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Dringende Frage


jak21

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Kleine Frage: Wie kann man denn so doof sein?

Imho muss er bis zum vertraglichen Endzeitpunkt weiter zur Berufsschule und in den Betrieb...

Auf Antrag kann sein Ausbildungsverhältnis sicher auch bis zur nächsten Prüfung verlängert werden. Ob da der Ausbildungsbetrieb allerdings mitspielt, wage ich in diesem speziellen Fall allerdings zu bezweifeln... :roll:

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Naja z.B. Krankheit`??

im Winter 2008 Prüfungs Jahrgang unter den IT Systemkaufleuten bei IHK Frankfurt ist bei einer jemand aus der Verwandtschaft gestorben und sie hatte zudem Erkältung gehabt, die war somit natürlich total am Boden.

Zur Prüfung ist sie trotzdem gekommen!

Und die hätte mit ~85% bestanden

:eek

also erzähl hier nix von Krankheit.

Bei Unfällen oder gebrochenem Bein oder sowas würd ich sowas verstehen.

Aber bei Erkältung würd ich da erscheinen.

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