. September 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. September 2009 Ok dankeschön für die Antworten Kann gelöscht werden der Thread Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi80 Geschrieben 23. September 2009 Teilen Geschrieben 23. September 2009 Ausbilder muss keinen Schein haben. Man kann auch mit Genehmigung der IHK ausbilden. So war das auch der Fall bei mir. Zumal ein Schein nicht zwangsläufig die Qualität der Ausbildung wiederspiegelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Gesperrt_61948 Geschrieben 23. September 2009 Teilen Geschrieben 23. September 2009 Für alle Ausbildungsverträge die ab dem 01.08.2009 begonnen haben, ist der Ausbilderschein wieder pflicht. Das ist einfach so! Die zuständige IHK kann dem Ausbildungsbetrieb aber trotzdem die Ausbildungsgenehmigung erteilen, wenn der Betrieb für die Ausbildung geeignet ist und sich der Aubilder verplfichtet innerhalb von 12 Monaten den Ausbilderschein zu erlangen. Wenn eine Firma aber erst weniger Wochen am Markt ist und der Geschäftsführer dort noch nicht einmal weiß ob er ausbilden darf oder nicht und dazu noch nicht mal in der Lage ist die zuständige Kammer umgehend anzurufen, dann sehe ich bei der Firma schon ein Problem. Weitere Info: Die Ausbildung darf spätestens am 01.10. beginnen, damit Du eine Ausbildung über 3 Jahre absolvieren kannst. Beginnt sie nur einen Tag später, kommst Du in die Winterprüfung und deine Ausbildung würde dreieinhalb Jahre laufen. Gruß Maloja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bullicamper Geschrieben 26. September 2009 Teilen Geschrieben 26. September 2009 hallo, ich bin der neue.toll das es so ein forum gibt. sagt mal hat jemand schon einmal einen einstellungstest gemacht für fachinformatiker system int. und kann mir ein paar tipps geben was bei solchen test verlangt wird. alles was ich über diesen test weiss ist das er 4std. dauert. wäre toll wenn jemand mir helfen könnte. Lg Andre` Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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