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Arbeitsvertrag


Dennis1488

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Hallo IT´ler

Ich habe mal eine Frage. Mein Arbeitsvertrag endet nun am Mittwoch den 31.09.

Dieser war befristet. Nun wurde mir mündlich immer gesagt er wird verlängert. Und ich habe es meinem Chef und der GF auch hundert mal gesagt das ich doch bitte meinen Vertrag unterschreiben möchte. Aber es kamen keine dollen Reaktionen.

Beim Arbeitsamt war ich natürlich vorher im Juni und habe gemeldet das er in 3 Monaten ausläuft.

In meinem Vertrag steht auch exakt drin das am 31.09. das Beschäftigungsverhältnis endet wenn er nicht verlängert wird.

Was soll ich nun tun wenn sich bis Mittwoch nichts geregt hat?

Do. zur arbeit?Entsteht dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag? Zum Arbeitsamt?

Was wäre dann mit meinen Überstunden / Resturlaub?

Vielen Dank für eure Tips und Ratschläge

Gruß Dennis

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Hey, also ich würd einfach weiter zur arbeit gehen. Gibt zwei möglichkeiten, #1 dein Chef sagt geh nach Hause #2 dein Chef sagt nix. Sagt er nix und du arbeitest eine Woche ohne das irgendwer was sagt, gilt glaub ich folgende Regel:

Befristung - Lexikon Arbeitsrecht: befristeter Arbeitsvertrag

Demnach muss eine Befristung ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten wird das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen (unbefristeter Arbeitsvertrag).

Hoffe Hilft dir nen bissel weiter

MFG

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einfach weiterlesen in dem Link. :)

Rechtsfolgen wirksamer Befristungen:

...

Aber: Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, "wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt" (§ 15 Abs.5 TzBfG). so auch: § 625 BGB

...

Gruß

Enno

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einfach weiterlesen in dem Link. :)

Rechtsfolgen wirksamer Befristungen:

...

Aber: Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, "wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt" (§ 15 Abs.5 TzBfG). so auch: § 625 BGB

...

Gruß

Enno

Recht haste :)

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Mist :D

Da bin ich wohl voll ins Fettnäpfchen getreten. Ich meinte natürlich 30.09 ;-)

Aber würde meinem AG etwas an mir liegen dann würde er doch von alleine auf mich zukommen oder nicht?

Ich habe das ganze nun hundert mal angesprochen.

Die letzte Antwort auf die Frage wann ich meinen Vertrag dann unterschreiben könne war: Ich leg mir das auf Termin. Was für eine wunderbare Antwort.

Also ich bin nun wirklich kurz davor, dazu zu tendieren, meine Sachen Mittwoch nach Feierabend einfach hier zu lassen und am Do. zum Arbeitsamt zu gehen. Weil es mich einfach nervt hinter solchen Sachen Monatelang hinterher zu laufen.

Anderer Seits natürlich Job weg.

MFG

Bearbeitet von Dennis1488
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Naja dann würd ich dir doch raten zum Arbeitsamt zu gehen. Du hast jetzt anscheind schon genung getan und ihn oft genung drauf aufmerksam gemacht. Wenn er dich behalten will meldet er sich wie schon vom vorredner erwähnt. Dann musst du leider in den Sauren Apfel beisen... Vielleicht traut er sich ja nicht dir einfach zu sagen du bist raus und verdrängt das bis du von alleine weg bist. Solche solls auch geben, leider.

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Danke für die Antworten.

Von der Tat zum Arbeitsamt zu gehen war ich leider auch eher angesprochen.

Ich habe nun seit anfang August hinterher gebettelt. Dann kam die mündliche Zusage das er verlängert wird. Auf die Frage wann ich denn den Vertrag unterschreiben könne kam die Antwort: Ist ja noch Zeit bis der Vertrag ausläuft.

Ich habe nun an die Geschäftsleitung nochmal eine Erinnerungsmail geschrieben.

Sollte sich nix tun dann werde ich meine Sachen bei der GF abgeben, meine Überstunden und Resturlaub auszahlen lassen und Do. zum Arbeitsamt gehen.

Vielen Dank für eure Ratschläge.

MFG

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@robotta:

...Beim Arbeitsamt war ich natürlich vorher im Juni und habe gemeldet das er in 3 Monaten ausläuft...

@Dennis1488: WENN dein AG dich am 1.10. arbeiten lässt: neuer Vertrag.

Wenn nicht: entweder benötigt dein AG dich nicht mehr oder du hast vorher nicht heftig genug nach einer Verlängerung gebohrt.

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