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Zivieldienst abbrechen


Gammagandolf

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Hallo an alle!

Folgendes Problem: Ich bin T2 gemustert. In 4 Wochen bekomme ich ein Brief, ob ich nun Zivi machen kann oder zum Bund muss. Das ist aber nicht das Problem. Mein Anliegen ist: Falls ich in der Zeit einen Job finde, in der ich gerade meinen ...dienst absolviere, kann ich diesen dann abbrechen oder muss ich die 9 Monate komplett durchziehen. Ich freue mich auf eure Antworten.

mfg

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Danke für die schnellen Antworten.

Ich bin jetzt ziemlich beunruhigt... Wenn ich den Zivieldienst anfange, was ich ja muss, bin ich danach mehr als 9 Monate aus meinem Beruf "raus". Ich befürchte, das somit die Chancen, eine Stelle zu finde, erheblich sinken werden.

Oder wie sieht ihr das?

mfg

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Oder wie sieht ihr das?

Jeder gesunde deutsche Mann macht das seit mehr als 60 Jahren. Warum solltest jetzt ausgerechnet du deshalb erhebliche Nachteile bei der Jobsuche haben?

Jetzt lass mal die Kirche im Dorf und leiste deinen Dienst an der deutschen Gesellschaft ab und gut ist.

Und geniesse die Zeit, so entspannt wirds nicht mehr so schnell. Ausserdem haste dann wenigstens genug Zeit um dich in Ruhe zu bewerben.

Bearbeitet von bigvic
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Bigvic hat recht

mach deinen Zivildienst oder Bund, mach es, weil zurzeit regnets eh keine Arbeitsstellen, bei der Wirtschaftskrise, da würde ich an deiner Stelle Zivi / Bund machen.

Und wie bereits hier erwähnt, hast du dann genug Zeitraum dich zu bewerben.

Und bei Zivi/Bund verdienste ja auch was nebenbei, also dann, brings hinter dir.

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Wie schon erwähnt: Eine Alternative wäre DRK, THW, Feuerwehr etc. Könnte aber knapp werden, sofern du deine Einberufung schon hast, oder die in den nächsten Tagen kommt. Dann hilft eigentlich nur noch eine Unabkömmlichkeitsstellung. Dafür musst du aber on Lohn und Brot sein, und dein Arbeitgeber, die IHK und die Agentur für Arbeit mitspielen. Ich habe das damals so gelöst.

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um euch mal zu widersprechen: den zivildienst kann man sehr wohl frühzeitig abbrechen, wenn der zukünftige arbeitgeber ein entsprechendes schreiben aufsetzt. dort muss drin stehen, dass der ag den zivi nur zu diesem zeitpunkt einstellen kann und sonst nicht. in berlin wurde das bei meinem freund so gemacht, er hat effektiv nur 6 monate zivi machen müssen.

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um euch mal zu widersprechen: den zivildienst kann man sehr wohl frühzeitig abbrechen, wenn der zukünftige arbeitgeber ein entsprechendes schreiben aufsetzt. dort muss drin stehen, dass der ag den zivi nur zu diesem zeitpunkt einstellen kann und sonst nicht. in berlin wurde das bei meinem freund so gemacht, er hat effektiv nur 6 monate zivi machen müssen.

Das stimmt, kam bei uns auch vor.

Allerdings muss man meiner Meinung nach 2/3 der Zeit abgeleistet haben, wenn ich mich recht erinnere. :)

Wie Aline schon geschrieben hat: In dem Schreiben muss stehen, dass der Zivi den Platz sonst nicht erhält, weil der AG nur zu diesem Zeitpunkt einstellen kann.

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um euch mal zu widersprechen: den zivildienst kann man sehr wohl frühzeitig abbrechen, wenn der zukünftige arbeitgeber ein entsprechendes schreiben aufsetzt. dort muss drin stehen, dass der ag den zivi nur zu diesem zeitpunkt einstellen kann und sonst nicht. in berlin wurde das bei meinem freund so gemacht, er hat effektiv nur 6 monate zivi machen müssen.

Hast du da mal mehr Informationen? Gesetze, Regelungen, was für ein Job (ÖD?), etc. Ich kann nicht glauben, dass das so einfach geht - wie gesagt könnte dann ja Hinz und Kunz kommen.

Edit: Hier mal was ich gefunden habe:

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__43.html

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__11.html

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__16.html

Bearbeitet von bigvic
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Hast du da mal mehr Informationen?

Das gehts mW über die Härtefallregel oder mit Sonderurlaub: FAQ bzw. detailiert

Es gibt 31 Tage Sonderurlaub, kombiniert mit den 30 Tagen Urlaub, kann man schonmal zwei Monate vorher aus dem Dienstverhältnis raus. Wenn es mehr als zwei Monate sein sollen greift die Härtefallregel. Dann kann beim Bundesamt für den Zivildienst ein Antrag auf vorzeitige Entlassung beantragt werden. Es muss aber der Härtefall nachgewiesen werden.

Gruß Pönk

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