jak21 Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Hallo, kurze frage. ein Kolege von mir hat seine Abschlussprüfung als Fachinformatiker/Systemintegration noch nicht gemacht. Sprich er kam an dem Prüfungstag nicht. Muss er trozdem die Berufsschule besuchen??
SoL_Psycho Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Kleine Frage: Wie kann man denn so doof sein? Imho muss er bis zum vertraglichen Endzeitpunkt weiter zur Berufsschule und in den Betrieb... Auf Antrag kann sein Ausbildungsverhältnis sicher auch bis zur nächsten Prüfung verlängert werden. Ob da der Ausbildungsbetrieb allerdings mitspielt, wage ich in diesem speziellen Fall allerdings zu bezweifeln... :roll:
jak21 Geschrieben 23. September 2009 Autor Geschrieben 23. September 2009 Also heißt es er muss weiter zur BBS gehen und bis zu seiner nächsten Prüfung warten?
SoL_Psycho Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Wenn er den Vertrag nicht verlängert, gibt es imho keine nächste Prüfung Er sollte das mal mit seiner Firma abklären... Sind aber denkbar ungünstige Umstände :upps
jak21 Geschrieben 23. September 2009 Autor Geschrieben 23. September 2009 Vertrag ist verlängert worden soeben. Weil ich bin gerade hier in der Firma bei meinem Kolege
gnx Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Doofe Frage aber was für Gründe gibt es bitte an so einem wichtigem Tag keine Zeit zu haben?
Hellspawn304 Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Wenn er ein amtsärtzliches atesst hat, sollte es sogar möglich sein einen termin früher zu erhalten und es dürfte dann auch nicht als durchgefallen zählen.
geloescht_nihat1988 Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Naja z.B. Krankheit`?? im Winter 2008 Prüfungs Jahrgang unter den IT Systemkaufleuten bei IHK Frankfurt ist bei einer jemand aus der Verwandtschaft gestorben und sie hatte zudem Erkältung gehabt, die war somit natürlich total am Boden. Zur Prüfung ist sie trotzdem gekommen! Und die hätte mit ~85% bestanden :eek also erzähl hier nix von Krankheit. Bei Unfällen oder gebrochenem Bein oder sowas würd ich sowas verstehen. Aber bei Erkältung würd ich da erscheinen.
robotto7831a Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Wenn er ein amtsärtzliches atesst hat, sollte es sogar möglich sein einen termin früher zu erhalten... Das will ich sehen. Bis auf BW sind die Prüfungen bundeseinheitlich. Frank
Gast Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Robotto, bei den Klausuren ist es so. Bei der mündlichen Prüfung kommt es auf die Kulanz von Kammer und PA an.
robotto7831a Geschrieben 23. September 2009 Geschrieben 23. September 2009 Ich bin bei der Antwort von der schriftlichen Prüfung ausgegangen. Bei der mündlichen gebe ich dir Recht. Frank
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