Jay Cutler Geschrieben 1. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2009 Hallo Leute, wie ist das, wenn man den Arbeitgeber wechselt bzgl. Resturlaub und Überstunden? Gibt es da Regelungen? Überstunden: Können diese einfach "gelöscht" werden? Auch wenn sie über ein Zeiterfassungssystem festgehalten werden? Resturlaub: Bsp.: Ich habe 26 Tage Urlaub, nehme 10 und wechsle den AG. Bei dem neuen AG habe ich aber 30 Tage Urlaub. D.b., dass ich für dieses Jahr noch 16 + 4 Tage hätte? Oder haben die "alten" Urlaubstage nichts mit den "neuen" zu tun? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 1. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2009 Gibt es da Regelungen? Ja - siehe BUrlG Überstunden: Können diese einfach "gelöscht" werden? Auch wenn sie über ein Zeiterfassungssystem festgehalten werden? Je nachdem was dazu in deinem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag steht. Oder haben die "alten" Urlaubstage nichts mit den "neuen" zu tun? Erstmal nicht, ausser Ausschluß von Doppelansprüchen. Je nachdem, wann dein neues Arbeitsverhältnis im Jahr beginnt, hast du Anspruch auf vollen Urlaub (Stichwort Wartezeit) oder Pro rata (Stichwort Teilurlaub). Hier noch ein Link zu dem Thema. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.