Ch4R0N Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 Guten Tag, meine Frage ist eigentlich ganz simpel Welchen Betrag kann man für eine Website mit folgenden Kriterien als Privatmann verlangen? - Die Website ist vom Design sehr schlicht gehalten - Navigation & insgesamt 8 Seiten - Feedback-Funktion - Verwendete Sprachen: PHP, HTML, MySQL und JS Mfg Ch4R0N Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo49 Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 Gar nichts, weil du keine Rechnungen ausstellen darfst als Privatperson. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 Man kann auch als Privatmensch Rechnungen schreiben. Nur muss man dann auch das entsprechende Gewerbe angemeldet haben. Oder Freiberufler sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ch4R0N Geschrieben 28. September 2009 Autor Teilen Geschrieben 28. September 2009 Ah ok Und wieviel darf er mir für das hier schenken? Wäre das ok? MfG Ch4R0N Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herzbert Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 So was nennt man in Deutschland Schwarzarbeit glaube ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 Welchen Betrag kann man für eine Website mit folgenden Kriterien als Privatmann verlangen? Da stelle ich mal die entscheidene Frage nach der Marke und dem Alter des Autos des Auftraggebers. Davon hängt vieles ab. PS: IMO darf man auch einmalig Geldbeträge hinzuverdienen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, die einen gewissen Höchstsatz im Jahr nicht übersteigen und die im Rahmen einer Steuererklärung ordnungsgemaß beim Finanzsamt gemeldet werden. (Dazu und zu den Höchstgrenzen müsste ich aber nochmals intensiv recherchieren). Ohne diesem darf man gar nichts nehmen, das ist dann Schwarzarbeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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