RFC2795 Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Ich kenn das, da hat man schonmal nen Ausbildungsplatz und will den dann auch möglichst nicht riskieren. Trotzdem an dieser Stelle der Hinweis an dich, deine Mit-Azubis und die Praktikanten: es gibt Gesetze und Verordnungen, und wenn er dagegen verstößt könnt ihr ihm wesentlich mehr Dampf machen als er euch! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Genau zudem er hält sich nicht mal an das Jugendarbeitsschutzgesetzt (Berufsschule). Laut Gesetz heißt es wir sollen nach der BBS nach hause und wir dürfen nicht beschäftigt werden. Und der Chef meint wir sollen nach Unterricht in den Betrieb kommen. Also verstöhst er ja gegen dieses Gesetz, oder irre ich mich da? Also ich hab mir mal seht oft diesen Abschnitt durch gelesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Soweit ich weiß, kann er das sehr wohl, wenn du keine 8 Stunden in der Schule bist. Cool ist das aber für den Azubi nicht, versteh ich schon, ein paar Leute aus meiner Berufsschulklasse haben das gleiche Pech. Bei ausgefallenen Blöcken oder ungünstigem Stundenplan müssen sie nach dem Unterricht in die Firma. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Soweit ich weiß, kann er das sehr wohl, wenn du keine 8 Stunden in der Schule bist. Cool ist das aber für den Azubi nicht, versteh ich schon, ein paar Leute aus meiner Berufsschulklasse haben das gleiche Pech. Bei ausgefallenen Blöcken oder ungünstigem Stundenplan müssen sie nach dem Unterricht in die Firma. Naja ich habe 8 Stunden Unterricht. Und muss auch 8 Stunden arbeiten, wie meine anderen zwei Kolegen. Nur die anderen zwei gehen in die Firma zurück. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Jugendarbeitsschutzgesetz: § .9 Berufsschule Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Genau das meine ich...also hält er sich nicht dran... Naja feuern wird er mich nicht. Ich habe drei starke sache haltepunkte hinter mir. Heißt also Rückenstärkung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xethox Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Lesen und verstehen sind zwei paar Schuhe! Ich mach MS-Zertifikate und kann keine Literatur, auch nicht nur zu einer Prüfung, innerhalb von 2 Wochen lernen. Wenn ich sowas schon lese - 1 Seite = 30 Sekunden.. so ein Blödsinn. Nimm das nicht ernst. Lese dir alles soweit an, dass du das, was du geschafft hast, sicher verstehst. Halbwissen bringt dir gar nichts und wenn du Fachliteratur non-stop liest (im Idealfall nebenbei noch arbeitest), kommst du an einem Punkt, an dem du nach zwei Zeilen nicht mehr weißt worum es geht. Und wenn er dich feuert, such dir einen anderen Betrieb. Das ist alles andere als seriös und deine weiteren Ausführungen, zwecks Azubis und Berufsschule.. ich glaube kaum, dass dieses Unternehmen in der Lage ist, Kompetenzen zu vermitteln. Lange Rede, kurzer Sinn: Lass dich nicht stressen, LERNE in Ruhe und lese nicht nur, das bringt dir nichts. LG Taker Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Endlich mal jemand der mich versteht. Jeder hat mir gesagt ich soll mich nicht verrückt machen lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 unter 18 jährige müssen ab 5 stunden unterricht am 1. berufsschultag nicht mehr in den betrieb, drunter schon und am 2. sowieso bist du dir sicher, dass du da nicht unter die sonderregelungen eventuell fällst Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 unter 18 jährige müssen ab 5 stunden unterricht am 1. berufsschultag nicht mehr in den betrieb, drunter schon und am 2. sowieso Kannst Du das mit dem 1. und 2. Berufsschultag auch irgendwie belegen. Also ich verstehe das JArbSchG an dieser Stelle anders. Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Kannst Du das mit dem 1. und 2. Berufsschultag auch irgendwie belegen. Also ich verstehe das JArbSchG an dieser Stelle anders. Frank aussage unseres sozialkunde lehrers zumindest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Super Quelle auf die man sich berufen kann. Frag ihn doch mal wo das geschrieben steht. Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Kurzes Fazit nach den beiden Threads: kurzes Gespräch mit dem Chef, dass du dir unter Ausbildung etwas anderes vorgestellt hat. Wenn das nicht hilft, längeres Gespräch mit der zuständigen IHK, bei welchem du dein aktuell gepflegtes und vom Ausbildungsbetrieb unterschriebenes Berichtsheft als Beleg für die Umstände vorlegst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Super Quelle auf die man sich berufen kann. Frag ihn doch mal wo das geschrieben steht. Frank 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten,einmal in der Woche, das steht so im gesetz geschrieben, ich hab dir die wichtige stelle mal markiert 1. berufsschultag = der tag an dem du in jeder woche in den betrieb musst, wenn dieser tag mehr als fünf unterrichtsstunden hat bist du freigestellt 2. berufsschultag = 14 tägig, fällt unter 2. mal in der woche und ist damit nicht mehr mit dem beschäftigungsverbot verbunden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Genau zudem er hält sich nicht mal an das Jugendarbeitsschutzgesetzt (Berufsschule). Laut Gesetz heißt es wir sollen .... Du hast in Deinem Profil als Alter 18 Jahre angegeben, insofern gilt das Gesetzt nicht für Dich. Deine Eingangsfrage ist hinreichend beantwortet, es gab diverse Tipps. Thread closed. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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