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Ausbildungsberechtigt?


jepp

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Gast Gesperrt_61948

Hallo,

nein, der Ausbilderschein ist auch jetzt noch nicht zwingend erforderlich. Wenn eine Firma neu ausbilden möchte, dann muss sie der IHK versichern, dass eine Person in der Firma (der Ausbilder) in einer angemessenen Zeit den Ausbilderschein macht. Das ganze scheint nicht genau geregelt zu sein. Die eine IHK sagt, dass der Schein bei einer neuen Ausbildung innerhalb von 2 Jahren vorliegen muss. Die andere Kammer sagt das der Schein innerhalb von einem Jahr vorliegen muss.

Dazu kommt die Frage, was passiert wenn der Ausbilderschein nicht durch den Ausbilder nachgeholt wird? Muss die Firma dann den Azubi entlassen? (das natürlich nicht!!!) Darauf konnte selbst die Kammer keine Antwort geben.

Gruß

Maloja

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